Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 44 (29.10.1846)
- Date
- 1846-10-29
- Page
- Seite 341 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Berichte, Studien und Kritiken Siebenter Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 Lhlr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für Mische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst. Jahrgang. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Üiteraturblatt mitgerechnet, zwei Bogen- und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. .144. Leipzig, den 29 Oktober 1846, Inhalt. D e rr tschland. B e rLin. Der Judeneid. Ministerialerlaß. Ber lin. Die Prediger der Genossenschaft. Rußland. DieMichael'fcke Bibliothek. Breslau. Das Rabbirwt in Krotoschin. Franks, ä. M. Der zweite Festtag. Rabb. Stein. Franks, a. M. Die neuen Kultuseinrichtungen. —- Oesterreich. Prag. Die Judensteuer. Das Ghetto. Wessely. Lenrberg. Auspitz. Prag. Das Ghetto. Schulwesen. Eme Talmudausgabe. Frankel. — Der Zion sw achter u. die Meziza v. L. Horwitz, R. in Wien. — Die Reform der Speisegesetze. — Der Trödler im Ghetto. Von Dr. "I a c o b s o n. — LB. d. Or. Deutschland. ' Berlin, 12. Oktbr. Trotz der dringendsten, und gerechtesten Beschwerden seitens der Israeliten in Betreff der Abhaltung des Bürgereides ist bis jetzt noch keine Verändenurg höhern Orts begannt worden, und nach einem Ministerial-Erlasse, der so eben erschienen, zu urtheilen, wird sobald keine Veränderung vorgenonuncn werden. Der so eben bekannt gewordene Ministerialerlaß lautet: „Auf Ew? Hochw. Bericht vom 29. v. M., dio-Abnahme der Bürger-Eide jüdischer Bürger betreffend,'bin ich mit der vorgctragenen Ansicht, daß der Burger-Eid von jüdischen Bürgern nicht in der Synagoge, sondern in dem gewöhnlichen Sitzungszimmer des Magistrats, jedoch unter Zuziehung eines Rabbiners oder Assessors, abgenommen werde, vollkommen einverstanden. — Eben so finde ich cs mit Ihnen angemessen, daß die Vorlesung der im §. 330. Tit. 10. Th. I. der Allgemeinen Gerichts-Ordnung vorgeschriebenen. nur auf assertorische Eide passenden Vorhaltung unterbleibt und statt dessen dem Rabbiner oder Assessor überlassen wird, dm zu vereidenden Juden durch eine angemessene Ansprache auf die Wichtigkeit des Eides und auf die Strafen der Eidbrüchigkeit hinzuweisen z der Eid selbst aber nach der in der Allerhöchsten Kabmetö-Ordre vom 5. November 1833 (Gesetz-Sammlung S. 291) vorgeschriebenen Eidesformel mit der Veränderung abgeleistet wird, daß der Jude schwort: „„Ich N. N. schwöre bei Adonai, dem Gott Israels, daß re. — Mitwirken will"" ^uud am Schluffe noch die Worte: „„Wenn ich falsch schwöre, so müssen mich diejenigen Strafen treffm, wKhe mir in der geschehenen Vermahnung angedcutet worden sind. Amen."" Ew. Hochw. überlasse ich, hiernach die König!. Regierungen der Provinz gefälligst mit Anweisung zu versehen. Berlin, den 19. Juli 1846. Für den Minister des Innern. Im Aufträge. von M a n t e u f f e l. Berlin, 9. Oktbr. Die Reformer haben mit ihren Predigern ein ganz eigenthümtiches Schicksal. Nachdem sich die Genossenschaft lange vergebens bemüht hatte, einen tüchtigen Kanzelredner zu gewinnen, der Sachs gegenüber auf Beifall hätte rechnen können, war marr, als Geiger und Fra n kfurter, ungeachtet aller Bemühungen von Seiten der Reformer, die Annahme der Stelle auögeschlagen hatten, genothigt, die Hoffnung auf die Akquisition einer rhetorischen Celebri- , tat aufzugeben und begnügte man sich gern, an Holdheim wenigstens, eine — wie man sagte — talmudische Autorität gewonnen zu haben. Man bezekchnete diese Wahl als eine glückliche,-und wir stimmen dieser Bezeichnung bei, überlassen cs aber dein Urtheile der geehrten Leser zu entscheiden, ob das Glück mehr ans Seite der Reformer oder der Schweriner ist, und würden es im Jntesfe der Letzteren recht sehr bedauern, I wenn daö Gerücht, das seit einiger Zeit sich hier oer- * 44