Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1847)
- Date
- 1847-11-19
- Page
- Seite 376 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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— 376 - welche Ausgaben von -er israelitischen Oberkirchmbehörde selbst veranstaltet und dem Buchhändler Hallberger dahier in Verlag gegeben wurde, hat nunmehr die Presse verlassen und ist bei ihm ungebunden zu 8 k>-. und gebunden zu 13 kr. zu haben. Dieses Spruchbuch ist in allen israelitischen Schulen so wie auch für den Religionsunterricht in denjenigen.Gemeinden od. Filialen einzuführen, wo die Jsraelitenkinder die christliche Ortsschule besuchen und von dem Vorsänger oder Vorsängeramtsverweser den Religionsunterricht, abgesondert erhalten.. Das Rabbinat-.wird daher beauftragt, den Religionslehrern, Vorsängern und Vorsängeramtsverwesern Obsges mit dem Ansirgen zu eröffnen, daß die- Einführung dieses Spruchbuches alsbald statt zu finden ha-t, und dasselbe von sa'mnttlichen schrilpflichtigen Kindern, welche lesen können, anzuschaffen ist. - Au diesem Behufe hat das Rabbinat die Zahl der sowohl die israelilifchen , als die christlichen Schulen besuchenden des Religionsunterrichts fähigen Jsraelitenkinder hieher anzuzeigen und dabei anzugeben, wie viele sich hierunter befinden, die wegen Armuth das Spruchbuch nicht wohl anzuschaffen im Stande sind. 6) Vorrede zum Spruchbuche: Was den Gebrauch betrifft, der von diesem Spruchbuch zu machen ist, so ist dieser nach den verschiedenen Ordnungen der Sprüche und nach dem Stufmalter der Kinder verschieden. r; -Im ersten Schulkursus (Kinder von 6—^ 8 Jahren) wird noch wenig Gebrauch davon zu machen sein, nicht nur deswegen, weil die Kinder beim Eintritt noch nicht lesen können, sondern weil sie noch zu sehr in der Anschauung leben, und die meisten in den Sprüchen enthaltenen Wahrheiten ihnen nicht begreiflich gemacht werden können. Der Religionsunterricht m diesem Alter wird sich darauf zu beschränken haben, das religiöse Gefühl im Allgemeinen anzuregen, wozu dieVerhältnisse, in welchen die Kinder leben, und die Gegenstände mit welchen sie in Berührung kommen, benutzt werden müssen. Zum Auswendiglernen der Schüler dieser Klaffe können nur kurze gereimte Sentenzen an der Stelle sein. Höchstens kann der zweiten Abtheilung dieser Klaffe der eine oder der andern leicht faßliche Spruch der sich entweder auf einen sichtbaren Gegenstand der Natur beziehet, od. auch eine sittliche Wahrheit ausspricht, die aber vorher durch eine kleine Erzählung veranschaulicht werden müßte, zum Memoriren aufgegeben werden. Der Religionsunterricht beginnt im zweiten Schulkursus .mit der biblischen Geschichte, die aber, weil die Kinder keines 10) Wir glauben, daß diese Vorrede Hier wicht fehlen -dürfe, da dem Lehrer von der höheren Behörde die Methode -angegeben wird, nach welcher er zu unterrichten hat. zusammenhängenden Geschichtsunterrichts fähig' sind, partiell (als Einzelgeschichten) zu behandeln ist. Für diese Klaffe ist nun zunäch st die erste Lernung von Sprüchen in der Art bestimmt, daß aus den einzelnen biblischen Geschichten die darin enthaltenen Hauptlehren abgeleitet und in den angegebenen biblischen Sprüchen eingeprägt werden. . Es sollen dadurch nicht nur die religiösen und moralischen Wahrheiten in der Geschichte veranschaulicht, sondern auch die Kinder gewöhnt werden, die Ereignisse des einzelnen Menschen so wie die Begebenheiten ganzer Völker vom religiösen Standpunkte aus zu betrachten. Da aber die meisten biblischen Geschichten reich an Stoff sind, und sich fast aus jeder einzelnen Erzählung mehrere Aauptwahrheiten entwickeln lassen, .so kann die erste Ordnung von Sprüchen für diesen Kursus nicht genügen und es müssen auch Sprüche aus den beiden folgenden Abheilungen zum Memoriren aufgegeben werden. Zu diesem Ende sind die geeigneten Paragraphen angeführt, und in diesen die leichtesten Stellen mit Sternchen bezeichnet werden, aus welchen den Lehrer die für seinen Zweck brauchbare aussuchen , erklären, und zum Auswendiglernen aüfgeben kann. Von einem zusammenhängenden, systematischen Religionsunterricht kann auch im dritten Schulkursus (Kinder von 10—12 Jahren), der in der Regel-mit dem zweiten verbunden ist, noch nicht die Redessein, und dieselbe bleibt noch immer biblisch-historisch, da aber jetzt die biblische Geschichte im Zusammenhänge gelehrt werden muß, sv wird sie auch Gelegenheit darbieten, von dem meisten religiösen Lehren und Geboten zu reden. Schon die Geschichte von dem Auszug aus Egypten bis auf Mosis Lod kann dem geübten Lehrer Ansatz geben , den größten Lyeil der Pflichten des Menschen gegen Gott und gegen den.Nebenmenschen zu erklären. Für diese Lehren, so wie für diese, untergeordneten Wahrheiten, welche aus ihnen entwickelt werden, müssen mehrere Sprüche aus der zweiten und dritten Ordnung, nachdem solche hinlänglich erklärt sind, als Belege zum Memoriren aufgegeben werden. ■ Die auf diesem Wege gefundenen einzelnen Wahrheiten müssen im vierten Kursus (Kinder von 12 —14 Jahren) zu einer vollständigen und streng zusammenhängenden Religions- und Sittenlehre verbunden werden. Der Lehrer präge zu diesem Zwecke die einfachen Lehren in kurzen Sätzen dem Gedächtnisse ein , und lasse .dazu alle die Sprüche des betreffenden Paragraphen, die noch nicht da waren, und besonders die größeren dichterischen Stellen auswendig / lernen. Auf diesem soliden Grunde kann dann der Rabbiner oder sein Stellvertreter , in dem systematischen Religions- und Konsirmandenunterricht, so wie in den öffentlichen Katechisatioaen fortbauen, die Religionslehre erweitern, und die Ueberzeugung? durch Gründe und Beweise'befestigen.; « v (Fortsetzung folgt.) Verlag von C. L. Fritz sche. Druck von I. H. Naget.