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Der Orient · 1847-04-16 · 16 (16.4.1847) · p. Spalte 255-256

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Journal
Der Orient
Volume
1847
Issue
16 (16.4.1847)
Date
1847-04-16
Page
Spalte 255-256 (sequence 8)
Language
German
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255 Ankündigungen. 256 det Angegebene selbst vor Gericht erscheint, und so die Zeugen auf die schlagendste Weist der Unwahrheit überführt, die Slrafe nach dem Ausspruche des'Talmuds doch nicht erfolgt, weil nach Ansicht dieser Gesetzgebung nur auf Ueberführung durch Zeugen gestraft werden kann. Diese Rechtfertigung beruhet nicht nur aus sehr schwachen Füßen,, indem wie schon oben nachgewiesen, in nöthigen Fällen, auf Selbstanschauung des Gerichts ein Urtheil erfolgen kann sondern sie-ist, wie aus dem Weitern hervorgehen wird, ganz unbegründet. Aber auch ohnedies ist, trotz der schönen und geistreichen Worte des Hrn. Fr. iider dieses Thema, der obige Unterschied, den Maim. zwischen beiden.Arten der Zeugenüberführung macht, nicht gerechtfertigt. Kommt der angeblich Gemordete zurück, so muß der des Mordes Angeklagte, durch diesen eklatantesten Beweis seiner Unschuld frei gesprochen werden, er ist sonach glaubwürdiger Zeuge, warum sollte nun er im Vereine mit dem zurückgetommenen angeblich Gemordeten, die Zeugen nicht der falschen Zeugen schuft anklagen können? Und gibt es denn nicht Falle, wo selbst ohne bewiesenes Alibi der Zeugen, es unumstößlich wahr wnd, daß sie falsch aüsgesagt haben? z« B. wenn der Angeklagte nachweist, daß er zur Zeit der geschehen sein sollenden Thal beim hohen Gerichte zu Jerusalem war, und so sämmtliche 71 Mitglieder des hohen Gerichtes, die Zeugen eines falschen Zeugnisses anklagen müssen, wäre es da nicht absurd, zu behaupten, man wisse nicht sicher, welcher der beiden Zeugnisse nun glauben soll? — Und wie viele andere Einwendungen (sog. Weltfragen) sind schon gegen diesen gemachten Unterschied des Maim. erhoben worden? —- Ich habe daher eine andere Ursache aufgefunden, warum n u r ein Alibi, die Zeugen der Wiedervergeltung -strafbar macht; und weit eben meines Wissens, dieselbe ganz neu ist , so mache ich die talmudisch-gelehrte Welt, hierauf aufmerksam. (Fortsetzung folgt.) ■ Ankündigungen. In diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. Zue gefalligeN Beachtung- Lehr- und Erziehungs-Anstalt für israelitische Knaben (Handels-Institut) von Louis Simon in Hamburgs —' Der erste .Jahresbericht wird auf Verlangen frei zugesandt. Candidat sich auch für den Lehrer- oder Schächter-Posten (sualificirt. Gleiwitz, den 20. März 1847. Der Gemeinde-Vorstand. [49] In der C. M ü l ler'schm Buchhandlung-in Fulda ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: np ni Hebräische Lefefibel nach Denzel's, Hrentzsch's u. A. Grundsätzender Lau-tir-Methv de. Auch als Leitfaden bei der Anwendung des „neuen beweglichen Alphabets" zu gebrauchen. Von L. M. Tewrsohn, öffentl. isr. Lehrer in Fulda. Mit einem Vorworte von Oberkonsistorialrath Du. WLß. 8« 36 S. geh. Preis cl\ Sgr. 9 kr. Diese, von lLichtigen Schulmännern als höchst praktisch, durch mehrjährige Erfahrung bewahrt befundene Fibel weicht iu Anlage und Ausführung von allen bisher erschienenen gänzlich ab. Genau nach der Lautir-Methode bearbeitet, behandelt sie das Schwa,auf eine neue, ganz eigenthümliche Weise, wodurch der Unterricht ungemein gefördert wird. Während die eine systematische Stufenfolge einhaltenden Uebungsstücke reichhaltig genug sind, um geläufiges Lesen zu erzielen, ist zugleich in einem Anhänge auf das sog. jüd.-deutsche Lesen genügend Bedacht, genommen worden. — In Verbindung mit dem, bei uns erschienenen „beweglichen Alphabet" gebraucht, wie es, auch von allen Pädagogen anempfohlen wird, läßt sich . von diesem Büchlein der beste Erfolg erwarten. 5r.-Zul. Fürst. Druck"von I. H. N,agel. Ein junges, anständiges, bescheidenes Mädchen jüdischer Religion wünscht eine Stelle, entweder der Hausfrau bei der Leitung und Aufsicht der Wirtschaft behilflich zu sein, oder in einem Verkaufsgefchäft. Hieraus Neflektirende werden gebeten, ihre Adresse der Expedition dieses Blattes zuzuschicken. .. Zu besetzende Cantor - Stelle. In hiesiger Geirieinde ist Termino Michaelis d. I. der Posten eines Cantors. zu besetzen. * Individuen, welche sich darum zn bewerben wünschen, wollen sich in frankirten Briefen an den Unterzeichneten Vorstand wenden, und Zeugnisse ihrer Moralität., wie ihrer gründlichen musikalischen Bildung behufs Leitung eines Chores beifügen. Dem Kandidaten wird für Proben, welche derselbe aus eigenem Antriebe zu halten gesonnen ist, nichts vergütet. Der aus 250 Thlr. sich stellende Gehalt kann dadurch bedeutend erhöht werden, wenn Verlag von, C« L. Fritzsche. Redakteur: 3 Nebst einer literarischen Beilage von Fr. Edlen von Schmidt und I. I. Busch in Wien.

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