Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1847)
- Date
- 1847-04-23
- Page
- Seite 136 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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- 136 Gesetzes hingegen hat der schwörende Israelit durchaus den Gebetmantel, das große Lalis umzuhängen und. sich beim Aussprechen der Eidesformel das Haupt damit, zu verhüllen. Obgleich nun aber die Benennung „Gebetmantel" die Bestimmung desselben angiebt, so daß derselbe gewiß nicht für den Eid ein notwendiges Erforderniß sein kann, wird er selbst zu seinem eigentlichem Zwecke nicht bei der häuslichen sondern bei der öffentlichen Andacht nur in der Synagoge gebraucht, und wenn nun selbst da nur die Wenigsten noch, an den heiligsten Festen beim Gebet das Haupt mit demselben verhüllen, und wenn es jetzt sogar nicht zu den seltensten Erscheinungen gehört, - daß sich sonst religiöse Israeliten, da sie den kleinen Gebetmantel, das Arba Kanfot, unter ihren Kleidern tragen, des großen Gebetmantels selbst da sich nicht bedienen : warum dem Israeliten in einer Sache außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmung eine Heiligkeit aufdrängen, die sie innerhalb derselben nicht mehr überall unbeschränkt ist? In §. .4 des alten Ges. ferner wird der Jsraelite beschworen, auszusagen, ob die ihm vorgclegte Tora-Rolle ein wahres und Koscherrecht und giltiges Sefer Tora sei. Was insofern Sinn und Bedeutung hat, als es dieser Art auch Exemplare giebt, die entweder alt, wegen Unleserlichkeit, oder selbst neu wegen wesentlicher Schreibfehler nicht giltig oder Koscher sind, d. h. bei den Vorlesungen in der Synagoge nicht gebraucht werden dürfen; im §. 8 des neuen Gest wird diese Frage aber auch auf das Chumasch übertragen, das, wie dem unwissendsten Israeliten bekannt, kn jedem Zustande, in jeder Gestalt und Form giltig i und aus welches also jener Argwohn gar nicht anzuwenden ist. Ist eine solche Frage nun die Eindringlichkeit der Eideswarnung zu erhöhen im Stande? Es schreibt das frühere Eidesgesetz erwähntermaaßen in §. 2 dem Rabbinen oder Religionslehrer die Ermahnung und Belehrung des Schwörenden nach dem Schulchan Aruch vor; darin aber heißt es im Kommentar zu §. 212: „ Wer ein Gebetbuch ergreift und schwört auf dasselbe, so ist dieser Eid von Kraft, wie der Eid auf ein Sefer Tora, weil sich in den Gebetbüchern der Name des Allerheiligsten befindet.44 Wenn es demnach nur der Name Gottes ist und sein kann, weshalb der Eid auf ein Chumasch geleistet werden soll, wozu dem Schwörenden mit Besorgniß und Verdacht eine Frageiiber die Beschaffenheit desselben vorlegen? Nach §. 4. des alten Gesetzes wird diese Frage ferner nur an den Schwörenden gerichtet, nach §. 8 des neuen Gest hingegen zugleich auch an den Rabbiner oder Religionslehrer.- Müssen diese aber ihre amtliche Würde nicht tief verletzt fühlen, ja muß deren Belehrung und Ermahnung nicht an Kraft und Wirkung verlieren, wenn, das Gesetz sie im Einverständniß mit dem Schwörenden denkt und die Vorsichtsmaßregeln gegen den Meineid auch auf sie ausdehnt? — . (Beschluß folgt.) Verlag von C. L» Frrtzsche. An die Kunstjimger jüdischer Nation. Söhne. eines großen; Volkes, das um seines Glaubens Sache Trug der Völker Druck geduldig, ohne Haß und ohne Rache; Eines Volkes, das erwachsen nun zu kräftigem Geschlecht, In.derDemulh Kleid gehlillet, bittet nur um Menschenrecht! Sprossen eines ma'cht'gen Stammes, der den Zeiten Stand gehalten, Den kein wilder Sturm gebrochen, den kein Donnerkeil gespalten, Eines Stamms, der seine Zweige hin in alle Welt gesandt, Dem die Welt zur Heimat!) worden, weil ihm ward kein Heimathland! Die ihr statt des Erdengutes euch die Kunst zum Erb' erkohren, Die ihr mit dem heil'gm Trieb der Dichtung in der Brust geboren; Deren Wort' und Saitmklängen nun die Menge lustberauscht, Nun, 'in süßen Schmerz versunken, wie auf Zaubersprüche lauscht! „Es werde Licht!" sei in der Zeiten Kriege Ein Feldruf uns, ein heilig Losungswort, Sei uns nach edlem, kühn errungenem Siege Ein Freudenlied, und ewig tönt es fort: ' Ein Sang der Liebe kling' es an der Wiege, Geleit' den Greis zum letzten Ruheort! Als Wonnebotschafr soll durch Welten schallen: „Es werde Licht, and Friede sei mit Allen!" Zungbunzlau. David Mendl. Personalchronik und Miseellen. Breslau. Am 2t. März fand die jährliche Prüfung unserer seit einigen Jahren gegründeten Religionßschule statt, und wie man vernimmt soll sie nicht schlecht ausgefallen sein» Die dazu ausgegebene Einladungsschrift war sehr abgeschmackt und enthielt mehr als zu viel unverständliche Phrasen. Berli n. Der Hauptmann B urg, der einzige jüdische Offizier in Preußen, Lehrer am Kadettenhause und Schriftsteller, ist zum Major ernannt worden. — ' * a * Brü ssel. Die jüdischen Schulen daselbst erhalten jährlich 1700 Fr. als Zuschuß. Es sind daselbst zwei Schulen, eine Religionsschule und eine Elementarschule. Worms. Der Prediger A. Adler hat die kolossalste Reform eingeführt, Sonnabend Nachmittag märnlich soll zur sabbatlichen Erholung deutscher Gottesdienst stattfmden. Druck von I. H. Nagel.