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Der Orient · 1846-11-05 · Heft 45 (5.11.1846) · p. Seite 356

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 45 (5.11.1846)
Date
1846-11-05
Page
Seite 356 (sequence 15)
Language
German
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mm Akte operativer Chirurgie, aller religiösen Elemente baar, herabsinken darf. Wie in den guten alten Zeiten, sollte auch noch heute der Mohel durch ein besonders religiöses, gottesdienstliches Leben sich auszeichnen, um durch knneren'Beruf die große rnjjB Zu vollsühren, Mittler zu sein zwischen der Gottheit und dem neu in den Bund eintretenden Israeliten, die Priesterstelle zu vertreten an des Vaters Statt, eigentlich zur Vornahme desselben befähigend Und nun empfehlen Sie „eine Kommission die unter dem Vorsitze des Rabbiners aus einigen Mohelim und religiös gesinnten Aerzten bestehe, und deren Wirksamkeit besonders darauf gerichtet sei, jeden der als Mohel ausgenommen sein will, zuvörderst zu untersuchen, ob seine allgemeinen Gesundheitsumstände dem Vornehmen dieser Funktion nicht im Wege stehen, dann, .ob er die nöthigen Kenntnisse und Handfertigkeiten besitze" u. s. w. „Unter solchen Umständen fahren Sie fort, wird die Gefahr einer Ansteckung durch einen Mohel sich so ziemlich auf Null reduciren." Ich frage Sie und alleAerzte „wie kann unter solchen Umständen die Ansteckung verhütet werden? Etwa durch Erforschung, ob die allgemeinen Gesundheitsumstände des Mohel, und welche sind dies wohl, dem Vornehmen dieser Funktion nicht im Wege stehen? etwa durch Untersuchung des Mundes, der Lippen, des Rachens , der Nase tu s. w., etwa durch genaue Besichtigung des Körpers selbst? Unmöglich, mein Herr Kompetent, kann man hierdurch genau, und genau must es doch erst sein, ersehen, ob ein Individuum gesund und nicht ansteckungsfähig sei; Sie haben im strengsten Sinne des Wortes keinen Begriff von der Ansteckung, wenn Sie glauben können, dast durch diese Untersuchung jede Gefahr auf Null reducirt werde, wenn Sie glauben können, daß dadurch alles Ansteckungssähige verbannt sei", weil seit undenklichen Zeiten die Meziza nie mit dem Munde allein, sondern immer der Art vorgenommen, daß der Mohel zuvor einige Schlucke Wein in den Mund nehme, mit denen er aussog, und daß dies ein wesentliches Mittel sei, um jeden Gedanken an Ansteckung, zumal während eines Zeitraums von kaum einer Minute, gänzlich zu verscheuchen, und daß von einem so schnellen Einfluß des Speichels, selbst gegen vorhandene Geschwüre rc. durch das Vehiculum des frischen (?) Weines ermittelt, nicht mehr die Rede sein kann". In der That wenn Sie ein Arzt, ich kann es mir wenigstens nach Ihren so eben mitgetheilten schülerhaften Begriffen in der Medicin'nicht denken, so dürfte es Ibn§n^vielleicht bekannt sein, und Sie hätten sich durch'Büches Aufsätze und Gutachten über diesen Gegenstand hinlänglich überzeugen können, daß die Ansteckung, die das Kind durch den Mohel erleidet, stets eine so.bedeutende ist, daß kein Vehieulum, am allerwenigsten aber der unschuldige Wein je im Stande wäre, ein Gift zu zerstören, welches die Kraft besitzt, den menschlichen Körper zu zerrücken und lebenslänglich siech zu machen; es dürste Ihnen vielleicht fernerhin 'bekannt sein, daß der Anfteckungsjtoff nicht einmal den Zeitraum "einer Sekunde bedarf, um diejenigen Theile zu afsiciren, mit denen er in Berührung gebracht wird. Nein, so leicht läßt sich kein Contagium, kein Gift der Art zerstören, Ansteckungen von denen in diesem Falle einzig und allein die Rede sein kann, herrührend von der Lustseuche, dem Scvupul, der Mundfäule, dem Speichel rc. sind weder durch Wem noch durch viel stärker ahstringirende Mittet zu zerstören, sie haben ihre Quelle tief im Organismus des kranken Individuums, die kein Arzt der Welt, und besäße er auch Millionen Male mehr medicinische Kenntnisse als Sie, weder durch die äußern 'Visitation des Körpers, noch durch die sorgfältigste Untersuchung des Mundes Nachweisen kann. . Da der Heerd des Giftes tiefer liegt, der ganze Organismus so leicht davon ergriffen werden kann, äußerlich aber oftmals so wenig sichtbar ist, daß er selbst schon bedeutende Zerstörungen anrichten kann, wenn die ergriffenen Individuen auch noch blühenden Aussehens und gesund zu sein scheinen, und da es dem ärztlichen Auge großentheils unmöglich mird hier Verborgenes zu entdecken: so erklärt es sich hierdurch von selbst, daß, da keine ärztliche Untersuchung im Stande ist, ein richtiges Urtheil über den.Gesundheitszustand und über die Ansteckungsfähigkeit eines Mohel abzugeben, die Mezi za unter j eder Bezieh u n g a b g e sch a f ft werden mußte. Daß Sie nun endlich auch in Betreff des „Säugens" einen unrichtigen Begriff haben, kann mich jetzt, da ich hinlänglich von der Inkonsequenz Ihrer mediclnkschen Kenntnisse überzeugt bin, nicht mehr wundern, und da ich mir nun einmal vorgenommen, Ihre unrichtigen Begriffe zu läutern, so füge ich in Bezug auf das Säugen noch Folgendes hinzu. Wohl übt das Aussaugen selbst einen großen Reiz aus auf eine blutende Fläche, und bewirkt oftmals da eine übermäßige Blutung, wo ohne dasselbe die Operation gefahrlos vorübergegangen wäre; auch kann man nicht so leicht, wie Sie sich träumen lassen, durch kaltes Wasser, Pulver (?), Schwamm eine Blutung unterdrücken, dies hat oft viel Kompetenteren als Sie es sind, Mühe und Kopfbrechen gekostet, obgleich es sich oftmals nur um ein kleines, blutendes Vorhautsgefäß gehandelt. — Den gelehrten Herren K—-m und Ho rwitz in Wien * 9) aber überlasse ich es ferner Ihnen auch in Betreff Ihrer talmudischen Kompetenz Ihre Unkekintniß nachzuweisen, und hoffe, .daß Sie es nun eingesehen haben, daß es doch nicht so gar leicht sei-, mit einer Kompetenz zu renommiren, die man durchaus nicht besitzt, unddaß Sie sich zuvor von einem Gegenstände, wie den so eben Besprochenen , etwas näher und gründlicher unterrichten lassen, bevor Sie als Unberufener für oder gegen denselben auftreten wollen. Uebrigens rufe ich Ihren wie allen Ihnen Gleichgesinnten am Schluffe noch einmal zu: Oavtsi'uin <'6ns60, die Meziza muß abgeschafft werden, und keine ärztliche Stimme soll sich ungerächt für die Beibehaltung derselben erheben dürfen! — y. Hamburg, im Oktober 1846. 9) Orient Nr. 43.

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