Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1846
- Issue
- 34 (20.8.1846)
- Date
- 1846-08-20
- Page
- Spalte 535-536 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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536 535 Studien. Aphorismen über Haftara. Bon Jonas Bondi. am Morgen des Sabbats) an den Sabbattagen zur Vesperzeit zehn Verse aus den Propheten zu lesen (gegen die gleiche Anzahl-, welche man sonst aus dem Pentateuch las), und (später) zur Zeit der Perser hatten sie den Befehl gegeben, auch dies nicht zu thun (es wurden alle öffentlichen Vorlesungen verboten, und da es einmal aufgehoben war, blieb es aufgehoben); aus der Ursache der Mischna*). Es läßt sich beweisen-, daß die Hastara die Vorlesung aus dem Pentateuch ersetzte, weil nicht weniger als ein und zwanzig Verse des Morgens, und nicht weniger als zehn Verse zur Vesper verlesen wurden **), gegen die gleiche, nicht mindere Verlesung aus der Bibel, was deutlich die Absicht eines Ersatzes zu erkennen giebt; noch mehr beweist dies die Stelle Traktat Soferim Kap. 14. Hat. 1. DDN HO1?! EWnp"'? nüs yiw n:ra ayb na, daß die von dem Vorleser aus den Propheten zu recitirenden sieben Segenssprüche***), den sieben Personen gegenüber, welche aus dem Pentateuch vdrlesen sollten, eingesetzt waren. Noch spricht dafür, daß die Vorlesung aus den Propheten ein Surrogat war, die genau zu würdigende Stelle, Megilla Fol. 23. p. 1. JTO1? rbyw 1 HD “TOTO trf? IJD'N ton am nbiy ton "in ndn.to '*üv miNJin mnpty. nViyu'N -to np nrn nbiy tont |nb rfay.tf’N nnina Napw 7ns nd.d “TODon hd toö xb)y tonh ana ■ %-> b‘n / d"j»i b"jy rnin naa 'Jdd n!?nn Dwonpai >w ndi todi nun maa nit rna minn bl,Dy nih n:p\jdd in1? nam nwn *61 mn min idd, Man führte den Gebrauch ein, daß derjenige, welcher aus den Propheten vorlas, auch aus dem Pentateuch vorlesen sollte, damit nicht die Meinung entstehen möchte, die Propheten ständen in gleicher Autorität mit Pentateuch; wäre nun also die Vorlesung aus dm Propheten eine ursprüngliche Einrichtung gewesen, und hätte solche neben der Vorlesung aus dem Pentateuch gleichzeitig bestanden, so würde es unnütz und überflüssig fein, daß der Vorleser aus den Propheten auch noch aus dem Pentateuch lese, da es ja bekannt, daß die Einrichtung getroffen war, daß nach der Vorlesung aus dem Pentateuch die Vorlesung aus den Propheten stattsindet, oder auch der Letzte, welcher aus dem Pentateuch vorliest, konnte die Vorlesung aus den Propheten vornehmen nby' nyn&y pTO^?, woraus also durchaus nicht abzunehmen ist, daß die Propheten in gleicher Achtung mit dem Pentateuch stehen, namentlich, da noch dazu aus dem Pentateuch sieben Personen lesen, während aus den Propheten nur Eine Person liest. Ist aber die Vorlesung aus den Propheten früher ein *) nnp^ d^utvw pnpm '"m ans nr dwö nmj>b pTCp13 DDD D.ll JVTÜ3D IN plip 1VW NTCTO ND’DD? m NNp^> 31m N^l. '^Megilla Fol. 23. p. 1. nin&r- N^> 8013. TCDOn mim lfripr nya^.'tua.D’piDQ iriNi anwya. ***) nnriN^ nn^i nys!? nriN mmn by nmm yv rrmnn bitr nimm . ■■■■'■■ vollgültiger Ersatz für die Vorlesung aus dem Pentateuch gewesen, und nur als Andenken beinhalten, so läßt es sich wohl rechtfertigen, daß -der Vorleser aus den Propheten auch aus dem Pentateuch liest, um damit zu zeigen, daß die Vorlesung aus den Propheten seiner Zeit nur ein dürftiges Auskunstsmittel wär. Eine weder von Zunz noch von Frankel gekannte oder nicht beachtete Stelle im Talmud Gittim Fol. 60. p. 1: "TON NHTODN TOD WH imilTO ^TON“? ^Dv a“)l »TT) to jiTO nH? ndj/ü »NO (*n^: rro npnri NHi? NvyD wq. , “ton »Di ‘fyiabrÄ ton 'L'N an na 'Dl HD npTO^ an N^, bestätigt mich in meiner Ansicht. Wir lesen hier, daß es ein besonderes Buch, eine besondere Schriftrolle der Hastara gab; da nun Raba und R. Josef, zwei der vorzüglichsten Amoraim, verboten hatten, daraus am Sabbat vorzulesen, oder sie gar mit sich herumzutragen, indem der Inhalt aus den Büchern der Propheten einzeln herausgenommen, und diese Nolle etwas unvollständiges war, weil man nur aus einer, das ganze Buch des Propheten enthaltenden Rolle lesen, und auch solche nur vollständig schreiben darf"), so muß doch diese vorhandene Schriftrolle, deren Anfertigung eigentlich nicht geschehen durfte, nothwendig früher dazu bestimmt gewesen sein, daraus vorzulesen, und diese Zeit konnte nur die der Roth und Aushilfe sein, wo man sich nicht traute, aus vollständigen Büchern zu lesen, oder sie nicht besaß, hierdurch läßt sich auch ein oben bereits besprochenes Bedenken Frankels beseitigen. Die ganze Stellung und Sprache des Satzes -ßo 'läl NNTOON beweist, daß ein schon bekanntes Werk da war, von welchem die Rede ist, und es handelt sich nicht darum, ob man eine solche Rolle schreiben lassen könne, um daraus zu lesen, oder wenn eine solche geschrieben würde, ob man daraus lesen dürfe/wo gesagt sein müsse na^a NpTO^> "TON NHTODN1 .TOM J namentlich weist das Wort schon auf etwas Bestimmtes, Bekanntes hin. Auch der Ausspruch des Wchmani Rechtsgutachten 119. deutet vielleicht darauf hin, daß die Haftara einst zu einer Zeit ein Ersatz für die Verlesung de§ Pentateuchs war, denn er sagt: nD3 lN*lp 'iq DlpM iTTODH nnpbl mina «opw n’b nanp nnx n*>n mpw xbw , “ton NDJD in NI, daß also jetzt die Haftara nur im Gefolge des Pentateuchs erscheinen darf, und bei einem zufälligen Nicht- *) Weder der Aruch, noch Musaft'a bringen das Wort NnTODN, ebensowenig unter -|tDö das Wort nTODH (Megilla Fol. 30. pv. 2) wie die Worte prpDDDl “TOTO. **) Obgleich der Talmud dieses Gebot aus dem Grunde verwarf: py) “irrim non -rp wy1? ny todn nW po "’SS/aa aü^n), so ist immer bewiesen, da Raba und N. Josef dieses Verbot ausgesprochen, daß solche Schriftrollen vorhanden waren, wobei diese Amoraim trotz ihres Verbotes selbst damit einverstanden sind, daß seiner Zeit daraus gelesen wurde.