Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1846)
- Date
- 1846-04-16
- Page
- Seite 123 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Wird zur Kennrn ß genomrnekk und die Bemühung der Eom Mission, deren Bericht dreftm Protocvlle s«b».4'.-bei> zufügen ist, mir Dank anerkannt. - Am 5. März reftri'rte Herr Präses im Namen des Esmitey daß dckffelbr ä\v\ Grundlage der fit der Gene'k'ükv'erlnMMtung im Allgem'eimn ausgesprochenen Prinekpren,- in Bezug, der dem hohen Aerar zu leistenden Sicherheit, folgende Maßregel zu proponiren erachte. 1. Es mögen die Bevollmächtigten der isr. Jurisdictions- Gemeinden Ungarns und Nebmlänber eine dem, hohen Orts mitgetheilten Formulare zwar in allen gleichlautende, General- Haupt-Schuldverschreibung pr 1,200,000 fl. C. M. ausfertigen, sedoch mit 8er bloßen Abweichung, daß in derselben keine generelle Solidarhaftung Aller für Einen und Eines für Alle ausgedruckt sei, sondern jede Jürisdictions-Gemeinde blos solidarisch für sich allein, und für die sie betreffende Quote die Haftung übernehmen möge. 2. Nachdemdas' Sonnte in der Allerhöchst angedeuLeten generellen Solidarhaftung die Absicht einer vereinfachten Manipulation zu erkennen glaubt, daß. nämlich diehohe Regierung die. Gesammtschuld mit. 1,200,000 fl- C. M. vollkommen sicher, gestellt wißen, und nie inden. Fall kommen, will, mit einerei n-Mtnen- Jurisdictions-Gemeinde über deren Antheilan di-e Gesammtschuld verkehren zu müffen-; 7— so erachtet das Eomit-e bei der ausgesprochenen. Unmöglichkeit, dieangxdeut-ete General-solida-rhaftuug übernehmen za könneneinen solchen Coneentrationspunkt, in der Ausstellung eines aus der- Mitte der Israeliten Ungarns zu ernennenden Verwaltungs-Comits zu proponiren, welchem die Machtvollkommenheit eingeräumt werde, den richtigen Eingang aller stipulirten Ratenzahlungen zu überwachen, wo es nötyig ist, gegen alle saumseligen Jü'- risdidtions - Gelneinden mir aller Strenge' zu' verfayrew Und Execurivmn zu führen; — zu welchem' Bey'ufe Mejede ZurisdictLöns-Gemeinde diesem Verwaltung!.-'Co mirs mindestens fö'gihrer' Quote bE z'u übergeben habe, umhieraus einen R-eservefond zu bilden und' das hohe Aerar' zur-' Verhütung aller Präjudizhievon bei' hie' und da zuvückbleibendett Rakenzahkungen sogleich' decken zu können; ebenso'- niüßte Me Juxisdirtivns- Gemeinde' auf ZO-^. ihrer Quvte Pärt-ialschllMVerschreibungen ausstellen', und dem Vevwaltungs-^ComM üb'er^- geben, um den entstandenen Abgang des Reservefond'es durch procentuale Adrepartirungaufallr -Jurisdictions-Gemeinden zu ersetzen, und gegen die saumselige Gemeinde Kraft dieses Wechsels die Execution einleiten und führen zu können. Wenn daher die General-Versammlung sich zu dem Princip dieser Sicherheits-Maßregel einverstanden erklärt, so wird es die Aufgabe des Comite sein, alle nähern Stipulationen in einem besonder» Vertrag auszuarbeiten, und der Generalversammlung vorzulegen. 3. Vorzüglich aber erachtet das Comite die Generalversammlung darauf aufmerksam zu, machen, daß es nolhwendig, ja unvermeidlich sein' wird, die Zahlungstermine' nicht auf 11 Jahre hinausz'udehnen, sondern wie möglich abzukürzen, nachdem einesolche' MkülHrr'ng sowohl Seitens dev hohen- MK'etttng in Rücksicht der' abgeänderten Wechsekformbedingt werden dürste- M dieselbe' auch fürdie- Jsräetiten'Mgärtts Mst, in Rücksicht ihrer politischen Verhältnisse, als wohlthätig und nothwendig bezeichnet werden muß. Diese vom Comite propo'Mte Maßregelwürde' Nach ihren ek'nzclmeN Bestantzthei-len in'- Verhandlung MoMNen, und die vermög l.Pugkt dem allerhöchsten Aerar miteinzelner Solidarhaftung jeder Jurisdictions-Gemeinde für die sie betreffende Quote auszustellende' Häüptschuldverschreibung genehmigt, und sogleich zu unterfertigen bestimmt. — Zur Beruhigung aber so mancher von einzelnen Jurisdictions- Gemeinden vorgebrachtm Besorgnisse und Wünsche, wurden .folgende Bestimmungen getroffen. n) Daß der in Betreff der Lransmigration einzelner Contribuenten von einer Jurisdiction in die Andere, in der Generalversammlung, vom Monat Juli 1842 gefaßte , und im Monat März 1843 bestätigte. Beschlüße in seinervollen Kraft und Giltigkeit aufrecht erhalten werde, daß nämlich alle Israeliten des Landes ihre betreffende Tolcranztaxbefreiungs-Quote an diejenige Jurisdictions-Gemeinde zu bezahlen haben-,- in deren Mitte sie im Monat-Juli 1842 wohnhaft-gewesen, gleichviel ob sie nochgegenwärtig, dort wohnen , oder anderswohin, überstede-l-ten ,, u-ntz damit keiner Jurisdictions-Gemeinde durch derlei-Emigrationenein Präjudiz entstehe, übernehmen es sämmtliche Jurisdictions-Gemeinden sich in vorkommenden Fällengegenseitig freundschaftlich. die Hand zubieten undso viel-als möglich sich umdie Einkassirung der einzelnen Quoten von solchen Individuen, die sich seit Monat. Juli- 184-2 in ihrer Mitte niedergelassenhaben^ für die betreffende Jurisdictions-Gemeinde zu bemühen und ihrbehülflich z.u sein. b> Um aber rücksichtlich solcher. Emigrationen alle Weitläuftigkeiten zn vermeiden, wird es allgemein als wün-. schenswerthanerkannt^ wenn sich, die betreffenden Jurisdictions-Gemeinden hierüber gegenseitig verständigenrefpective die seit Monat Juli- 1-842nen gewonnenen Contribuenten vonihrer früher» Jurisdictions- Gemeinde durch Uebereinkommen einer entsprechenden Abfundssumme in ihrer eigenen Adrepartition zu übernehmen berechtiget würde, wonach diese Abfundsumme in der Quote der betreffenden Juristziclions-Gemeindezugeschvieben und der andern abgeschrieben wird. c). Nachdem der von der Jurisdictions-Gemeinde Daran yaausgesprochene Wunsch, die-Quote der Israeliten in der Freistadt Fünfkirchen mit derihrigen zü commassiren, so wie der- Wunsch der Israeliten der Stadt-Zombor mit. ihrer Quote den Israeliten im Batscher Comitate einverleibt zu werden , allgemein als billig anerkannt wird, so wevdew tzle- BrvollMächtsWW devgedächtkN JurisdiMons- Gömeinden dähm Wviesen^ sich hioeüb'er' enkwedbr iw Güte, oder' mittelst' einer aus' der' Genebalb etsaMmlu'n g z'ü" wählenden Compromissionalgevichkes zu vereinigen , was auch in