Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1847)
- Date
- 1847-06-11
- Page
- Seite 187 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2360092-2360472-2360497--5949-3533245- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
187 Vermag aber etwa-ein Orlasi-Kollststorinm in Berlin die Divergenzen zu schlichten? Ein Cerltral-Konsistorinm in der Residenz, zusammengesetzt aus Männern der verschiedenen Farben, dürste nicht ohne Forderung sein, wenn — analog den christlichen Religionsbehörden — die Organisation einer Ueberwachungsbehörde für die Fmiktionm untergeordneter Provinzial-Konsistorien erhielte, wie dieses in Frankreich der Fall ist, wo die Geistlichen sogar als Staatsdiener ans. dem Staats-Budget ihre Besoldung empfangen — aber ohne Provinzial-Konflstorien, zu deren Mitgliedern der Oberrabbine gehört, welcher die Erlasse auszuüben, den Religionsunterricht zu ertheilen, die religiösen Fragen zu entscheiden, die Predigten zu halten, die Schulen'des Bezirkes zu iuspicireu, die Konfirmationen vorzilnehmen, die Gebete für den König und höchstdessen erhabenes Haus zu sprechen hat, wird ein Central - Konsistorium, dem auch die Lokalkenntnisse abgehm, nie etwas Gediegenes leisten, nie etwas richtig entscheiden; denn die Unterbehörden gleichen den Triebrädern einer Maschine: ohne jene muß diese still stehen. Bei. genauer Auffassung läßt sich aber auch das Schädliche des Entwurfes nicht verkennen, wenn die Verhältnisse der israelitischen Schule beim Alten bleiben sollen. Bis auf diesen Augenblick kümmerte sich die Regierung wenig um die Religionsschulen der Israeliten; daher konnten auch die Anstellungen der Religions- und Etementarlehrer nie definitiv sein; es war die Dauer-der Anstellung "dem Ermessen der Gcmcmde oder den Launen des Vorstandes überlassen. Für den Empfang des Religionsunterrichtes herrscht kein Zwang und bleibt es vielmehr der Willkür eines jeden Familienvaters auheimgegeben, ob er seinem Kinde überhaupt religiöse Begriffe beibriugcn lassen will oder nicht. Wenn nun wirklich hierin alles beim Alten bliebe, so dürfen wir kühn behaupten, den Verfall, den Ruin unserer Religion, unserer religiösen Institutionen bald vor Augen , zu sehen und das kann doch ein Staat nicht wünschen, dem Gewissensfreiheit eine Gewissenssache geworden. Weht nun aber wirklich ein solcher Geist im projektirten Gesetze, zeigt sich die Quintessenz seines Inhaltes in solcher Gestalt, warum ihm Gesetzeskraft verstehen wollen? Des Staates Pfeiler bildet die Gerechtigkeit, der glänzendste Stein in seiner Krone ist Gerechtigkeit. Wie aber, wemr der Entwurf nach seinen Bestandtheileu das Rechtsgefühl verletzte?'Der Staat erfreut sich gewiß nur dann des Genusses wahrer Glückseligkeit und Vollkommenheit, wenn alle seine Bewohner ohne Ausnahme sich glücklich fühlen , wenn die väterliche Liebe Alle ohne Unterschied umfaßt, wenn sie Allen die edle Fürsorge zuwendet und das geistige wie das materielle Wohl Aller erstrebt. Rur dann steht der Staat auf dem Höhepunkt seiner Blüthe, wenn alle Unterthanen mit gleichen Liebesbanden an das Vaterland gefesselt werden, ähnlich dem organischen Körper, der nur mittelst der Sanität aller seiner Glieder die Wohlthat der Gesundheit empfindet. Warum den Israeliten solche' Verordnungen verheißen, die doch mit freudigem Herzen alle. Lasten tragen, alle Pflichten erfüllen; die, als vor einigen Jahren ihnen die Militärpflicht versagt werden sollte, mit Bittschriften ohne Zahl sich, dem Thron näherten, um einem solchen Dekrete vorzubengen, in dem Bewußtsein, daß es ihre Menschenwürde verletze, ihre warme Vaterlandsliebe in ein dunkles Licht setzen würde? Hinsichtlich ihrer Moralität und Sittlichkeit dürfen sie dreist, den übrigen Landesbewohnern an die Seite gestellt werden. Die Anzahl ihrer Verbrecher wird wahrscheinlich das proportionale Verhältniß nicht überschreiten. Ihre Religion beruht ans echten Fnndamentallchren, auf den Urbegriffen der Liebe, der Gottesliebe und Menschenliebe.ohne Unterschied des Bekenntnisses; ihre Religion bestehlt Aufopferung für den Landesvater und das Vaterland, verlangt ausdrücklich Gebet "für das Wohlergehen des Staates, in welchem sie wohnen, fordert unbedingten Gehorsam gegen das Landesgesetz und Achtung vor den Vorgesetzten; ihreReligion räumt allen frommen. Erdensöhnen ohne Unterschied des Gelöbnisses den geistigen himmlischen Genuß einer Unsterblichkeit ein , weil nach ihrem Systeme jene Ewigkeit eine Hennath ist, wo sich alle Seelen wieder an das Herz des Einigen und Einzigen schmiegen; ihre Religion begeistert für alles Gute, Erhabene und Schöne und sie muß wahrlich gute, tröstliche und sittliche Prinzipien euthalten, da sie allein dem Volke ans demDrucke der Vorzeit, aus der Schmach der Vergangenheit, aus den Todesqualen der Inquisition das Sittlichkeitsgefühl und die hohe Ehrfurcht vor Moralität gerettet hat. Oder wie, steht vielleicht aus der Gewährung gesetzlicher Freiheiten für die übrigen Unterthanen etwas zu befürchten?' Ist etwa die Furcht vor Präponderanz derselben gegründet? Daun mögen Frankreich, Holland., Belgien, die nordamerikanischen Freistaaten als lebendige und geschichtliche Zeugen anstreten, diese Argumente verwerfen, bewahrheiten, daß die Emancipatiom des israelitischen Volkes ihnen keinen Schaden verursachte, daß sie sich vielmehr in ihrem Innern gehoben fühlen durch das Bewußtsein, die Fesseln, die Jahrhunderte geschmiedet, durch den bcsecleuden Geist der Humanität gebrochen zu haben. Nach dieser Vorausschicknng sei es uns gestattet, folgende Linien zeichnen zu dürfen. O Wenn eine hohe Staatsregierung belieben wollte, die KnltnS- und Schntangelegenheiten der Israeliten nach den gerechten Forderungen des Zeitgeistes zu reguliren; so möge Hochdieselbe nach Muster und Beispiel der Rheinprovinz durch .die ganze Monarchie Provinzial- Konsistorien, welche die Kultus- und Schulangelegenheillen , sowie die Gemeindeverwaltung , insofern diese das religiöse Element berühren, überwachen, einsetzen; dieselben als geistliche Behörden mit Macht und Autorität versehen, damit sie —- ohne Gewissenszwang — ihrem 24*