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Der Orient · 1847-08-20 · Heft 34 (20.8.1847) · p. Seite 270

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 34 (20.8.1847)
Date
1847-08-20
Page
Seite 270 (sequence 11)
Language
German
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270 gierung Mart hat, daß gegen ihre Annahme nichts zu erinnern ist. Die Regierung hat'bei dieser Erklärung außer den Förmlichkeiten der Wahl nur darauf Rücksicht zu nehmen, ob die gewählten Cultusbeamten unbescholtene Männer sind. §. 53. Entstehen innerhalb einer Synagogengemrinde Streitigkeiten über die. innern Cultuseinrichtungen, welche auf Bildung einer neuen Synagoge abzielen, so sind die Minister der geistlichen re. Angelegenheiten und des Innern ermächtigt, auf den Antrag der Interessenten eine Begutachtung der obwaltenden Differenzen durch eine zu diesem Zweck einzusetzende 'Kommission eintreterr zu lassen. Kann durch den Ausspruch der Kommission der Konflikt nicht ausgeglichen werden, so haben die Minister unter Benutzung des von der Kommission abgegebenen Gutachtens darüber Anordnung zu treffen, mit welcher Maßgabe entweder die Einrichtung eines abgesonderten Gottesdienstes oder die Bildung einer neuen Synagoge zu gestatten ist. Zugleich haben dieselben mit Ausschluß des Rechtsweges zu bestimmen, welcher Lheil im Besitze der vorhandenen Cultuseinrichtungen und des Vermögens der Synagogengemeinde verbleibt. §. 54. Diese Kommission soll, so oft das Bedürfniß es erfordert, unter der Aufsicht eines Regierungsabgeordneten in Berlin zusammentreten und aus neun Kultusbeamten oder andern Männern jüdischen Glaubens be- -siehen, die das Vertrauen der Synagogengemeinde, welcher sie angehören, besitzen. §. 55. Die Mitglieder der Kommission mit einer angemessenen Zahl von Stellvertreter» ' werden von den Ministern der geistlichen rc. Angelegenheiten und des Innern auf den Vorschlag der Oberpräsidenten, welche dabei die Anträge der Synagogengemeinden ihres Verwaltungsbezirks besonders zu berücksichtigen haben, auf die Dauer von sechs Jahren ernannt. §° 56. Die durch den Zusammentritt der Kommission erwachsenden Kosten werden von den sämmtlichen Synagogengemeinden des Staats nach Verhältnis! des Kostenbetrags ihrer gesammten Bedürfnisse (§. 58) aufgebracht. §. 57. Die Kommission beschließt über die ihr zur Begutachtung vorgetegten Gegenstände nach absoluter Stimmenmehrheit und hat die zu erstattenden Gutachten unter Beifügung von Gründen vollständig auszuarbeiten. (Beschluß folgt.) Berlin, 13. Aug, (L. Z.) Bon Ihrem ^hiesigen Korrespondenten wird in Nr. 198 die irrige. Meinung ausgesprochen, daß nach dem neuen Judengesetze die Mischehen zwischen Juden und Christen, erlaubt sein mußten, weil sie darin nicht verboten seien. Es ist nicht wünschenSwerth, daß ein solcher Jrrthurn weitere Verbreitung finde, weshalb ich mir erlaube, Ihren .Leserkreis darauf aufmerksam zu machen, daß der Land- Lagsabschicd, der bereits vor dein Datum jener Korrespondenz publiciri war, jeden Zweifel beseitigt hat, indem damit der allerdings hei Berathung des Gesetzent? Wurfs von der Curie der drei Stände gestellte Antrag: die Zulässigkeit der Ehe zwischen Christen und Juden auszusprechcn, schon aus formellen Gründen — weil er einen dem allgemeinen Eherechte angehörenden und die christlichen Staatsgenossen eben so nahe wie die jüdischen berührenden Gegenstand betreffe, folglich mit dem Judengcsetze nicht in Verbindung gebracht werden könne, sondern erst auf dem Petitionswege eingebracht werden müsse — für unstatthaft erklärt wird. Ich beklage mit dem Korrespondenten, daß damit jede künstliche Interpretation des Gesetzes zu Gunsten der Mischehen abgeschnitten ist/ noch mehr aber, daß letztere nunmehr wahrscheinlich noch, lange versagt bleiben werden wird; denn ich halte die Kreuzung der Geschlechter für einjum indirektes, aber das beste und selbst alle direkten überbieteude Mittel, den Nationalcharakter der Juden mit dem unsrigen in besseren Einklang zu setzen , was doch zuletzt, das Ziel aller Emancipationsbestrebungcn ist oder sein sollte. Männer, welche den Inden gleiche bürgerliche Rechte mit uns nur deshalb versagen wollen, weil die Inden einem andern religiösen Glauben ergeben sind, mögen wohl nur noch sehr selten gefunden werden. Oe st e r r e i ch. , Karlsbad, im Aug. Zu Ende des vorigen Monats fand hier eine herzerhebende, religiöse Feier statt, die in den Kerzen aller anwesenden Fremden und Einheimischen unter Einheimischen verstehe ich hier fm-!ich die Oesterreicher —) noch nachklingt. Eine religiöse Feier, fragen Sie; dürfen doch unsere Glaubensgenossen da nicht weilen, dürfen sie doch nur gegen Erlegung einer Curtare dort einen ephemeren Aufenthalt nehmen! Sie haben recht, aber Sie wissen ja, daß „Me Söhne Israels wvhlthälig" und selbst auf jenem Steinboden eine Saat der Mildthätigkeit ausstrenet, der Israel nicht duldet. Die Feier galt der Einweihung des jüdischen Hospitals und Bethauses, das aus milden Beiträgen durch die unermüdlichen Bemühungen des bekannten M. I. Landau und seiner Freunde gegründet wurde. In- und ausländische Israeliten, milde Herzen, welche für das allgemeine Wohl oder Wehe Israels noch schlagen, haben cs zur Summe von c. 13,090fl. CM. gebracht und damit ein Gebäude aufgeführt, das ein Zcugniß von Israels Sinn ablegt, und die Emweihnngsfeicr dieser Anstatt trug ebenfalls jenen herzinnigen Charakter wie die Stiftung selbst. Ein gut§c> lciteter Chorgesang eröffncte die Feier, in Proeession folgten die anwesenden Gäste, christlichen und jüdischen Bekenntnisses, und unter diesen waren natürlich auch die Orisbeherden und vornehme Kurgäste, welche den drei schöngeschmückten Sifre Torot, die der Hr. Krcisrabbimr S. Sachs und.die anwesenden Vorsteher des Komit<r's trugen, folgten. Nach der Proeession bestieg Hr. S. Sachs die Kanzel und hielt die Einweihnngsrede, die auf alle anwesenden Zuhörer ihres schönen Inhalts wegen einen tiefen Eindruck gemacht. Ein herrlicher Che-

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