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Der Orient · 1847-01-22 · Heft 4 (22.1.1847) · p. Seite 25

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Journal
Der Orient
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 4 (22.1.1847)
Date
1847-01-22
Page
Seite 25 (sequence 1)
Language
German
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Berichte, Studien und Kritiken Achter Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 Thlr. Man abonnirL bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. fn r jüdische Geschichte und Literatur. . Herausgegeben von vr. Julius Fürst. Jahrgang. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig» 4» Leipzig, den 22. Januar 1§4V« Inhalt. Deutschland. Hannover. Das Gesuch des Dr. Benfey. Antrag der 2. Kammer. Schwerin. Emancipation der Damen. Aus Mi t t e l f r a n k e n. Monatsbericht. Fürther Krankenhaus. Die Aerzte Mack und Weichselbaum. Der Lehrer Reis. Der Bankier Königswarter und Dr. Löwi. Aus Welbhausen. Weinmann. Aus Ansbach. Aus Sulz b ach. Kassel. Rabbinerwesen. Berlin. Antrag der Stadtverordneten auf Emancipation. Berlin. Misfsoirs wesen. Crefeld. Eingabe in Betreff des Religionsunterrichts. — Oesterreich. Wien. Mannheimer, Hirsch und Fassel. Prag. Böhmen und Mähren. Wien. Eine maimunische Handschrift. Edler von Hofmansthal. Proßnitz. Verhältnis; zu Nikolsburg. Aus Mahren. Die Landrabbinenwahl. Aus Mähren. Oesterreich und Preußen. — Ueber den poetischen Werth »er Pijjutim, hauptsächlich der deutschen und polnischen. Von M. Mendelssohn in Hamburg. — LB. d. Or. Deutschland. Hannover, 10. Jan. Nach mannigfachen Berichten über unsere Knltnrznstände, wozu doch das projektirte Lehrer-Seminar gehört, mögen Sie nachsichtig gestatten, auch über unsere politischen Verhältnisse, wenn auch spat, Etwas mitzutheiten. Auf die vielfachen Petitionen von Seiten jüdischer Gemeinden unseres Landes, wobei auf frühere Verhandlungen Rücksicht genommen wurde, hat die Kammer bekanntlich bereits den 12. Juni v. I. einen Vortrag gehalten und in einem gntmotivirten Antrag an die Regierung eitlen angemessenen Gesetz-Entwurf über die Verbesserung der Rechtsverhältnisse der Juden im hannöverschen Königreiche verlangt. Daß seit jener Zeit trotzdem keine Gesetzesvorlage erfolgt sei, hat weiter kein Befremden erregt, da der Gang der Regierung hinlänglich bekannt ist. Nun ist aber, veranlaßt durch eine hinzugekomnlene Petition ein zweiter Antrag der Kammer an die kön. Regierung erfolgt. Der Jurist Dr. Benfey ans Göttingen hat nämlich, wie Sie es schon berichtet, ein Gesuch eingereicht, worin er um Aufhebung des Verbotes der Cessioneu von Juden an Christen ersuchte. Dieses Verbot ist ein alter Zopf von fast 300 Jahren; denn er ist in dem Augsburger Reichsabschied von 1551 begründet und wiederholt in der Reichspolizeiordnung von 1577, und wie schwer leider die Deutschen einen alten Zopf ablegen können, das beweisen sie alltäglich. Welche Ungereimtheit dieses verrostete Verbot, welcher Hohn es gegen die gesunde Vernunft ist, welche Gemeinheit in der Anwendung dieses Verbots liegt, das alles brauche ich wohl nicht zu berühren. Diese Benfey'sche Eingabe kam nun zur Berathung, laute Stimmen erhoben sich für die baldige Aufhebung dieses alten Gesetzes und zum Lobe unserer Stände muß ich es sagen, daß beide darin mit Einsicht sich äußerten. In der zweiten Kammer hat der Generalsyndikus Hoppenstedt noch den Antrag vervollständigt, indem er den Satz einzuschließen antrug: ,,Bei Uebersendung der vorliegenden Eingabe bei der k. Regierung darauf anzutragen, daß sie die im ständischen Schreiben vom 12. Juni wiederholt beantragte Gesetzvorlage über Beseitigung der privatrechtlichen Verschiedenheiten der Juden im Allgemeinen und insbesondere über Aufhebung des fraglichen rechtsgesetzlichen Verbots noch an die gegenwärtige Staude-Versammlung baldigst gelangen lassen möge". Diese Einschiebung wurde auch angenommen, und der Antrag im Ganzen wurde von der zweiten Kammer einstimmig,' von der ersten mit Stimmenmehrheit acceptirt. Der am 14. Decbr. an das kön. Kabinet abgegangene von beiden Kammern gebilligte Antrag lautet: ,,Jn ihrem Vortrage vom 12. Juni d. I., die Verbesserung der Rechtsverhältnisse der Juden betreffend, sind Stände, in Veranlassung von Vorstellungen vieler jüdischen Gemeinden des Landes, auf die, bei dem Gesetze vom 30. Septbr. 1842 und der vorhergcgangenen 4

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