Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1846)
- Date
- 1846-01-08
- Page
- Seite 9 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Berichte, Studien und Kritiken Siebenter Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 Thlr. Man abonnier bei allen löbl. Pofta'lMcrn und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für Mische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von vr, Julius Fürst. Jakgang. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchenNsck das Literarurdlatt mitgercchnet, zwei Bogen, und zwar an..jedem Dienstag regelmästig. J%j? Leipzig, den 8. Januar 1846» Inhalt. Deutschland. Aus d e m H a n n o v er sch e n. Dje gemischten Ehen. Rabbiner Dr. Meyer. Leipzig. Eine neue Zeitschrift von (g, Coh n. Berlin. Druck des Jesod Olam. Aufforderung. Dr. Stern und Dr. Sackes. — O e ste rre i ch. Aus dem Hra bischen Kreise. Die Rabbinatsangelegenheit in G a y a. — Schwerz. St. Gallen. Die einkaüfenden und verkaufenden Juden. — Beilage. Aktenstücke und Aufforderung, die Auswanderung der Juden betreffend nach Nordamerika. — LB. d. Or. " , Deutschland. Aus hem KuTTVveuschen, 29. Dec. 1845. Hr. Dr. Falksou .in Königsberg hat in einer Broschüre: ,,Gemischte Ehen", die Aktenstücke veröffentlicht, die in seiner bekannten Angelcgeuheik (er will ein Ehcbnndniß mit einer Christin schließen) bis jetzt gewechselt sind. Man ersieht ans seiner Mi Heilung , daß er alle Instanzen durchlaufen und keine Llnsstcht gewonnen bat, sein Ziel zu erreichen, Eiil ganz gleicher Fall, wird gegenwärtig hier verhandelt und ist hier eben so wie in Preußen entschieden worden. Das Ministerium erklärt die Ehe zwischcn einem Judcn ititd eincr ChrLsten für unstatthaft. Man geht hier aber noch weiter: auch gemischte Ehen dieser Art, die im Anölande vollkommen gültig geschlossen sind, werden hier nicht anerkannt, wenigstens ist vor längerer Zeit der Fall vorgekommen, daß, die Gerichte kn zwei anseiuanderfotgenden Instanzen gegen die Erbfähigkeit der ans einer in Amerika geschlossenen Mischehe entstandenen Kinder in kiesigen Landen erkannt haben; doch sieht dieser^Fall noch der Entscheidung deö höchsten Gerichts. entgegen. 3um Dritten ist dann auch der Ueb er tritt zum Jndenthnme nicht ertaubt, wie jene eben erwähnte Christin erfahren hat, die den Glauben ihres Verlobten annehmen wollte. . Grundgeschlich ist dies Verbot nicht gerechtfertigt, da vielmehr die Verfassung (gleichviel, ob man sich an die von 1833 oder an die von 1840 halten will) jedem Landeseinwohner völlige Glaubensfreiheit ohne lrgerrd welche Beschränkung znsichert. Beispiele einer Vertauschung des christlichen mit dem jüdischen Glauben sind in andern deutschen Staaten (z. B. in Hamburg) mehr als ein Mal vorgekommen. Der christliche Sinn mag sich dagegen sträuben, aber das kommt bei einer rechtlichen Behandlung der Frage nicht in.Betracht, eben sowenig die Wahrscheinlichkeit oder selbst die Gewißheit, daß ein jüdischer Staat den Abfall vom Indenthum in seinem Bereich auch nicht dulden würde. Das Wenigste, was der christliche Staat gewähren muß, wenn er das Recht auf eine derartige Beschränkung der Glaubensfreiheit behaupten will, ist jedenfalls die Mischehe. Hier hatte er Gelegenheit dazu: schon vor zehn Jahren redeten einflußreiche Ständcmiiglieder der Ehe zwischen -Christen und Inden das Wort; aber unter-den Gegnern des Vorschlags stand auch damals die Negierung voran. Einer Ihrer berliner Korrespondenten äußert sich über die Berühmtheit, welche das Journal des Dsbats dem ncugewählten hiesigen Rabbiner Dr. Meper beilegt, ili einer gegen den Leistern nicht rücksichtsvollen Weise. Wenn man für jede Unrichtigkeit, die in englischen und französischen Blättern über deutsche Dinge und Personen verkommt, die Betreffenden verantwortlich machen wollte/ wohin würde das führen? - Dr. Meyer ist übrigens in engem Kreisen allerdings schon, durch schätzenswerthe literarische Leistungen bekannt; sein Wissen verschaffte ihm in sehr jungen Jahren (er steht erst in der Mitte der. 2