Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1848)
- Date
- 1848-09-09
- Page
- Seite 296 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Umstand, daß er als Jude hier erscheinen könne, das Recht der Gleichheit zu verlheidigen, sei Beweis dafür, daß die aufgeklärte Volksmtmung nicht gegen die Emancipation der Juden sei; ^der Jude selbst sage ja, er' habe keine besondere Nationalität mehr, sondern nur noch ein religiöses Bekenntniß; als vor einigen Jahren in Preußen eine besondere Liebhaberei, eine Majcstätsgnlle den Juden die Exemtion vom Kriegsdienst und gleichsam eine eigne Nationalität angebotcn, da sei dieses Anerbieten von allen Juden Preußens in wahrhaft deutschem Gefühle zurückgewiesen worden. (Bravo.) Vertrauen -Sie der Macht der Gleichheit auch in dieser Hinsicht. Werfen Sie nicht die unterdrückten Juden dem Hasse zum Opfer hin, Das werden Sie nimmer thun, meine Herren l (Stürmischer Beifall.) Abg. Osterrath: Auch er spreche für die Sache der. Duldsamkeit und der Gerechtigkeit; Inden mögen wol Mancherlei getrieben haben, was nicht recht sei; dasselbe sei aber doch auch von Christen geschehen; er sei in Ländern gewesen, wo sich gar keine Juden befinden, und dort sei dasselbe Unrecht von Christen geübt worden. Wozu sollen Ausnahmsgesetze dienen? Der Jude, wenn er nicht gut sei, werde wol nicht besser, wenn er sich taufen laffe. Das Prinzip der völligen Gleichberechtigung müsse auch auf dem Gebiete der Konfessionen Geltung finden» In religiöse Ueberzengungen dürfen wir indessen nicht eingreisen. Wenn der Polizeistaat sich mit Inden, Mennoniten, Quäkern vertragen konnte, so kann der freie Staat es wol noch um so mehr. Vertrauen wir doch etwas der Freiheit, der freien Bewegung! Hoffen wir, daß der freie Staat nichts Schlimmeres hervorbringe als der Polizeistaat. Mg. v. Linde: Die Gewissensfreiheit, die wir proktamiren wollen, müsse auch praktisch gemacht werden; hier bei diesem Paragraphen müsse dies nun geschehen; die Inden rcpräsentiren keine besondere Nationalität, sondern nur eine religiöse Sekte. Die Debatte über den H. 13 wird geschlossen. Der Berichterstatter des Verfassungöanöschusses beantragt die Uusrechlerhaltnng der Ansschußanträge (§§.11—13) und die Ablehnung aller Verbesserungsanträge; die erstem seien so gefaßt, daß sie Alles gewähren. Eine ausdrückliche Anführung der Bekenntnißfreihcit in §. 11 sei überflüssig; das Erforderliche sei schon ausgestellt in den §§. 12 und 23; diese enthalten auch die Berechtigung, sich nicht zu einem bcsondern Bekenntnisse zu bekennen; die besondere Anführung einer solchen Berechtigung sei aber nicht nnr überflüssig, sondern auch das religiöse Gefühl des Volks verletzend. Wenn den Juden gleiche Rechte mit den Christen gewährt werden, wie der Ausschnßantrag wolle, so verstehe es sich von selbst, daß alle Ausnahmsgesetze fehlen. Es wird vom Präsidenten die l Unterstützungsfrage für die Verbesserungsanträge gestellt, j ' Die-meisten, worunter auch der Moritz -Mohl'sche, bleiben Die Abstimmung über die §§. 11—13 ergiebt folgendes Resultat: Der §.-11 wird in der Fassung des Ausschusses: „Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit," angenommen, nebst einem Zusätze, den der Abg. Plathner beantragt: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ucbcrzeugnng zu offenbaren oder sich irgend einer andern religiösen Genossenschaft anzuschließen." Ein weiterer Zusatzantrag des Abg. Plathner: „Niemand darf seiner religiösen Ueberzeugung wegen benachtheiligt oder zur Verantwortung gezogen werden," wird dagegen mit 21? Stimmen gegen 199 verworfen. Die §§. 12 und J3 werden in der Fassung des Ausschusses genehmigt: §. 12. Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Uebung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetze zu bestrafen. §. 13. Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun." Mehre Abgeordnete Tirols erklären zu Protokoll, daß sie für das Gesetz über Gewissens- und Glaubensfreiheit gestimmt in der Voraussetzung, daß die Behörden bei dessen Einführung auf die eigenthümlichen Verhältnisse Tirols eine entsprechende Rücksicht nehmen würden. Die Sitzung wird aufgehoben. Personalchronik und Miseelleu. Petersburg. Nach einem neuen Mas ist es nun den Juden gestattet, überall in ganz Rußland Handel zu treiben. Vielleicht wird dieses Zugeständniß die traurige Lage und die Roth so vieler jüdischer Familien mildern. » Frankfurt a. M. 29. Ang. In der heutigen Beratung über §. 14 der Grundrechte sagte der Historiker sein wollende Gsrörer, daß nach der Reformation Judeneinfluß sich der Fürsten Deutschland's bemächtigt. Ob die bitteren Judenverfolgungen im!6. und 17. Jahrhundert, die gerade innerhalb des Protestantismus blutiger waren, von Judeneinfluß zeugen? ■ Wien. Unter den gegenwärtigen Ministern ist der Minister Schwarzer persönlich ein Feind-der Juden. Wir hoffen aber, daß er nach seinen neuesten Maßregeln bald gestürzt sein wird. Verlag von C. L. Fritz sch e. Druck von I. H. Nagel.