Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 10 (1849)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1849)
- Date
- 1849-08-18
- Page
- Seite 149 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Berichte, Studien und Kritiken Zehnter Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 Lblr. Man abonnirr bei allen töbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von vr. Julius Fürst. Jahr-gang. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich' das Literaturvlat^ mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Sonnabend regelmäßig. Inhalt. Stellung der Genossenschaft für Reform im Judenthum zur jüdischen Gemeinde in Berlin. (Forts.) —D e ut schland's vereinigte Staaten Oberschlesien. Zwei Aktenstücke. Aus Vor.pommern. Schilderung der Zustände m Schule, Gotteshaus und Gemeindeleben. Schule und Kirche. — LB. d. Or. 184». Leipzig, den 18. August fU 1 Stellung der Genossenschaft für Reform im Jndenthum zur jüdischen Gemeinde in Berlin. (Fortsetzung.) Die großen politischen Ereignisse der Märztage haben das Zustandekommen dieser Generalversammlung verhindert, sie haben die anberaumten Berathungen des Polizeipräsidenten mit den Bevollmächtigten und Gemeindevorstehern unmöglich gemacht, sie haben das Gesetz vom 23. Juli 1847 beseitigt, bevor es ins Leben treten konnte. Die langersehnte Gleichbercchtigung war endlich für die Bekenner des Judenthums Zerrungen, die volle Freiheit und Unabhängigkeit aller Religions-! gesellschaften anerkannt worden. Wer konnte wohl glauben,!daß unter dem Eindrücke solcher Ereignisse noch Jemand an die Aufrechthaltung des Judenedikts von 1750 würde denken ikönnen. In derThat schien auch der Gemeindevorstand diesem ^Eindruck nachzugeben und endlich zu fühlen, daß die Zeit vorüber sei, in welcher man in büreaukralischer Selbstgenüg-! samkeit eine Gemeinde zu leiten vermöge, ohne auf die Wünsche; ihrer Mitglieder Rücksicht zu nehmen, wo man eine tief ein-; greifende Bewegung im Gebiete der eigenen Wirksamkeit vorinehm ignoriren, wo man wohlberechtigte Ansprüche durch! Berufung auf veraltete Gesetze beseitigen dürfe; der Vorstand erkannte, daß die plötzlich eingetretene volle Religionsfreiheit j den gesetzlichen Boden zerstört hatte, aus welchem bisher die j erzwungene Angehörigkeit des Einzelnen mit dem Gemeindeverbande beruht hatte, daß derselbe nur durch freie Vereinigung erhalten und erneut werden könne, daß der innere Frieden jetzt um jeden Preis gewahrt werden müsse, wenn nicht von der Gewalt der plötzlich errungenen Freiheit das Band der alten Einheit unter den Genossen der jüdischen Gemeinde gesprengt werden solle. Von diesen Gründen mochte wohl der Gemeindevorstand geleitet worden sein, als er sich endlich entschloß, von der Existenz der Genossenschaft ofsizielle Notiz zu nehmen, und die friedliche Vereinigung mit derselben anzubahnen. Es wurden Mitglieder des Bevollmächtigten- Kollegiums zu einer Besprechung mit dem Gemeindevorstand eingeladen, um sich zunächst darüber zu berathen, wie man sich den Anordnungen gegenüber zu verhalten habe, welche zur Ausführung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 von den Behörden bereits getroffen waren; inwiefern aus die Bestimmungen dieses Gesetzes überhaupt noch Rücksicht zu nehmen, oder eine Neugestaltung der Gemeindeverhältn'iffe auf dem Boden der errungenen Selbstständigkeit herbeizuführen sei. Es war hierbei den Vertretern der Genossenschaft Gelegenheit gegeben, die Ansprüche gellend zu machen, die sie in Bezug auf ihre religiöse Unabhängigkeit wie auf. ihre materielle Existenz an die neu sich gestaltende Gemeinde stellen müsse, wenn ihre Mitglieder überhaupt sich an der Reorganisation derselben betheiligen sollten. Ein definitiver Beschluß war in dieser ersten Berathung nicht erzielt worden, doch knüpften sich an dieselbe ^mehrfache, freilich nur in halbofsizieller Weise geführte Verhandlungen zwischen dem Gemeindevorstande und den Bevollmächtigten , und es gelangte auf diesem Wege ein aus dem Gemeindevorstand hervorgegangener Vorschlag zu 33