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Der Orient · 1847-06-18 · 25 (18.6.1847) · p. Spalte 385-386

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
25 (18.6.1847)
Date
1847-06-18
Page
Spalte 385-386 (sequence 1)
Language
German
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♦ Berichte, Studien und Kritiken '■ für Mische Geschichte und Literatur. M Leipzig, dm 18. Juni Ja halt. Literatur-Beritte. Leipzig. (Schriften über die Ema.nciparions-Frage in Preußen.)— Studi en. Geschichte der jüdischen Literatur irr Babylonien. Eine Skizze von Dr. Julius Fürst (Fortsetzung.) Neuntes Kapitel.— Literarische Miscellen von Nabb. A. Schmie dl: Probe talmudischer Poesie"; der Peripatetiker; zur Geschichte der öffentlichen Vortrage. — Kritiken. Kurze Anzeigen. Predigt von Rabb. A. Neuda. — Ein Wort über Judenthum von Fabius M i e se si, (Fortsetzung.) — Ankündigungen. Literatur - Berichte. Leipzig, im Junii. 1) Der Entwurf einer Verordnung über die Verhältnisse der Juden in Preußen und das Edikt vom 11. März 1812. Von Moritz Veit. Leipzig, 1847,8. — Während in Preußen die öffentliche Meinung sich seit längerer Zeit zu Gunsten der Juden ausgesprochen und die Regierung freisinnigen Lendenzen zu huldigen scheint, mußte man erwarten, daß endlich den jüdischen Glaubensgenossen die ihnen durch das Edikt vom 11. März 1812 gesetzlich verbürgte Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgerngewährt, der in demselben aufgestellte Vorbehalt wegen Verwaltung von Staatsämtern aufgehoben und die versprochene Verordnung über die kirchliche Gemeindeverfaffung entworfen werden würde. Diese berechtigte Erwartung wird durch den ausgegebenen, den Ständen vorzulegenden Entwurf nicht nur nicht erfüllt, sondern auch werden die anderweitigen wohlthätigen Bestimmunlziln des Edikts großenteils vernichtet, ohne daß ein wesentlicher Ersatz dafür geboten würde. Hr. Veit hat es zu seiner Aufgabe gemacht die beiderseitigen Beschliiffe in Parallele zu stellen, indem er die einfache, das Bürgerliche, Privatrechtliche und Kirchliche scheidende Lheilung des Edikts, die der Entwurf durcheinander wirft, zu Grunde legt. Das Ergeben ß ist ein meistentheils ungünstiges für die Juden. Der dem Entwurf vorangehende schöne Grundsatz: „Gleiche Pflichten, gleiche Rechte", wird durch die folgenden Einschränkungen faktisch aufgehoben. Die Einrichtung von Judenschasten mit besonderen Berordneten, Schiedsmännera, Vorstehern dient dazu, die chinesische Mauer, die durch die fortschreitende Bitdung zwischen den jüdischen und christlichen Glaubensgenossen grbßtcntheils niedergestürzi worden, ihrer ganzen Hohe nach wieder aufzurichten. In Betreff orr Zulassung Zn öffentlichen Aemtern soll kein Jude eine Stellung bekleiden, die mit einer amtlichen Obrigkeit verbunden ist — eine Bestimmung, die, wie Hr. Veit mit Recht bemerkt, dahin führt, daß zuletzt kein jüdischer'Soldat einen Wachtposten einnehmen darf. Wenn an gewissen Universitäten die Juden zu Privatdocenten und außerordentlichen Professoren in den mathematischen, naturwissenschaftlichen und medicinischen Lehrfächern zugolaffen werden, ist dieses nur ein geringer Rest der in dem genannte.n Edikt Z. 8 gewährten Rechte. — In gleicher Weise sind die in den übrigen Verhältnissen ausgesprochenen Bestimmungen, wenn auch einige förderliche mitunterlaufen, vom Geiste des Rückschrittes diktirt, den, wie zu erwarten steht, der Vereinigte Landtag nicht theilen wird. — Wir erwähnen nur noch, daß die Schrift des Hrn. Veit durch Mittheilung des Edikts und des Entwurfs einen besondern Werth erhält, da Jedem so die Zusammenstellung und Bildung eigenen Urtheils freisteht. — 2) Welche Motive können dem neuen Judengesetze zu Grunde liegen? Von E. Waller. Berlin, 1847, 8. Wenn die Schrift von Beit den Gesetzentwurf als früheren Verordnungen widersprechend bekämpft, sucht Hr. Waller denselben vielmehr in seinen Prinzipien zu »riderlegen. Der Entwurf finde in dom üdererbten, durch die Bildung des 19. Jahrhunderts keineswegs verbannten, durch unvernünftige Schriftsteller überdies genährte« Judenhaffe seine Wurzel. Wenn dieser auch durch einige Eigenthümlichkeiten des jüdischen Volkes hervorgerufen werde, müßte man berücksichtigen, daß sie von einem ewigen > Druck und den Schranken, die ihm von jeher durch das Staatsgesetz entgegengestellt wurden, bedingt feien. Die Annahme des Entwurfes, aus welcher eine vollkommene Absonderung der Juden von den übrigen Glaubensgenoffen hervorgehen würde/ könnte nicht nur auf jene entsittlichend, sondern auch auf das Ansehen Preußens, das nicht nur auf seiner äußern Macht, sondern auch auf dem hohen Standpmikte seiner Bildung beruhe, nachtheilig einwirken. 25

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