Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1847
- Issue
- 23 (4.6.1847)
- Date
- 1847-06-04
- Page
- Spalte 365-366 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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365 Wahrheiten oder in dogmatischen Satzungen, sondern eben' auch in der praktischen Wirklichkeit , in Regelung der menschlichen Thateir und Handlungen, in einer umfassenden St a arsgesetzgebun g. Zn dem sozial-politischen „ Jubilatgesetze" wie. in der.ethischen Vorschrift der „Bruderliebe" waltet der Geist,, der dem Gesetzgeber vorschwebenden Idee der Eudämonie vor; nur will daS.Judenthum die Verwirklichung dieses erhabenen Ideals nur durch das Gesetz zu Stande gebracht wissen, welches alles, das öffentlich nationale sowohl als das Privatleben des jüdischen Bürgers in allen möglichen Schattirungen ihres Sichtbarwerdensabsorbirt, wie es überhaupt einer sjeden. physischen und moralischen Naturkraft und Neigung des Menschen einen bestimmten Wirkungskreis anweist und weder die allzirgcoße Ausdehnung noch die gänzliche Unterdrückung derselben gestattet, wodurch eine Harmonie zwischen den heterogenen Elementen in der sozialen und moralischen Welt hergestellt und jeder eventuellen Kollision im Voraus vorgebeugc werden könne. In dem S ta als v erb and e findet das Judentum alle sporadisch liegenden Kräfte der Gesellschaft repräsentirt und sucht im Gesetze das geeignetste Mittel, sie dürch ein gemeinschaftliches Band zusummenzuhallm und fester zu' verknüpfen, die sie aber nur in ihren Beziehungen zum Gesammtorganismus des Slaatskörpers und zuin allgemeinen Wöhle berücksichtigt, keinesfalls aber jede in ihrer isolirten Stellung und in ihrem Fürsichseür als abgessüsdertes einzelnes' Objekt. So wurde z. B. die menschliche Schwärmerei, die im Hange nach religiösen Ceremonien ihrem Ausdruck findet, vom Mosaismus als eine angeborene allen Menschen eigene Naturanlage ungesehen, welcher ec nur in dem Maaße seine Aufmerksamkeit zugewendet, in welchem dieseldie nicht zu gefährlichem die Gesellschaft bedrohenden Fanatismus führt; daher die vielen minutiösen Vorschriften beim Opftr- und Tempelkultus, die in damaliger Zeit das religiöse Moment vertraten, welche Vorschriften berechnet waren, die religiösen Gefühle durch mannigfache Bestimmungen oft zu koutrolicen und in gewisse Grenzen eingepfercht zu halten /damit sie im Wolke nicht vorherrschend werden und durch Ausartung zu Rtligionskriegen verleiten, welche die allgemeine Glückseligkeit lähmen und den Weltfrieden nur stören können. Selbst das Moralprinzip des Judenthums ist nicht von kategorischer sondern bLos hypothetischer Natur, weil der streng kategorische Imperativ rheils im praktischen Leben uuanwendbar mithin unmöglich als realisirbare Norm fürs Allgemeine angenommen werdew kann, theils seiner eisernen Konsequenz wegen oft mit dem wahren Zwecke der Eu- 2) Abravanel sagt daher (Einleitung zu Levitikus: ^22 nbyn p i? idot i/od p vn nP rumpn “n’p 'I12 i?~N ' lDI OT Npi , ®in mv DipD djT utan )2'ip' ubi dot mii -iot Dipoa -inu no t>2i , ]HDn pmx jnm N^xpriw e/'n nw Dnp1 * * 4 5 ]o pan m dj?d^> n’nPN rc'jon'mM rnib.nt .'>2 niDDjjn 368 damorile in unvcrm«idlichcn Konflikt geräth und folglich letzterer ausnahmsweise untergeordnet werden muß'). Auch die Rechtspflege wird vom Mofaismus' auf eine eigene dem Hauptzwecke der ftcialcn Wohlfahrt entsprechende Art behandelt, welche sich mehr den weisen Gesetzen des Naturrechtes nähert, als .manchen andern juridischen Proceduren der alten und. neuen Zeit *). Die jüdische Staarsvcrfassung ist daher auch eine freie konstitutionelle, welche auf die Unverletzlichkeit und Sanktion der Charte (Tora) beruht, auf deren pünktliche Befolgung der ganze Staatsköe'per wachen muß, die permanente gesetzgebende Gewalt (Synhedrium), die Priester und der König (welchem letzteren übrigens eine nur exekutive Macht.und der Glanz des Thrones dem Ausland gegenüber eingeraunit wurde, also war hier der Grundsatz eines berühmten französischen Diplomaten festgehalten'.' le roi' regne et ne gouverhe pas diese dl ei heilige Kronen, welche (nach Abot4) Gott dem Volke Israel aufgesetzt hat, denen noch die Propheten oder Volksredner beigegeben sind, deren Hauptstreben es war der königlichen und priefterlichen Macht einen Damm zu setzen, wie auch gegen Sittenverberbniß und Gesetziidertretung durch geharnischte Strafreden und eifrige Ermahnungen entgegenzuwirken, durch welche Eirttheilurig und Beschränkung der regierenden Gewalten das Gesetz vor Mißbrauchen und willkürlichen Verletzungen, hinlänglich geschützt und sicher gestellt wird. Auch Jehova dient hier zunächst als Mittel zur Aufrechthaltung und Einschärsung des Gesetzes, weßhalb er bei allen, selbst bei moralischen, ethischen und diätetischen Verordnungen präsidirt, und das 'p; , 'n MN ,;n •'IDN'HC. als Hauptmotiv derselben angegeben und als Schlußstein aller Humaniläts- und Sanitätsgesetze und Vorschriften, angeführt miV).— ‘ 3) Siehe die Belegstellen hierzu im LB. des Orients, 1845, Nr. 26. Cot. 409—411 ♦ Siche auch meine Schrift „Beitrag zur Würdigung der Wirren“ rc. S. 22, 55. 4) Es ist hier nicht der geeignete Ort diesen wichtigen Punkt ausführlich zu erörtern und verweisen wir daher den Leser auf S a l v a b 0 r's ausgezeichnetes Werk „Mistoire des institutions de Moise et du peuple hebreu“, 2. Band viertes Buch über „Gerechtigkeitspflege". Das neueste vielversprechende Werk des Dr. Frankel in Dresden, „der gerichtliche Beweis nach mosaisch-talmudischem Rechte ac." ist uns noch nicht zu Gesichte gekommen und können wir es bkos aus der Anzeige des Hrn. Landau im LB. des Orients Nr. 46. v. I. 5) Die im Hebräischen mangelnde Bezeichnung für.das Wort Natur, glauben wir durch das oft in der Bibel vorkommende und die Gottheit gewöhnlich bezeichnende Jehova ersetzen zu können, und leiten wip es vom Verbum rpn ab, wo im Futurum Sing. und daher Subst. was eigentlich Sein, Werden bedeutet, wie 9 vorig von cpvco oder wie wahrscheinlicher natura von nascor, natus entstanden ist., Es darf uns aber nicht beft-emden, warum ein Waw anstatt eines Jod im Jehowa vorkommt, da im Hebräischen Studien. Ein Wort über Judenthum von Fabius Mieses.