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Der Orient · 1847-04-23 · 17 (23.4.1847) · p. Spalte 271-272

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
17 (23.4.1847)
Date
1847-04-23
Page
Spalte 271-272 (sequence 8)
Language
German
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271 Hr. Verf. über Zeugenschaft der Nichtjuten sagt. Er beweist durch anerkannte Autoritäten, daß auch Nichtjuden, so sie von dem Gerichte als glaubwürdig erkannt sind, Zeugenschaft ablegen können/und ihrer Aussage, auch ohne eidliche Bekräftigung (denn die talmudische Gesetzgebung deferirt dem Zeugen keinen Eid) voller Glauben geschenkt wird, und daß gewöhnliche, nicht genau gekannte Nichtjuden, vom Ablegen eines Zeugnisses, nur deshalb ausgeschlossen sind, weil dem jüdischen Gerichte, für die richtige Aussage des Nichtjuden keine Garantie .gegeben ist; denn da der Zeuge nicht zu schworen braucht, so bleibt blos die Strafe für das falsche Zeugniß und der bei dem Zeugen vorausgesetzte Wille zur Wahrhaftigkeit, die einzige Garantie. Straft konnte ein jüdisches Gericht über einen Nichtjuden nicht verhängen; und hinsichtlich des Willens zur Wahrhaftigkeit, so denke man sich, sagt sehr sinnig Hr. Fr. (S.. 269) im Mittelalter, einen christlichen Zeugen vor dem verrichteten machtlosen jüdischen Gerichte; war hier mit begründeter Zuverlässigkeit, auf die Wahrhaftigkeit der Aussage zu rechnen? 272 S. 258. „Ueber Zeugniß der Dienstboten,! rn. Sachen ihrer Brodherrschaft schweigt das talmudische Recht.' Nach diesem Stillschweigen dürfte ihr Zeugnkß als giltig anzüsehen sein". Bei mir ist nicht einmal der entfernteste Zweifel hierüber; deün wenn ihr Zeugniß nicht giltia sein sollte, so könnte es nur ans zwei Ursachen; entweder die Glaubwürdigkeit der Dienstboten sei überhaupt verdächtig, oder sei in Sachen der Brodherrschaft verdächtig, weil sie gegen diese Verbindlichkeit haben, oder weil sie von ihr abhängig sind. Daß aber Dienstboten glaubwürdig sind, und auch ihre Abhängigkeit von der Brodherrschaft nicht derart anerkannt wird, daß zu besorgen stünde, sie werden darob eine Sünde begehen, siehe Lure Sahab zu Jore Dea 266 Aum. 7; und daß obhabende Verbindlichkeit, ein Zeugniß nicht verdächtigen kann, d. h. daß nicht besorgt wird, der Zeuge sage falsch, wegen eines zu erwartenden . Nutzens, oder aus Dankbarkeit für erhaltenes Gute, siehe Chosch. Misch. 37, 5. (Fortsetzung folgt.) MkünDigungerr Ankündigungen. Zu diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen 1£ Sgr. für die gespaltene Petit-Zette oder deren Raum ausgenommen. s52j' Bei Otto Wigand in Leipzig ist erschienen: Predigte« gehalten im Tempel der Genossenschaft für Reform im Jndmchume zu Berlin von Dr. Snlomon Friedlander. 1847. gr. 8. Preis 20 Ngr. f53f Bei E. G ehr ich ri. Comp, in Cr e feld ist erschienen: Das Testament unter der Benennung einer Erbschaft. Nach rabbinifchm Duellen bearbeitet von L. Bodenheimer, Konsistvrial - Ober - Rabbiner. IS Heft. 8. 10 Ngrl Vakanz. Die Kantor- und Schächterstelle in hiesiger Gemeinde ist vakant. Individuen, welche zu beiden Aemteru hinlänglich, befähigt und auch' musikalisch gebildet sind, um den Gottesdienst mit Chorgesang nach einer würdigen Weise leiten zu können, wollen sich unter Beibringung von Befähigungszeugnissen bewährter Autoritäten zur Uchernahme des qu. Amtes persönlich zur Probeleistung -« n g e säum tbei uns melden, und können sie zugleich etwa gewünschte nähere Auskunft über diese Stelle erhalten. — Neiftkosten werden nicht vergütet. Birnbaum, den 6. April 184?. Die Verwaltungs-Beamten der israel. Gemeinde. Levy. Levinthal. Rothe. [55] Bei C.L. Fr i tz sch e in Leip zi g ist soeben erschienen: fachträge äu meinem j§efat Cha« cliamim. Inhalt: 1) Lexikalisches.; 2) Sitten 1er Perser, Meder und Araber. 3) Lern I>en Sisi. 4) Statistische Uebersicht, Von Ad. Jellinek. I. geh. Preis 5. Ngr. nn Rttth, mit deutscher Uebersetzung und hebräischem Commentare, von E. I. Dliicher, Inspektor und Katechet an der israel. Armenschule und am Waisenhause zu Lemberg. Preis ä Ngr. (4 gGr.) oder 15 Tr. C.M. Verlag von E. L. Fritzsche. Redakteur: Dr. Jul. Fürst. Druck von I. H. Nagel.

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