Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 25 (17.6.1848)
- Date
- 1848-06-17
- Page
- Seite 194 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- 194 - Wir wollen nicht verkennen, daß sowohl das mährische Larrdespräsidium in Brünn als auch die Kreiöämter die Juden schützen; wir wollen noch besonders lobend hervorheben, daß das Hradischer Kreisamt Energie und Thatkraft für die Juden entwickelt; allein das Feuer des Hasses und der Verfolgung wurde durch Ausnahmsgesctze angelegt und genährt. Das Wasser hätte erspart werden können, hätte man nicht die Flammen so lange geschürt. —■ In Böhmen tritt ein slavischcö Parlament zusammen, Oesterreich sott stavisch werden: was wird das Loos der Juden sein? Im slavischen Parlamente sitzt Hr. I. P. Jordan, ein ehemaliger Doeent in Leipzig, ein wüthcndcr Feind der Deutschen und Inden. Wenn das Parlament viele solcher Mitglieder in seinen Reihen zählt, wird die Humanität einen neuen Sieg feiern, ilufc vollends der altersschwache Adel, der um seinen Ehrgeiz zu befriedigen, , die Monarchie in die größte Verwirrung stürzt, wird er sich den Juden geneigt zeigen? Die Antwort wird nicht ausbleiben. Ad. Jellinek. Deutschland. Leipzig, 6. Juni. James Fazy hat in der Schweiz für die in zwei Kantonen wohnenden Inden das Wort ergriffen, ist aber nicht durchgedrungen. Auch eine schöne Gegend, die schweizerische Republik. — Goud ch eaux wird vom „National" als Kandidat für die Nationalversamüllnng vorgeschlagen. — Lionel und Anselm v. Rothschild waren im Oberhanse anwesend, als die Jndenbill verworfen wurde. Wir wundem uns, daß die frommen Bischöfe diese Entchristlichung des Parlaments zngaben. — In die Schätzungskommission für die Einkommensteuer in Leipzig sind auch mehre Juden gewählt. — In Pesth hat das Leichen begängn iß eines gefallenen israelitischen Studenten mit vielem Pompe stattgefunden. — Der Ban Jellachich m Croatien hat sich gegen die Juden freundlich ausgesprochen. — Die Juden der Stadt Posen verwahren sich in der „Berliner Zeitungshalle" gegen mehre Beschuldigungen. — Die englischen Zeitungen rathen dem^Hrn. v. Rothschild, sich noch ein Mal wählen zu lassen, und das Oberhaus, das einen langen englischen Zopf hat, zur vollständigen Gleichstellung zu zwingen. — Die zweite Kammer tu Hannover bat sich, trotz der Proteste der Minister, für politische Gleichstellung aller Kulte ausgesprochen. Die gute Sache siegt überall. — In dem sächsischen Wahlgesetz, welches die Negierung vorgelegt, steht nichts von einem Unterschied der Konfessionen. — In N cuhatdensl e b e n ist Dr. Philippson zum Ersatzmann für Frankfurt gewählt worden. — Kuranda ist zwei Mal für das deutsche Parlament gewählt: ein Mat in Mähren, und das au- -dere Mal in Teplitz. — In Prag sind viele Inden thöricht genug, zu dem Swornost, der tschechischen Nationalgarde, übcrzngehen. Die Juden sind Deutsche und müssen sich als Deutsche fühlen. — Der Emaneipationökampf hat in dm hiesigen Tagesblättern aufgehört. In einer kleinen Schrift, welche die Zünfte veröffentlichten, wird Zeter über die „Modekrankheit", d. h. die Emancipätion der Juden geschrien. Der Neger spottet über die Häßlichkeit der Weißen. Leipzig ist doch eine Stadt der Intelligenz. Sehr witzig schrieb I. Kaufmann in den „Grenzbotcn", daß die Fabrikstadt Chemnitz gedroht habe, sich vom deutschen Bunde loszurcißen, im Falle die Kinder Israel Menschenrechte erhalten: „Doch das Schrecklichste der Schrecken Ist der Mensch in seinem Wahn!" Braunschweig, 30. Mai. Heute sind hier folgende Gesetze vom 23. Mai verkündet worden: I. Wir Wilhelm re. fügen hiermit zu wissen: Wir erlassen mit Zustimmung unserer getreuen Stände die nachfolgende gesetzliche Bestimmung: §. 1. Alle Rechlsunglcichheiten, sowohl im öffentlichen als im Privatrechte, welche Folgen des Glaubensbekenntnisses sind, werden, vorbehaltlich der noch bestehenden Parochialgercchtsame und der übrigen kirchlichen Verhältnisse, hierdurch aufgehoben. Alle Behörden und jeder Einzelne, den es angcht, haben sich hiernach zu achten. Urkundlich :c. II. Wir erlassen mit Zustimmung unserer getreuer; Stände die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen: §. 1. Das Verbot der Ehen zwischen Christen und Inden ist aufgehoben. §. 2. Bei Abschließung einer ehelichen Verbindung zwischen Christen und Inden sind felgende Vorschriften zu beobachten. Die angehender; Eheleute haben ihre Absicht dem Stadtgerichte oder Amte, unter welchem die Braut ihren Wohnsitz hat, anzuzeigen. Diese Behörde hat sich zu überzeugen, daß der zu schließenden Verbindung ein gesetzliches Hinderniß nicht entgegensteht, und zu dem Ende die erforderlichen Bescheinigungen sich vorlegen zu lassen. Bestehen keine geschlichen Hindernisse, so macht die Behörde des Wohnsitzes der Braut und des Bräutigams die Absicht der angehenden Eheleute durch Anschlag an der Gerichtsstelle und durch zweimalige Insertion in die Braunschweigischen Anzeigen nach einem Zwischenräume von vierzehn Tagen öffentlich bekannt. Erfolgt eine Einsage, so ist solche erforderlicher; Falls durch Verweisung auf der; Weg Rechtens zu erledigen. Erfolgt innerhalb acht Tagen nach der letzten Bekanntmachung in den Braunschwekgscher; Arrzeigcn keine -Einsage, so ertheilt die Behörde deö Wohnsitzes des Bräutigams diesem darüber eine Bescheinigung, und die künftigen Eheleute Haber; zur stier-