Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 44 (28.10.1848)
- Date
- 1848-10-28
- Page
- Seite 349 (sequence 9)
- Language
- German
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349 marterten rufen wir Euch an, um die gänzliche Aushebung jener unzähligen haßathmenden mittelalterlichen Ausnahmsgesetze, bei derer? bloßen Erwähnung jedes fühlende Herz zurückbeben muß. Mit uns siehet das ganze civilistrte Europa Eurem feierlichen Ausspruch entgegen von der völligen Gleichheit Aller vor dem Gesetze, von der so sehr segensreichen Wahrheit, daß nicht das religiöse Bekenntniß, sondern das Menschsein die Grundbedingung ist der politischen Befähigung. Die in diesem Geiste geäußerten Wünsche unserer galizischen Mitbürger, in deren Adressen an den Thron die Anerkennung dieses Grundrechts von allen gegenwärtig berathcnden Nationalversammlungen, ja selbst in der Residenz des katholischen Oberhauptes; vor allem aber der Helle und strcngrechtliche Geist, der sich manifestirte in allen Handlungen einer hohen Reichsversammlung in Wien , die aus dem Schovße des sämmtlichen Volkes ohne Unterschied hervorgegangen, schon durch ihre Zusammensetzung diesen Glcichheitsgrundsatz sanktionirte, befestigt uns ui der Ucberzeugung, dieses Mal wenigstens nicht mehr in unserer Hoffnung getäuscht zu werden. Fürwahr! In Eure Hände Erleuchtete und biedere Volksvertreter! legen wir ücttrauenöüßß und ohne mindeste Besorgniß unsere gerechte Sache und zweifeln keinen Augenblick, daß Ihr uns nicht mehr Parias sein lassen werdet, in unserem regenerirten Vaterlande, nur wollen wir so viel cs in unserer Macht stehet , unterstützen Euer edles Streben, und den hartnäckigen Feinden der Freiheit allen Schein zur Verdächtigung benehmen, als wäre unser Stillschweigen eine Verdächtigung und erklären uns hiermit bereit zu jedem Kampfe,' zu jedem Opfer für dieses natürliche Recht, dessen keiner von uns, ja dessen wir alle nicht befugt sind, uns zu entäußern und zu begeben. Die Sonne der Freiheit, welche nur Heil und Segen in der Gesellschaft verbreitet, welche alle Menschen ohne Ausnahme erwärmt und erleuchtet, auch unseren niedergedrückten Muth belebt' und gekrästigt für die freudige Ausübung aller bürgerlichen Psiichten und Aufopferung für das theure Vaterland, für dessen Wohl erst unlängst auch das Blut unserer Glaubensbrüder geflossen ist. Ja mit den Rechten und Pflichten werden wir auch alle bürgerlichen Tugenden erfüllen , und aus vollem und dankbarem Herzen segnen dm hohen Reichstag, der zum ersten Male in unferm Lande die völligen Menschenrechte für alle feierlich proklamirte." Polen und Rußland. In Warschau ist man gegen die Juden höchst tolerant geworden. Sie dürfen fortan in allen Straßen, mit Ausnahme von 12, wohnen, und haben dabei keine andern Bedingungen zu erfüllen, als daß sie die Landessprache oder eine ausländische Sprache lesen und schreiben können, ihre Kinder in die Regierungsschulen schicken, keine israelitisch nationalen obrigkeitlichen Abzeichen tragen, entweder Bankiers sind oder ein gehöriges und offenes Handelsgeschäft treiben und endlich 3000 S.-R. reines Vermögen Nachweisen. In keinem Falle aber dürfen sie an mehr als Einem Orte eins der bezeichneten Geschäfte betreiben, und von den ihnen gestatteten Erwcrbszweigen bleiben alle Arten von Fabrikation sowie der Verkauf von Landesgetränken im Detail sowohl wie im Großen, ausgeschlossen. (Köln. Z.) Ein soeben erschienenes: Offenes Sendschreiben re. von Dr. Pinn er, theilt über die Juden Rußlands folgende Data mit, die ich hier gern für die Leser ausziehe, zumal ohnehin sehr selten die jüdischen Zustände Rußlands bekannt sind: „Kaiser Nikolaus hat gleich nach seiner Thronbesteigung im December 1825 alle Juden aus Petersburg wie aus den andern Theilen des Innern Rußlands verwiesen und sie streng auf die alten eroberten Provinzen beschränkt, so daß von den 51 Gouvernements Rußlands nur höchstens in 18 Juden wohnen Dürfen und diese sind ' meistens die ehemaligen p olnischen Provinzen. ■ Mehr als 100 Meilen entfernt von den beiden Residenzen Petersburg und Moskau findet man nicht eine einzige jüdische Wohnung. Auch das Reisen nach den innern Theilen des Reiches wird keinem Juden erlaubt, nur den jüdischen Kanfleuten erster und zweiter Gilde wird mit vielen Schwierigkeiten gestattet, nach den Residenzen zu reisen und sich dort 6 Wochen anfzuhalten, aber nur in der Absicht um Einkäufe zu machen.*) Die Gebietstheile, in denen nun die Juden bleiben mußten, wurden immer mehr verkleinert, indem man 1) alle Juden aus den Städten Nikolajew undSebastop ol vertrieb, Städte, die zum Theit von Juden gegründet und immer mehr vergrößert wurden. Auch Kieff versäumte diese günstige Gelegenheit nicht und erhob sich wieder gegen seine jüdischen Einwohner. Die Kieffer Kaufteme, ächte Russen, schickten eine Deputation nach Petersburg mit 100,000 Rubel, um ihrem Gesuche, die Juden ans Kieff zu vertreiben, Nachdruck geben zu können und diesmal drangen sie durch; alle Inden nmßten in kurzer Zeit die Stadt räumen. Rur bedauerten die Russen gar sehr, daß sie ihren Zweck nicht ganz erreicht haben, denn mit jedem Sonnenaufgang erschienen zum großen Aerger dieser Judenfeinde neue ge- *) In Moskau ist ein einziges Haus Glebowsky Podwor für alle jüdischen Reisende bestimmt und wenn dies Haus überfüllt ist, daß heißt zwei bis drei Personen in einer Stube, dann werden die Ueberkompleten in dem angrenzenden Hause einquartirt. Welcher Behandlung und Uebervortheilung der Reisende hier ausgesetzt ist, laßt sich leicht erklären. Sogar Matten, Stricke und Alles, was zum Verpacken gehört, hat dieser Wirth für hohe Preise zu verkaufen und wehe dem Juden, der es wagt diese Dinge wo anders billiger zu kaufen, er wird es gewiß das zweite Mal unterlassen.