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Der Orient · 1849-07-07 · 27 (7.7.1849) · p. Spalte 417-418

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
27 (7.7.1849)
Date
1849-07-07
Page
Spalte 417-418 (sequence 1)
Language
German
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Meratnrblatt des Orients. Berichte, Studien und Kritiken für jüdische Geschichte und Literatur. Jlf 2V. Set^jig, den 7, Jnli 184S. Inhall. Studien. Biographien der Talmudisten. Hillel der Aeltsre. Von Dr. 2. K. (Fortsetzung.) — Die Phikomstbe Philosophie. Von Dr. ,M. Wolfs. (Fortsetzung.) — Gnofiicismen und Antignofticismen. Von Ad. Jellinek. — Literaturhistorische Miscellen, Von L. Dukes. — Ankündigungen. Biographie« -er Talmudiste«. HMel, der Aeltere. I!. (Fortsetzung.) (Vergl. LB. d. I. Nr. 10. 15. 21.) 5. Der Einführung des Prosbol reihet sich noch eine andere, in das praktische Leben nicht minder tief eingreifende Anordnung an, die Hille l rücksichtlich der Zeitumstände zu treffen sich veranlaßt gefunden, wir meinen die Anordnung irr Betreff der Einlösung verkaufter Grundstücke. Nach dem mosaischen Gesetze (Lev. 25, 23) können Grundstücke nicht auf im mer verkauft werden, und nicht nur fallen die etwa dennoch verkauften beim Eintritt eines Jubeljahres stillschweigend an ihren ursprünglichen Besitzer zurück (ibid. 10), sondern diesem steht auch fortwährend das Recht der Wiedereinlösung (n1?^) 1 zu. Durch 1) Die nähern Bedingungen der Einlösung werden Lev. 25*, 27 angegeben. Daß demnach der Verkauf von Stammgütern zur bloßen Verpachtung sich gestaltete, versteht sich von selbst (Lev. ibid. 15 ff.). Nach der Tradition jedoch tritt das Einlösungsrecht bei Grundstücken auf dem flachen Lande oder in offenen Städten erst zwei Zähre na ch dem Verkauf ein (d-o^ ^nttfD-mnD ‘w.fr “TllD wtt — *Arach. 29 b), weil die Schrift (Lev. loc. cit.) von einem Verkauf auf Jahre spricht (niX’Dn " "IDDDI)), worunter doch wenigstens zwei Jahre zu verstehen sind. Auch können Miß- oder Feierjahre nicht eingerechnet werden, weil im Gesetze (ibid. 16) ausdrücklich von Ernten (°^ *giD 81N nimn “®Dd) die Rede ist. — Rach Lev. ib. 32 ff. finden in' Betreff der den Leviten ungehörigen Grundstücke Ausnahmen zu Gunsten der Verkäufer statt. — dieses Gesetz sollte ohne Zweifel sowohl der Anhäufung des Grundbesitzes in einer Hand," als auch der nicht weniger schädlichen Dismembration der Aecker entgegengewirkt werden. Die nothwendigen weitern Folgen dieses Gesetzes, als Anhänglichkeit des Volkes an den Boden der Väter, * * Förderung der Agrikultur,^ vornämlich Fernhattung des Ausländers vom 2) „Wehe Denen! die Haus an Haus stoßen, die Feld an Feld rücken, bis kein Raum mehr ist. Wie? wollet Ihr allein das Land besitzen?" — Jef. 5, 8. — Beachrenswerth ist, daß diese Auffassung der betreffenden Institution sich auch bei Diod. Sicul findet: ovx ei-rjv öe zolg ISirOorcug rovg föiovg nXriQov g (von 5. Num. 33, 54; Jos. 14, 2) ncoXslv, oft cos pr) zlvss 8 ca. tcXeove^Cuv dyogdgovzsg z ov g 'aXtiq ov gr ek&X l ßco G tr o v g ehr o q co t e q ovg.iC Fragm. 1. XL. 1. Das noch hinzugefügle Motiv: Brsorgniß wegen Verminderung der Population (xcä nuzaßxEvd^coGuv 6 X i y a v 8 $ L a. v i b.), dürste Di odor's eigene Spekulation sein. — Conf. Aristot. Polifc. 11, 3 — 3) 1 Reg. 21, 3. — 4) Es ist klar, daß ein unveräußerliches Eigenthum mit größerer Liebe und Sorgfalt gepflegt wird als ein Gegenstand des Handels. — Wie Raumer (Vorl. üb. d. alte Gesch. 7. Vorl.) von allem dem, gegen die tägliche Erfahrung, das gerade Gegentheil behaupten, wie er überhaupt an die naturwüchsige mosaische Theo kra t i e dm Maßstab sophistischer Theoreme legen kann, ist schwer zu begreifen. Mit Recht wirft ihm Bähr (Symb. b„ mos. Kult. Sl. 608) vor, daß er die in Rede stehende Institution blos durch die Brille der modernen Politik betrachte und den Begriff von Theokratie außer Acht laste. Was R. gegen diesen Borwurf in der zweiten Aufl. seiner Vorles. (226) vorbringt, ändert nichts an der Sachej weil er, im alten Raisonnement sich ergehend, nur leeres Stroh drischt. — Treffend spricht sich Win er (RW. 1. 623 ff.) über den fraglichen Gegenstand aus. — Daß übrigens die Anordnung der Jubelfeier nicht ohne Beispiel in der Geschichte ist, geht aus S trabo 1. 7, 315 hervor, wonach» die Dalmatier die 27

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