Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1847)
- Date
- 1847-01-15
- Page
- Seite 18 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2360092-2360472-2360476--5759-3532866- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
18 nicht an eine Gewährung zu denken, und selbst das neue Duldungsgesetz ist ein Beweis für diese Nichtgewährung. Die Falkson'sche Ehegeschichte, wie auch die Thatsache, daß bei einer neuerlich gemachten Anfrage von Seiten eines Juden, dessen Tochter, einen Convertiten heiratheu wollte, die Bitte abgeschlagen wurde, mujj Jeder! überzeugen , daß der Staat noch tief in seinem christlichen Prinzipe steckt. Leipzig, 4. Jan. Heute ist der TedeStag M ose s M ende l s s o h n 's. E i n u n d s e ch z i g Jahre sind seit dem Tode des jüdischen Sokrates verflossen und die buntesten Begriffe und entgegengesetztesten Erscheinungen durchkreuzen sich, wenn man an das Einst und Jetzt denkt. Verketzerung der ersten deutschen Bibelübersetzung und eine Reformgenossenschast, die einen Sonntagsgottcsdienst eingeführt; der spärliche „Sammler" und eine geschäftige jüdische Journalistik; eine deutsche Bibelübersetzung in hebräischen Lettern und eine Gemeinde, die sie fast nicht mehr lesen kann; eine berühmte Persönlichkeit, die freundlich und liebreich einen Kreis von Schülern um sich versammelt, und egoistische, sich abschließende Gelehrte an der Spree! Ueberblickt man mit dem scharfen Auge des Geistes den Zeitraum, der uns von dem Ableben deS dritten unsterlichen Mose trennt, so stndet man unsere Zeit, die lebensfrische Gegenwart die Vergangenheit in vielen Punkten überragend. Was ist nicht Alles in Kultur und Wissenschaft seit dem kurzen Zeitraum von 61 Jahren geleistet worden l Es ist nicht'unsere Absicht, in einem Journatartikel eine Parallele mit Licht und Schatten ausznführeu; allein wir wollen nur darauf Hinweisen, daß die Rabbinen, welche Mendclssohws Ucbersetzung mit den Bann belegten, von ihrem Standpunkte aus wohl nicht Unrecht hatten. Was sie ahnten und befürchteten — ging in Erfüllung. Daß aber ein „Altonar Wächter" im Jahre 184? noch bestehen werde, das hätte man sogar zu Mcndctssohn's Zeiten nicht vcrmuthet; daß einige Rabbinerchen als „hochwürdig" sich geriren würden, daran hätte der bescheidene Mendelssohn — der zur R.-V. nicht zugelassen worden wäre — nicht gedacht. „Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns mit ihnen". Königsberg, 30. Deebr. 1846. Das Lyker Untcrhaltungsblatt hatte kürzlich gemeldet, daß eine Falschnlünzerbande aus Preußen in Rußland bestraft worden sei und die ganze Bande, der Rabbiner an der Spitze, aus Juden bestanden habe. Der Rabbiner N. A. Goldberg erklärt in» der Köniqsbcrger Ztg. jene Erzählung für durchaus .unwahr. Die an der preuß. Grenze verhafteten Personen sind nach einjähriger Untersuchung frei gesprochen und stehen unter preuß. Schutze, während sie daS Lyker Blatt nach Sibirien! geschickt hat. ,! Darmstadt, im Deebr. 1846. Die Thätigkeit j unserer zweiten Kammer in der Jndenfrage ist geschtosj sen und das Resultat, welches wir erlangt ist die Verwerfung des 12. Artikels des Gesetzentwurfs, welcher die gemischten Ehen zwischen Juden und Christen verbietet. Zwar haben wir noch gar keine Aussicht, trotz der Abstinunung der 2. Kammer, diese Schranke ganz fallen zu sehen, aber .jedenfalls ist es'doch ein Fortschritt, daß die Kammer für gemischte Ehen sich ausgesprochen. Waü uns zu einer geringen Aussicht veranlaßt ist der Unlstand, daß in Mainz, für welche Stadt jenes Verbot der gernischten Ehen von Seiten der provisorischen Regierung von 1815 gar nicht gegeben wird, dennoch einer gernischten Ehe keine Giltigkeit gegeben wurde, und Sie werden cinschen, daß wir demnach noch gar keinen Grund zum Jubel haben, den unsere im politischen Schwindel lebenden Tageshelden bei dergleichen Dingen erheben. Schon der Grundgedanke bei dieser Angelegenheit in der ersten Kammer, daß die christliche Kirche und das kanonische Recht eine solche Mischehe nicht billigen könne, daß das Jndenthnin an sich eine solche Ehe zur unglücklichen machen werde, und die Ansicht in der zweiten Kammer, daß man dieses Verbot ans christlicher Liebe aufheben solle, ohne daß man sich znm Gedanken einer Civilehe zu erheben vermochte, beweist dieses vollfeimucm Kurz wir haben dazu kein Vertrauen. Berlin, 1. Jan. In der am 27. Deebr. 1846 ausgegebenen 43. Stück der Gesetzsammlung findet sich folgende Kabinets-Ordre, die Inden betreffend: „Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 19. v. M. will Ich die zur Beseitigung der in den Kreisen Paderborn, Büren, Marburg und Höxter des Regierungs-Bezirks Minden aus der Ansiedelung der Inden ans dern platten Lande und deren Verkehr mit der bäuerlichen Bevölkerung entsprungenen Mißverhältnisse durch die Befehle vom 20. September 1843 und 5. Januar 1839 angeordneten Ausnahme-Maßregeln hierdurch einstweilen aufheben, mit dem Vorbehalt, dieselben sofort wiederum in Kraft treten zu lassen, wenn die Nus stände, auf deren Beseitigung sie gerichtet waren, von neuem bemerkbar werden sollten. Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntnis' zu bringen. Charlottenbmg, den 4. Deeember 1846. Friedrich Wilhelm. An das StaatSlninisterittm." Oesterreich. Brunn, 30. Deebr 1846. (Die mährische Rabbiuerversannnlnng und ihr Resultat.) Heute um 9 Uhr früh haben sich die 6 geistlichen Wähler aus denr Gasthanse zum Kaiser von Oesterreich, wo sie ihre Logements haben, zur Eidesableguttg in die Synagoge begeben , wo die feierliche Handlung in Gegenwart des Hru. Kreiökemmissärs Ritter v. Z n a t m werth vor sich ging. Von hier fuhren alsdann dre gesamrnten Herren in das