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Der Orient · 1846-07-30 · Heft 31 (30.7.1846) · p. Seite 244

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 31 (30.7.1846)
Date
1846-07-30
Page
Seite 244 (sequence 15)
Language
German
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244 die neuen Wischen Colomsten nie zu der Förderung ünd^ Gedeihlichkeit werden gelangen können, die mit: Zuversicht in Aussicht gestellt sind, und das Endresultat, das sich ohne Geistesanstrengung ergeben muß, wird sein: ein schonend gelindes Ur th eil, bestehend in der Be Züchtigung der Faul- und Trägheit der jüdischen Colo nisten. — Der Einwand: die angeregte Jdee^muß schon darum ins Leben treten und realisirt werden, damit endlich, wenn nicht für alle, doch für einen Thcil der Luden des Herzogtums eine Nahrungsquelle geöffnet werde, die einzig und allein von Gottes Segen abhängig ist, und der besonders nicht im Entferntesten dem Neide der untersten Volksschichte der Christen anheimgegeben (wie dies selbst gegen jüdische Handwerker der Fall ist); besonders da man doch Etwas auf die Betriebsamkeit, Thätigkeit und den anerkannten Fleiß der Juden geben kann; dieser Einwand ist dennoch, wenn man das praktische Leben, wie es bei den bestehenden Gesetzen, besonders für's Herz. Posen, sich uns zeigt, in .Betracht zieht, nicht stichhaltig. Das Gesetz vom 1. Juni 1833 hat die Juden des Herzogthums in Naturalisirte und Nichtnatutraüfirte getheilt. Jeder selbstständig werdende und sich etablirende Jude muß sich das Naruralisationspatent erst durch gewisse Nachweisungen: durch Besitz des Vermögens, oder durch erlerntes Handwerk oder Kunst, erwerben. Wer ists, der da strebt naturalisirt zu werden? größten Theils die durch Schulen herangebildete Jugend. Bei wem aber hat der Bittsteller den Nachweis seiner Befähigung zu führen? bei der Ortsbehörde, dem Magistrat. Nun hat aber die Erfahrung leider gelehrt, daß je unbedeutender die Madt, desto unintelligenter, gehässiger und-neidischer der Magistrat ist, der außer dem Bürgermeister sehr oft aus ganz gewöhnlichen ungebildeten Würgern, deren Bildung lediglich im Besitz, dem Vermögen besteht und die die Bedeutung des Wortes Toleranz weiter nicht kennen mögen — zusammengesetzt ist, dem es nicht auf den Geist des Gesetzes, sondern rein nur auf die Behauptung der ihm-in Händen gegebenen Macht, ankömmt, daher, wie es sich von selbst versteht, fast durchweg negirend und absprechend sich äußert. Der nichtnaturalisirte Jude läßt es, da er von dm Beschränkungen, die mit diesem Prädikat verbunden-sind, gern frei sein möchte, bei der Zurückweisung nicht bewenden, und wendet sich mit dem Nachweis seiner Befähigung zur Naturalisation an die höhere Behörde. Diese kann aber nicht selbst prüfen,, und daher überträgt sie fast in der Rege! die Prüfung der Bücher: ob die Vermogensangabe richtig, oder ob das Gewerbe des Bittstellers, so umfangreich, wie angegemen, in welche Kategorie christliche Gesinde aber nicht gehören, daher bleibt der Schlußsatz des gedachten Passus „und Dienstboten ist ihnen nicht gestattet", bei den Colomsten, die, wie vorauszusthen, nichtnaturalisirte Juden sein werden, nach wie vor in Anwendung. Verlag von C. L. Fritzsche. ben sei u. s. w. — dem Magistrat, dieser sendet einen Prüfungscommissair, der sich aber zu überzeugen entweder nicht versteht, oder wenn denn gar der Fall ist, sich nicht überzeugen will und der arme durch die Schule he ran ge bildete und befähigte Jude wird zu seinem Leidwesen, wenn die höhere Behörde gerade von dem feindlich bösen Willen des Magistrats, oder anderweitig von der richtigen Angabe des Prätendenten nicht überzeugt ist, abgewiesen — und muß unnaturalisirt bleiben. Der Beweggrund zum Verfahren des Magistrats liegt weniger darin, den armen Mann in der Ausübung seines Gewerbes zu. hemmen,— da die Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 auch dem nichtnaturalisirten Juden jede freie Bewegung im Handel und Gewerbe zusichert —, als vielmehr in der Furcht vor der Ebenbürtigkeit und Gleichheit. Er weiß nämlich, daß der naturalisirte Jude auch 'Stadtbürger werden muß, wie leicht könnte, er alsdann nicht, vermöge seiner Bildung, Erfahrung und seines Verstandes ebenfalls zum Magistratsmitglied gewählt werden, d. h. wie bald'könnte er vom Baume der Erkenntntß essen und ein höheres Wesen sein? Also was ist die Triebfeder der Zurückweisung und Ausschließung? der Neid. Jetzt haben wir> einen ähnlichen Blick auf unsere Colonisten zu werfen. — Schon in dem Worte „Jüdisch-Colome" liegt ein Ausgeschlossen - und Abgesondertsein, sie soll sich ihr eignes Arkadien, oder Eldorado schaffen,'ohne daß Andersglaubende daran Theil nehmen sollen. Wir wollen nun zusehen, ob das so angenehm werde. Jeder, dem die bedeutenden Bedürfnisse einer jüd. Commune bekannt sind, wird einräumen, daß jede Colonie einen examinirten Lehrer, einen Synagogendicner und einen Kantor, der zugleich Schächter und Rabbiner sein muß, haben müsse, deren Besoldung ihre Kräfte gewiß übersteigend sein wird. (Beschluß folgt.) Personalchronik und Miseellen. Nürnberg. Hier darf nun Eine Judenfamilie auf Aufenthaltskarte wohnen. Auch ist man schon des Lebens sicher, wenn man da übernachtet. Frankreich. Der bekannte gelehrte Franck, Vicepräsident des Cemalkonsistorium'e und Hr. Munk, Sekretär desselben, begeben sich nach Metz, um die Rabbinerschule daselbst zu untersuchen. Es wäre zu wünschen, dqß mit diesem Institute recht bald eine Reform vorgenommen werde. Prag. Hier ist für Vorlesungen über das Studium der hebräischen und chaldäischen Sprache ein Lehrstuhl an der Universität errichtet worden und Dr. Wessely dieser übergeben worden. Druck von I. H. Nage l.

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