Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1846)
- Date
- 1846-04-16
- Page
- Seite 120 (sequence 7)
- Language
- German
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120 ein so wichtiges Prineip entscheidet. Zum Verständniß wiederholen wir, daß das königliche Amt., als Obervommndschast, die Taufe zweier unmündiger jüdischer Kinder verboten, die Justizkanzlei in zweiter Instanz dieses Verbot mit i Hinweisung auf das kanonische Recht wiederaufgehoben hatte, worauf das Oberappellationögericht, (das bekanntlich.seine Bescheide im Namen des Königs ausfertigt) in letzter Instanz erkannt wie folgt: ■ ,,Wir, Ernst August re. (folgt eine Anerkennung der Legitimation des LaudrabbiuerS zurBeschwerdesührung in dieser Allgelegenheit) . . . nachdem sodann, die Sache selbst anlangend , zwar auf der einen Seite das Gesetz vom 1. Juli 1-826 auf die , Juden, welche mit den Christen überall keine Ehe eingeheu können, nicht zu beziehen, daher nicht direkt hier anzuwendeu ist; aus der andern Seite aber auch die Vorschriften des römischen und kanonischen Rechts, die Bekehrung der'Juden und Ketzer betreffend, und die Bestimmung der letztem Ge- . setzgebung, daß die Kinder aus einer jüdischen Ehe zum Christenthum übertreten sollten, sobald dies von einem Ehegatten geschehen würde, weil sich diese Dispositionen auf Glaübenssachen beziehen, nach protestantischen Grundsätzen nicht mehr anzuwenden sind, nur bei der, bei uns allgemein anerkannten auch im §♦ 32 des Landesverfassungsgesctzes bestätigten Gewissensfreiheit, aller Landeseinwohner, von einem Zwange, zum Christenthum überzutreten, überall nicht die Rede sein kann; diesem nach, in Ermangelung speeieller hier einschlageirder Gesetze, über die Erziehung'der jüdischen Kinder bis dahin, daß sie selbst darüber einen Entschluß fassen können, zu welcher Religion sie sich bekennen wollen, der anzunehmenden Absicht ihres Vaters, des Haupts der Familie, gemäß von den Vormündern in der Religion zu erziehen sind, welcher der Vater angehörte, und in welche er seine Kinder bei der Geburt auch aufnahm, dieses im vorliegenden Falle aber die jüdische ist, und jedenfalls die Vormünder zu einer Veränderung des bisherigen Rechtszustandes'ihrer Pupillen, welche, für deren ganzes Leben entscheidend feilt würde, überall nicht befugt anzusehen sind, aus diesen Gründen daher mit Recht von unserm Amte die Genehmigung der Taufe der Kinder verweigert worden, die Anstellung eines jüdischen Mitvormundes ferner sich wenigstens zu dem Zwecke, damit dieser dafür Sorge trage, daß die Kinder 'eine gute jüdische Erziehung erhalten, als nothwendig darstellt, und ganz angemessen verfügt ist: so »habt ihr, unter Wiederaus- Hebung eures Reskripts vom 25. Novbr. v. I. die aufgehobenem Verfügungen nnsers. Amtes vom 25. Jan. und 16. Sept. v. I. wieder herzustellen." Berlin, 4. April. Vorgestern Abend von 6f- UT;t an fand in dem Gropius'schen Panoramensaale, welcher jetzt diese seine frühere Bestimmung aufgegeb-en hat und anderweitig, wenn'auch viel zu theatralisch umdekorirt ist, die Einweihung des Betsaales der Genossenschaft für Reform im' Judcnthmn statt. Man war mit Einladungen dazu nicht, eben spärlich nmgegangen, und so hatten hohe Staatsbeamte, die Mitglieder des Magistrats und der, Stadtverordneten, die Nettesten der Judenschaft und das Rabbinat Einladungen empfangen, welchen indessen geringe Folge geleistet wurde.- Nachdem Männer und Frauen getrennt Platz genommen hatten, begann ein Orgetspiel, welches sich in diesen Räumen sehr schlecht ansnahm, da die Töne so klangen, als ob sie einer Drehorgel entlockt waren. . Der Chorgesang war mangelhaft, der Tenor sehr schwach , und nur die Frauenstimmen theilweise erträglich. Sodann händigte ein Vorsteher der Genossenschaft, der vormalige Schulvorsteher Dr. Stern, welcher in seiner Weiherede den' Monotheismus proktamirt hatte, die Gcsetzesrolle aus, und der Oberrabbiner Holdheim.aus Schwerin, hielt die eigentliche Eröffnungsrede, über welcher er nicht weniger als 1Z- Stunden zubrachte. Dies langweilte die Andächtigen dermaßen, daß Viele, uneingedenk des Orts, den sie doch für heilig gehalten wissen wollen, husteten oder mit den Füßen , scharrten. Die Versammlung der Männer war meist unbedeckt. Herr Holdheim trug indessen ein Käppchen, ebenso mehre andere Männer. Nach beendigtem Aktus hörte man viele Aus/prüche deS Mißfallens und verschiedene schlimme Prognosen, die sich wohl nicht bewahrheiten werden. Gegen 9f- Uhr war die Feier zu Ende. Die erste eigentliche, gottesdienstliche Feier soll am 11. April beginnen, zu der ersten war" Alles zuvor genau erprobt worden. D.A.Z. Aktenstücke l« Angelegenheit der Toleranztaxe der Israeliten in Ungarn und Nebenländer. Die Toleranztaxe ist gegenwärtig das Tagesgespräch; es gilt einen Ring in der Kette der Ausnahmsabgaben zu zerbrechen. Seit dem Jahre 1840 ist die Toleranztaxe Gegenstand der Verhandlung. Die Verhandlung hat bereits -eine siebenjährige Geschichte und der ernstlichste Wille der Gemeinden, die unermüdliche Thätigkeit tüchtiger Männer, wie der Herren Löwy, Holländer, Steinitz re.vermochten bei aller ihrer Mühe noch nicht, diesen Befreiungsgegenstand zu Ende zu führen. Es gilt die hohern Orts verlangte Befreiungssumme von 1,200,000 fl. CM. zu'beschaffen. Die hier folgenden Aktenstücke, die ich aus dcn Händen eines für Erhebung seiner israelitischen Glaubensgenossen begeisterten -Mannes erhalten, werden den kräftigen Willen der Gemeinden, den jetzigen Stand der Tolerantaxenfrage, klar darlegen, und vielleicht noch überdies zur Aufmunterung in dem Be-