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Der Orient · 1847-05-28 · 22 (28.5.1847) · p. Spalte 351-352

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
22 (28.5.1847)
Date
1847-05-28
Page
Spalte 351-352 (sequence 8)
Language
German
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351 schloffen ist, da dieser auf gegenseitige Pflichten beruht, wie-: der aufgelöst werden. Da nun die Versprechungseide nicht die Wichtigkeit der assertorischen haben, so wird bei ihnen außer bei Bündnissen rpTn DEf nicht üngewendet, indem dieser bei der zu befürchtenden Nichterfüllung viele Aehnlichkeit mit der Gottesläste- . runghat. Wer D'Tl'PN lästert, bat die gewöhnliche Geißelstrafe zu erleiden; wer dagegen den rmn ÜW lästert, die Todesstrafe verwirkt (Levit. 24). Ehrlich und redlich ist daher die jüdische Geistlichkeit mit. den Gerichten im bürgerlichen Leben umgegangen., sie haben bei vorkommendm Rechtsfällen dem Israeliten den heiligsten Eid bei, Vfttf >Tl>“ DK' auferlegt. Wenn nun jeder Israelit, wie bereits erwähnt, auch ohne. Schwur und Eid die Wahrheit reden soll, so ist das leichtsinnige Schwören ein Vergehen, welches in Flatterhaftigkeit und Leichtsinn seinen Grund hat. Der Kaufmann mißbraucht im Handelsverkehr den Namen Gottes, wenn er aus.Gewohnheit. leichtsinniger Weise bei jeder Gelegenheit sich der Verheuerung und Schwüre bedient. Auch zeigt dies von Mangel, an Ehrfurcht vor Gort und seinem heiligen Willen , besonders, wenn Lug und Trug dabei beabsichtigt wird. Wir sollen ohne Aufforderung der Gerichte, und ohne Nothwendigkeit bei Gott nicht versichern, daß das, was wir sagen, wahr sei, oder das, was wir versprachen, von uns auch gehalten werden werde. Das Erstere wendet der Kaufmann bei dem Waarenverkauf an; indem er schwört, will er Vertrauen erwirken. Ein solcher-Misbrauch Gottes ist eine Entheiligung (Deut. 23. Kohel. 5.) 352 Schon Pythagoras verbot seinen Schülern selbst stlten zu schwören; vielmehr wies er sie an so zu leben, daß man ihnen ohne Eid Glauben schenke; auch Plato, sagte: „kein Kaufmann solle seine Waaren loben, vielweniger für deren Güte schwören". Theophrast bemerkte: „Schnell schwören sei ein Zeichen eines sittenlosen, sich selbst aufgebenden Menschen." Als nun einige Jahrhunderte nach Zerstörung des zweiten Tempels der größte Theil. der israelitischen Nation sich dem Handel zu widmen gezwungen war, indem ihnen andere Erwerbsquellen durch Regierungsmaßregeln verstopft wurdenda entstanden die Klagen unserer Rabbiner, vor welchen Sirach 23, 10 warnt : „Also kann auch Derjenige, der alle Zeit schwört und Gvttes Namen nennt', nicht rein von Sünde .fein/' Vers 12: „Wer oft schwört beladet sich mit Schuld ,- und von seinem -Hause wird Strafe nicht fern sein " — Vers 13: Uebereilr er sich, so ladet er Sünde auf sich und übersieht er es, so sündigt er doppelt. Hierauf sich stützend erhebt Ibn Esra seine Klagen, wegen der nicht zu steuernden eidlichen Betheuerungen im Disput und Handel. Wenn nun einige Geonim zur Erleichterung ves religiösen Gemüthes um Wersöhnungstage solche unbesonnene Betheuerungm durch Kol-Nidre zu lösen suchen, wobei weder eine Verwarnung .stattgesunden, noch ein Gericht eine solche auferlegt hat, so wird Niemand solche Vorkehrungen' zu tadeln Veranlassung finden, da diese zu den - pjnt gehören, bei welchen Herz und Mund nicht übereinstimmend sind (nw 12hl P2 j\s‘). Ankündigungen. Ankündigungen. In diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Arr, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen 1j Sgr. für die' gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. Die israel. Kultus-Gemeinde in München beabsichtigt die Ausnahme, eines Vorsängers. Zur Bewerbung um diese Stelle, mit welcher ein fixer jährlicher Gehalt von 5OO ft. und nicht unbedeutende Emolumente — für welche jedoch nicht garantirt wird — verbunden ' sind, ist der durch entsprechende Zeugnisse zu liefernde Nachweis über den Besitz einer kräftigen und wohlklingenden Stimme, gründlicher Kenntniß der Musik und der hebräischen Sprache, so wie eines guten Rufes und . religiösen Lcbenswattdels erforderlich und sich desfallö, so wie üm die näheren Bedingungen, in ftankirten Schreiben zu wenden an die . ' Administration der isr. Kultns- Gemernde in München. Verlag von C.L. Fritz sch e. Ein junger' Mann, der seine phllolo'gischen Universitätsstudien vollendet hat, im Französischen, Englischen und in den., alten Sprachen gründlichen Unterricht ertheilt, sucht eine Hauölkhrerstelle. Frankirte Briefe mit Angabe der Bedingungen werden von der Redaktion dieser Zeitschrift erügegengenommeir. [63] Von F. U. Brockhaus in Leipzig ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Beit, XMoritz), .Der Entwurf einer Verordnung über die Verhältnisse der' Juden in Preußen und das Edikt vom 11. März 1812. 8. Geh. 8 Ngr. Redakteur: Dr. 3ul. Fürst. Druck von I. H. Nagel.

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