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Der Orient · 1849-02-24 · 8 (24.2.1849) · p. Spalte 127-128

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
8 (24.2.1849)
Date
1849-02-24
Page
Spalte 127-128 (sequence 8)
Language
German
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Ankündigungen. 128 127 macht, jedem Andern wehren, bei dem Flammenlichte, was immer für Gegenstände zu besichtigen? Nein! aber derElgmthümer will ja nicht. Die Ursache ist daher eine andere, fcai den Bedingungen der Zuneigung gehört auch der erschöpfliche Gebrauch, d. i. der Gegenstand muß von solcher Beschaffenheit sein, daß man ihn, ohne alle andern davon auszuschließeir nicht benutzen könne. So kann es z. 38. keinen rechtlichen Alleingebrauch der freien Luft geben. In MegiUa 26 a handelt es sich nicht um Eigenthumsverhältniffe, sondern daruni, ob die Synagoge durch den Verkauf profanirt werde. §. 13. Wird dem talmudischen Rechte manches Harte vorgeworfen, daß Töchter und Verwandte von mütterlicher Seite nichts erben. Ich finde das natürlich, weil diese zur Auffassung des Vermögens, und zur Unterstützung des Vaters nicht so viel wie die Söhne und Verwandten von väterlicher Seite beigetragen haben. §♦ 15 werden die Verträge begonnen, in der Anmerkung wird aus Ture Sahab zu I. O. 16, 8 dargethan, daß ein einseitiger Wille keinen Vertrag begründet, weil wenn jemand gelobt, dieses und jenes Recht nicht auszuüben die Rechtslehre nichts damit zu schaffen hätte. Aber Ture Sahaw behauptet ja ibid., wenn jemand schwör t, dieses und jenes Recht nicht auszuüben, das Verbot der Ausübung in der Sache für Jedermann hastet, ibkl. zeigt der Vers., daß nach dem Talmud Verbalverträge nicht giltig seien. In der 17. Anmerkung sagt der Verf., daher Blödsinnige und Unmündige (nach dem Talmud auch Taubstumm^ keine giltigen Vertrage abschlüßen können, es ist keine Ekgenthümlichkeit des Talmuds, daß Taubstumme keine Verträge abschließen können, nach jeder Rechtslehre müssen die Vertrag schließenden Personen ihren Willen bestimmt an den Tag zu legen vermögen. Die Unmündigkeit bis zu einem gewissen Alter kann dagegen bei dcr so großen Verschiedenheit der objektiven und subjektiven Gründe keine Bestimmung des Naturrechts sein, nur der positive Gesetzgeber wählt das Gewöhnliche zum Maßstabe, läßt aber in besondern Fällen Nachsicht an Jahren zu, was im Talmud nicht gestattet wird. Zur Bestimmung des Vertrages rechnet der Verfasser) daß kein Irrthum stattfinde. Hier fehlt die nähere Bestimmung des Irrthums. Ein Irrthnm in dem Beweggründe und andern äußern Umständen hebt den Vertrag nicht aus, wie das aus Eben Ha-Eser 1, 39 erhellt. Endlich ist dem Vers. Betrug so viel als Zwang, wir möchten es in die Rubrik des Jrrthums stellen. §. 18. Bringt unter andern wesentlichen Bestimmungen auch 2. die Abhandlung darf nicht verboten sein, was aus Baba Mezia 65 a erhärtet wird. Der Vers, hätte das Bekannte “0*6 ri^ ptt anführen können, dagegen paßt das Beispiel von Wucher nicht hierher, das Raturrecht bestimmt keinen Preis der Sachen, es bestimmt daher auch keinen Zinsenfuß. Der Preis ist zwar widerrechtlich, aber sobald beide Theile sich einverstanden haben, kann auf keine Verletzung geklagt werden. Ueberhäupt hätte der Verfasser diesen Punkt gründlicher besprechen sollen, da einige neuere Naturrechtslehrer Verträge über unsittliche Gegenstände für giltig erklären, Maim. behauptet sogar, daß ein Vertrag über ein widerrechtliches Faktum gehalten werden müsse. (Fortsetzung folgt). Ankündigungen. Za diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische unb. orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen l£ Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. [20} Bei C. L. Fritzsche in Leipzig ist zu haben: Das Buch Jona. Ein Lebensbild. Predigt gehalten am Sabbat Teschuta b. I. von A. Schmied!, R. in Gewitsch. Preis Ngr. Ferner ist in derselben Buchhandlung erschienen: auf den Tod des Dr. Hermann I e U littet.. Hebräisch von Markus B oß, deutsch von Emil Lehmann. Preis 2 Ngr. [22} Bei E. L. Fritzsche in Leipzig ist so eben erschienen: Dr. I. H. Jacobson. Kleine Jugend- Bibliothek zur angenehmen und nützlichen Unterhaltung, zur Veredlung des Herzens und Bildung des Verstandes, zunächst für die israelitische Jugend. Zweites Bändchen. 3 848. 8 gGr. 10 Ngr. Die Volks- und Jugendschristeu des Herrn Verfassers sind soviel und so weit verbreitet, und der Name desselben aus btefcm Gebiete von so gutem Klange, daß wir zur Empfehlung dieser trefflichen Jugendschrist, nur die Anzeige, daß sie soeben erschienen, machen zu dürfen glauben. Verlag von E. L. Fritzsche. Druck von Z. H. Nagel. Redakteur: Dr. Jul. Fürst.

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