Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1847)
- Date
- 1847-08-20
- Page
- Seite 265 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Berichte, Studien und Kritiken Achter Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 Lhlr. Manabonnirtbei allen!öbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von v,-. Julius Für». Jahrgang. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. 34» - Leipzig, den 20. August Inhalt. Deutsckla n d. Berli n. Gesetz über die Verhältnisse der Juden. Berlin. Die Frage über die Gestattung von gemischten Ehen zwischen Juden und Christen. — Oesterreich. Karlsbad Einweihung des neuen Hospitals und Bethauses. Die Badegäste. — Natur und Bibel, ein Gedicht. — Personalchronik und Miscellen. Eröffnung -es Ghetto in Rom. — Glossen von Peter Kago. (Fortsetzung.) — LB. d. Or. ■ Deutschland. Berlin, 7. Aug. Das Wichtigste, was für jetzt in der Judenfrage bekannt geworden, ist unstreitig das nun endlich hier erschienene Gesetz über die Verhältnisse der Juden, das einzige wichtige Gesetz seit jenem denkwürdigen vom 11. März 1812. Dieses Gesetz ist, wie die Nr. 30 -er ausgegebenen Gesetzsammlung angiebr, aus den bekannten „Propositionen", modisicirt durch die Beralhungen des vereinigten Landtages hervorgegangen, und man muß sich freuen, daß trotz der allen Einfluß zuräckweisenden Thronrede die Regierung sich dennoch hat bestimmen lassen, in der Judensache gerecht zu werden. Zum Ruhme dieses neuen Gesetzes, das ich hier als eins der wichtigsten Aktenstücke der Neuzeit mit th eile, muß jeder Unbefangene es sagen, daß die Regierung in Bezug auf die Juden von Humanität und Wohlwollen, von Gerechtigkeitsliebe und edlem Sinne durchdrungen ist, und wenn ihr Prinzip, hervorgegangen aus einer Hochschätzung des christlichen Glaubens, sie zur Beibehaltung noch so mancher Schranke nöthigt, so erscheinen sie doch stets so gemildert, daß sie selbst den maaßlosesten Radikalismus entwaffnen, Wir dürfen dieses Gesetz als einen bedeutenden Fortschritt in der Emancipationsfrage begrüßen; es bildet einen neuen Abschnitt in der Geschichte der preußischen Juden und kann durch seine Folgen vielen Segen verbreiten. Hier das Gesetz in seiner Ausdehnung, und ich enthalte mich einer Beurtheiluirz desselben oder eines Vergleiches mit dem vom 11. Marz 1812, da der Leser solches leicht selbst rhun kann. I. Gesetz über die Verhältnisse der Juden. Vom 23. Juli 1847. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc. Nachdem wir zur Herstellung einer möglichst gleichmäßigen Gesetzgebung über die Verhältnisse der Juden die in dieser Hinsicht bestehenden Vorschriften einer Revision haben unterwerfen taffen, verordnen wir, nach Anhörung beider Curien unserer zum ersten Vereinigten Landtage versammelt gewesenen getreuen Stände, auf den Antrag unsers Staatsministeriums, was folgt: Titel >. Bürgerliche Verhältnisse der Juden. §. 1. Unfern jüdischen Unterthanen sollen, soweit dieses Gesetz nicht ein Anderes bestimmt, im ganzen Umfang unserer Monarchie neben gleichen Pflichten auch gleiche bürgerliche Rechte mit unfern christlichen Unterthanen zustehen. Abschnitt 1. Bestimmungen für alle Landesthcile, mir Ausschluß des Großherzogrthums Posen. §. 2. (Zulassung zu öffentlichen Remtern.) Au einem unmittelbaren oder mittelbaren Staatsamte, sowie zu einem Kommunalamte kann ein Jude nur dann zugelaffen werden, wenn mit einem solchen Amte die Ausübung einer richterlichen, polizeilichen oder exekutiven Gewalt nicht verblenden ist. Außerdem bleiben die Juden allgemein von der Leitung und Beaufsichtigung christlicher Kultus- und Unterrichtsangetegenheiten ausgeschlossen. An Universitäten können Juden, soweit die Statuten nicht entgegenftehen, als Prkvatdocenten, außerordentliche und ordentliche Professoren der medicinischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, geogräWschen und sprachwissenschaftlichen M