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Der Orient · 1847-05-21 · 21 (21.5.1847) · p. Spalte 335-336

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
21 (21.5.1847)
Date
1847-05-21
Page
Spalte 335-336 (sequence 8)
Language
German
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Eid dem früheren Bündniß widersprechen. . (Beschluß, folgt.) Adam den Bund .übertreten^. Der legale Bund mit Noah, muß in der Uroffenbarung unter den Völkern der Erde allgemein bekannt gewesen sein, da sonst die Egypter und die sieben kananirischen Völker wegen ihrer Uebertretung der Gesetze jenes Bundes ohne frühere Verwarnigung nicht bestraft worden wären. Der Familienbund, dessen Zeichen die Beschneidung ist, wird genannt: WDN EiTO^öy nm2) weshalb auch das Gebet nach der Beschneidung lautet: otfiO öraiü .nwybbl. HDinbl mich'- DJD\p nnzh DJDJP, welche letztere die andern Bündnisse sind, in die der Israelit zu treten verpflichtet ist. Auch ein Speiseverbot kommt im Familienbündniß vor. Genesis 32, 33» Zur Aufrechthaltung der 1) Der loyale Bund- und dessen Institutionen wurden von den Weisen'des Morgenlandes erhalten und gelehrt (-Qjfl nvbw WTID TO). Malki-Zedek war Priester des höchsten Gottes (Gen. 14, 18). Ribka ging den -Ewigen zu befragen (Gen. 25, 22) in die Hallen jener Weisen, dort sprudelte die Quelle der Uroffenbarung, aus welcher Pytagoras und die andern Weisen Griechenlands ihre Weisheit schöpften, besonders Plato, er nennt daher den Eidesbruch Religions-Verbrechen und Gotteslästerung, welches nach dem noachitischen Bund im Verbote vom Eätfl mmn eingeschloffen ist, weshalb auch sein Verehrer Philo auch die Todesstrafe auf den Meineid bestimmte (Lev. 24, 16). 2) Hierauf bezieht sich der Vers (Lev. 26, 42) und ich werde gedenken Dpi?'1 nnn (Familien - Bund). Hingegen Vers (Deut. 45) und ich gedenke ihnen den Bund mit den Vorfahren (Bund am Sinai). 338 Sitttichkeit in den Familien , sind die Ehen unter den nahen Verwandten verboten (Lev. 18, 20). Es kommen auch Familienfeste vor, an denen man Familienopfer brachte. -NNOVO 1 Samuel 20, 29. Aehnliche Feste scheinen in folgenden Stellen erwähnt zu sein 1 Samuel 9,!3, sowie von denen auch im Hiob Erwähnung geschieht 1, 4 und 5. Ferner gehört hierher die auf die Bundesbrüchigkeit gesetzte Strafe von MP) so wie Erwähnt ist, Gen. 17, 14. K/Dtfl ’HrTM E'OZ/E als die (Strafe des Ausschusses des verpönten Mitgliedes vom Bunde wie auch der Scheidebrief nfP^O 150 genannt wird. Eine, ausführliche Erklärung hierüber behalten wir uns vor. Auch sind im sinaitischen Bunde Gesetze enthalten zur Erhaltung des-Familienbundes Levit. 25. „Wenn dein Bruder verarmt, und er verkauft sein Eigenthum , so kann der nächste Verwandte kommen, und das Verkaufteseines Bruders einlösen. Ebenso wird, wenn er sich als Sklave verkauft hat, bemerkt Levit. 25, 48. Einer von seinen Brüdern (Verwandten) soll ihn einlösen.. Besonders charakteristisch ist, daß die Mitglieder eines der vier Bündnisse im alten Testament stets Brüder genannt werden» Gen. 9, 5. Davon rührt auch her die Familienbegräbnißstätte in Chebron Gen. 23. Der Familienbund ist eine Institution der Menschheit $ bereits hat die französische Gesetzgebung denselben benutzt. Hoffentlich -werden ändere Gesetzgebungen ihm eine gleiche Berücksichtigung zu Kheil werden Lassen Dieserhalb waren die Bündnisse von Ietro, Moses. Jakob und Josef und Nebukadnezar ohne Einwilligung der Mitkontrahenten unauflösbar; dennoch hat Zidkijahu keinen wahren körperlichen Eid bei Jehova geschworen, sondern eine Betheuerung bei e^N abgegeben, die den Männern der Tradition bei einer Versicherung oft entschlüpft. (Berachot 24. 25. Chulin 124. Sabbat 145. Erachin 14. Baba Mezia 87.) Niemals haben diese in gleicher Weise oder in der Unterhaltung den Namen Iehovcrs ausgesprochen. ZZg - Unkundrgungen. nicht aufhebt, so kann auch kein Gelübde oder promissorischer In diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. Die israet. Kultus-Gemeinde in München beabsichtigt die Aufnahme eines Vorsängers. Zur Bewerbung um diese Stelle, mit welcher ein fixer jährlicher Gehalt von 500 fl. und nicht unbedeutende Emolumente — für welche jedoch nicht garantirt wird — verbunden sind, ist der durch entsprechende Zeugnisse zu liefernde Nachweis, über den Besitz einer kräftigen und wohlklingenden Stimme, gründlicher Kenntniß der Musik und., der hebräischen Sprache, so wie eines guten Rufes und religiösen Lebenswandels erforderlich und sich desfalls, sc' wie um . die ltäheren Bedingungen, in frankirtcn Schreiben zu wenden an die Administration der isr. Knltns- Gemeinde in München. Verlag von C. L. Fritzfche. Ein junger Mann, der seine philologischen -Universitätsstudien vollendet hat, ün Französischen , Englischen und in den asten Sprachen gründlichen Unterricht ertheilt, sucht eine Hauslehrerstelle. Frankirte Briefe mit Angabe der Bedingungen werden von der Redaktion dieser Zeitschrift entgegengenommen. ' [66] Bei^L. Fr^ Fues in Tübingen ist erschienen: Meyer, F. F., Sammlung der würtembergischen Gesetze in Betreff der Israeliten. (Anhang zu der von. Prof» R e y sch er veranstalteten Gesetzsammlung.) gr. 8. geheftet. 1 fl. 30 kr. oder 28 Ngr. Druck von I. H. Nagel. Redakteur: Dr. Jul. Fürst.

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