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Der Orient · 1849-06-02 · 22 (2.6.1849) · p. Spalte 339-340

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
22 (2.6.1849)
Date
1849-06-02
Page
Spalte 339-340 (sequence 2)
Language
German
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339 odey Kürze, W ein Jahr exhalten hatte im nächstfolgenden auszugleichen, damit der Abstand des bürgerlichen Jahres von dem natürlichen, nicht so sehr auffallend wäre, daß er Skandal und Gemurre errege. So verordnet dieMischna sArachin Bl. 8), daß man in einem Jahre nicht weniger als 4 Monate von 30 Lagen Machen darf, hi daß das Minimum Lage eines Jahres die Zahl 352sei, während das natürliche oder das Aggregat von 12 Monden aus 354 Lagen, 8Stunden und 876 tausendachtzig Bruchtheilen besteht. Sie will nicht, daß das bürgerliche Jahr vom natürlichen mehr als 2| Lage abstehe, weil wie der Kommentator Rabbi Salomen bemerkt, das Volk gegen die Rabbinen murren, und von ihnen sagen würde, daß sie nach Belieben walten. - Bis zur Hälfte des vierten Jahrhunderts der genannten Zeitrechnung wurde der hebräische Kalender vom großen Synedrium zu Jerusalem oder vom Patriarchen zu Liberias festgesetzt und durch eigene Abgesandte promulgirt. Die Neujahrs- und alle Neumonatstage wurden nach der Aussage zweier Zeugen, die den neuen Mond gesehen hatten, und bei Ermangelung dessen, nach den astronomischen Berechnungen oder nach der Norm des Bedürfnisses sixirt, und die Einschaltung des embolismischen Monats wurde in einem geheimen Rathe der autoritätsvollen Doktoren beschlossen. Bei der immer größer werdenden Zerstreuung der Israeliten und der Abnahme des Glanzes und der Autorität des Patriarchats, in Folge der von den christlich gewordenen römischen Kaisern eingeführten Interdikte, fand es einer der letzten Patriarchen, Rabbi Hillel, für nörhig, bestimmte Normen zu fixiren, mittelst deren die Israeliten jeglichen Ortes den Kalender beständig sich selbst einrichten könnten, ohne von irgend einer Central-Autorität abzuhängen.. Schriftsteller, die im Jahre 1000 der üblichen Zeitrechnung lebten, behaupten, daß diese Reform im Jahre 358 (670 der Kontrakte 4118 der Erschaffung) vorgenommen worden. Es existirt kein Original-Lept der Gesetze des neuen Kalenders, und vielleicht schrieben auch Rabbi Hillel und seine Mitarbeiter nichts nieder, sondern überlieferten mündlich die Gesetze für den Kalender zugleich mit dem übrigen traditionellen Gesetze. Der erste, der nach unserem Wissen, über dieses Argument geschrieben , ist R. Saadja, 942 gestorben; allein sein Traktat ging verloren, von dem blos einige Citate bei den Alten sich erhielten. Der neue Kalender anstatt auf die Wahrnehmung des neuen Mondes sich zu stützen, stützt sich auf die Berechnung des Neumondes, dessen Wiedererscheinung nach einem jeden Monate von je 29 Lagen , 12 St. 793 Bruchtheilen, oder 4 Wochen, 1 Lage, 12,793 St. d. h. Stunden 12 44' 3" 20'"* Der Neumonats- und der Neujahrskag sind auf denselben Lag sixirt, in welchem der Neumond stattfindet (ausgenommen die Falle der Verschiebungen, wovon weiter unten), 31« jedoch immer nur wenn er vor Mittag erscheint. Findet aber der Neumond am Mittag und weiter herab (der dann heißt) statt, so wird er betrachtet als gehöre er zum folgenden Lage; sei cs, weil (wie der Talmud sagt) der Mond, der vom Mittag herab erscheint, am selben Abend nicht sichtbar sein kann, oder weil (wie Scaliger sagt), die Astronomen den Lag vom Mittag anzufangen pflegen. Was ferner die Ausgleichung des Mondenjahres mit dem Sonnrnjahre betrifft, welches dazu dient, daß das Pefachfest auf .den Monat des Frühlings-Equinom'ums, und das Laubenhüttenfest auf dem des Herbst-Equknoctiums falle, wurde der Cyklus von 19 Jahren angenommen, d. h. es wurde dieEinrichtung getroffen, alle 19 Jahre 7 Monate einzuschalten, und zwar das dritte, sechste, achte, eilfte, vierzehnte, siebzehnte-und neunzehnte Jahr embolismisch zu machen. Auf diese Weise hat das hebräische Sonnenjahr 365 Lage 5 Stunden, ungefähr 55 Minuten, und hält die Mitte zwischen dem Julianischen Jahre , welches im ganzen römischen Reiche seit Julius Casar bis 1582 im Gange war, und aus 365 Lagen 6 Stunden besteht, und zwischen dem gregorianischen Jahre, welches jetzt gebraucht wird (nach der Reform durch Gregor XIU. im Jahre 1582) und aus 365 Tagen 5 St. ungefähr 49 Minuten besteht. Scharfsinnige Maßregeln wurden getroffen, daß der Fasttag von strenger Ruhe (10. Lisri) nicht auf Freitag oder Sonntag falle, und die daraus erfolgte Verschiebung des Neujahrstages nicht allzulange oder allzu kurze Jahre erzeuge. Da die Gründer des Kalenders sich selbst eine beschränktere Autorität zuschreiben , als jene, deren in bessern Zeiten die Synedrien und Patriarchen sich erfreuen Sonnten, wollten sie, daß das Gemeinjahr (astronomisch aus 354. 8. 876 bestehend) nie kürzer als 353 Lage wäre und nie länger als 355; und daß das Schaltjahr (astronomisch 383, 2. 589) die Grenzen von 383 und 385 nicht übersteige; während dieMischna, wie wir bereits gesehen, Jahre von 352 Lagen zuließ und der Lalmudist Samuel ("Arachin Bl. 9) der nur ein Jahrhundert früher als R. Hillel lebte, dem Monbenjahre die Grenzen von 352 und 356 Lagen gibt. Damit der 10. Lischri mit dem Sabbattage nicht in Berührung komme, wurde festgesetzt, daß das Neujahr oder der erste Lag des Monals Lischri, weder auf Mitwoch (was den 10. Lag am Freitag gäbe) noch auf Freitag falle (was den 10. Sonntag veranlassen würde); sondern daß jedesmal, wenn der Neumond von Lischri an einem dieser Lage sich bestätigen sollte, das Neujahr am folgenden Lage gefeiert werdet *) Erwähnungsrverth ist, wegen der Sonderbarkeit, verdient aber keine ernste Widerlegung, die Meinung des Jakob Christmcnm, der in den Anmerkungen zum Alfragani S. 235 schreibt: ln odium Christi statuerunt nunquam neome* niam Tisri celebrandam esse fern sexta, quod eo die Dominum gloriae crucifixissent. Hätten die alten Rabbiner solche Ideen gehegt, wie ließen sie es zu, daß das Pesachsest auf Sonntag falle? Die Gründer des hebräischen Ka- Studien. Bon den Dechijot.

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