Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 30 (22.7.1848)
- Date
- 1848-07-22
- Page
- Seite 233 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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] i j Berichte, Studien und Kritiken NöMter Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 Th!r. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid« Buchhandlungen auf ein Jahr. für jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst. Jahrgang. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mit- 'gerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag 'regelmäßig. 'J|§ IO. Leipzig, dm 22. Juli . ■ - .1848> Inhalt. D i e Juden in Oesterreich. XV!!!. X'. X.-XX. — Deutschland's vereinigte Staaten. Berlin. Die Porzellan-Fabrik. Leipzig. Einzelne Notizen aus Berlin. Darnlstadt, Warschau und Wien. Leipzig. Bericht über die traurigen Zustande in Mahren. Leipzig. Betrachtungen über die jetzigen Zustande. Leipzig. Zweck des Hauptblatts des Orient. Schmiegel.' Vorlagen für eine Abschaffung und für Reformen. Pesth. Jüdische Zustande in Ungarn.. Aus Mahren. Replik gegen Scbmiedl. Jüdische Zustande. Wien. Wahlen. — M old a u und Walachei Zustande. —■ Schweden und Norwegen. Neuer Beschluß. -— Lieder eines Juden.!V. und V, — Der kirchliche- Verein für alle Religionsbekenntnisse in Leipzig. — — Personalchronik und Miscellen. Krakau. Brody. Lemberg. — LB. d. Or. " Die Juden in Oesterreich. XVIII. Ein Korrespondent der ,,Oesterreichischen Allgemeinen Zeitung" findet einen Widerspruch darin, daß die jüdischen Deputaten des 'österreichischen Reichstages an den Debatten über die Emaucipation der Juden theilnchmen sollen, indem sie doch eine Partei bilden. Der Korrespondent argumentirt; wenn wir -Christen die Juden emancipiren wollen, so können doch Inden keine Stimme darüber abgeben. Allerdings. Wenn die Christen als solche über das Menschenrecht der Juden zu stimmen hätten, so müßten die Juden, von dem Stimmcnrecht ausgeschlossen bleiben. Allein ein Prinzip sott diskutirt werden, das Prinzip: Im österreichischen Staate hat das Glaubensbekenntnis' keinen Einfluß auf die bürgerlichen und politischen Rechte der Einwohner. Dieses Prinzip kommt allen Akaiholiken zu Statten, da ja auch die Protestanten bis jetzt in Oesterreich gedrückt lebten. Der Drang der neuen Zeit geht nicht nach Privilegien und Vorrechten, sondern nach Grundsätzen. Der Strom der neuen Bewegung mündet in einen Quell von anerkannten Prinzipien. Und die Gleichstellung alter' Konfessionen ist ein längst durchgekämpftes Prinzip. Vom Standpunkte des Korrespondenten aus dürften die österreichischen Staatsangehörigen über die Verfassung des Kaiserstaates gar nicht abstimmen, da sie doch Rechte für sich selbst festsetzen. Sie mußten hinnehmcn, was ihnen die Regierung bietet. Geht man aber von dem Gesichtspunkte der Revolution oder der Vereinbarung aus, so müssen die Inden sogar über ihre eigenen Interessen debattiren, sie feststellen und auf die Höhe des Rechts erheben. Auf dem Throne unserer Zeit sitzt nicht die Willkühr, die Mutter der Privilegien, sondern das Prineip, der Vater des Rechts — und für mein Recht darf ich kühn und muthig in . die Schranken treten.' XIX. Erzherzog Johann ist deutscher Reichsverweser. Dies ist für die Juden in Oesterreich von hoher Bedeutung. Indem der Erzherzog von einer Versammlung gewählt wurde, die aus Protestanten, Katholiken, Deutschkatholiken und Israeliten zusammengesetzt ist, so muß er die gleiche Berechtigung aller dieser Religionsbekenntnisse von vornherein anerkennen. Gesteht er dem Israeliten das Recht zu, ihn zum Relchsverwescr zu wählen, so muß er die Israeliten als ein Glied des drutschen Siaatsorganismus Hallen. Das deutsche Parlament wird in den Grundrechten des deutschen Volkes die gleiche Berechtigung aller Konfessionen beschließen, der 'Relchsverwescr wird gewiß diesen Beschluß auSfuhrcn, folglich wird auch in Oesterreich das Prinzip feine Geltung “ftnfccn. Wenn ein österreichischer Prinz, der in Oesterreich Stellvertreter des Kaisers ist, allen Kon- 30