Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 52 (24.12.1845)
- Date
- 1845-12-24
- Page
- Seite 416 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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416 schriebenen Rekrutirung, ihre Zeugnisse der Gouvernements- Obrigkeit ^vorzustellen. . .. . 1 §• 67. Für jedes Falsum im Zeugniß zur gänzlichen oder einstweiligen Befreiung don der RekrutenpflichLigkeit werden die Ebräer, welche daran Theit genommen - mit Abgabe zu Rekruten ohne ' A n r e ch n u n g bestraft, die übrigen Teilnehmer aber dem Gerichte übergeben. §. 68. Alle hier in Hinsicht der gänzlichen und einstweiligen Befreiung von der Rekrutenpflichtigkeit bedingt zugestandenen Rechte hören auf, sobald die Bedingung wegfällt, d.'i. wenn der Rabbiner sein Amt verliert, die Landleute, die Meister, die geschickten Arbeiter in den Ebraerfabriken, so wie auch die Schüler, ihre Beschäftigung aufgeben, oder wenn sie die nothigen Zeugnisse über ihre Fortschritte nicht erhalten werden, und wenn, wie es sich von selbst versteht die vergönnten Freijahre ablaufm. ■§. 69. In allen Fällen, wo die Ebräer zum Militärdienst ohne Anrechnung abgegeben werden müssen, oder, im Fall ihrer Untauglichkeit zum Dienst, nach Sibirien zur Ansiedelung zu verschicken oder zur Katorge abzugebm sind, —> haben die, hinsichtlich der Befreiung und Fristurrg von der Rekrutenpflichtigkeit, verwilligte Rechte keine Gültigkeit, und sind von der Obrigkeit nicht zu beachten. XI. Vom Eide. §. 70. Minderjährige Ebräer, d. i. bis zum löten Jahre, werden ohne Eid angenommen, und leisten denselben, sobald es möglich ist, beim Eintritt in den wirklichen Militärdienst.- §. 71. Ebräer von 18 bis 25 Jahren, i. solche, welche zum wirklichen Militärdienst bestimmt sind, werden, nach der vorgeschriebenen Form, von dem Rabbiner vereidigt, in Gegenwart der, von der Obrigkeit und von der Ebräergemeinde gestellten Zeugen. §. 72. Wenn der Rabbiner und die Ebräerzeugen eine Abweichung von der, zur Unverbrüchlichkeit des Eides bestimmten , Vorschrift verschulden; so sind sie zu'Rekruten ohne Anrechnung abzugeven, die Zeugen von Seiten der Obrigkeit aber werden-für solche Pflichtverletzung dem Gerichte übergeben. §. 73. Minderjährige Ebräer werden sogleich nach dem Empfange, die zum wirklichen Militärdienst bestimmten aber, nach geleistetem Eide, dem Mlitärbeamten übergeben, und verbleiben sodann in Allem auf dessen Verantwortlichkeit. XU. V e r t h e i l u n g d e r, zum Militärdienst g enommenen, Ebräer. §. 74. Minderjährige Ebräer, d. i. bis Zum. löten Jahre, werden in die, zur Erlernung des Militärdienstes errichteten, Anstalten abgegeben. §. 75. Ebräer von 18 Jahren werden nach ihrer Tauglichkeit zum wirklichen Militärdienst - bestimmt , auf Anordnung der Militär-Obrigkeit. (Fortsetzung folgt.) Perfonalchronik und Miseellen. Türkei.^ Der österreichische Jntcrnuntius hatte mit der Pforte ernsthafte Erörterung wegen willkührlicher Verhaftung zweier ungarischer Judenmädchen. Er erhielt für seine Reklamationen volle Gerechtigkeit. Brünn. Ein wohltätiger Mann Hx. Gomperz hat 4600 Fl. CM. zur Errichtung einer Schule für unsere v. 20 jüdische Familien hergegeben. Es wird jedoch schwer hatten, selbst wenn eine solche Schule da wäre, Kinder zusammenzubringen. Wien. Für die sefardische Gemeinde hier, die man gewöhnlich Lücken nennt, weil ihre politische Berechtigung zum Hierwohnea nur von der Convention mit der Türkei abhängt, ist von einem Hrn. Israel Elias Pre cio eine jüdische Knabenschule eröffnet worden. Ueber die Art des Unterrichts läßt sich noch nichts sagen. —- Berlin. Theodor MundL in seiner Broschüre:. Der heilige Geist und der Zeitgeist, betrachtet die Berliner Reformerei als Lokalsache. Wirklich muß jeder Gebildete die Reform, nach dem was aus ihr geworden, so betrachten. * * Anhakt. Der Rabbiner Dr. H e r x h e i m e r in Bernburg hat so eben eingeführt, daß der Pentateuch in einem dreijährigen (Zyklus ausgelesen werden soll, wie schon der Tempel seit 25 Jahren diesen Brauch eingeführt. Wie eS mit dem Feste der „Gesetzessreude" werden soll,, das müssen wir abwarten. — Berlin. Der nun besoldete Hr. Stern, der also für einen weltlichen Rock gekämpft, hält nun wieder Vorlesungen. Es sollen wieder acht werden, die dann in einer besondern Schrift erscheinen werden; sie führen die Überschriften: 1) Die Religion und das Religionsbedürfniß des Menschen. 2) ' Die Religion in ihrer geschichtlichen Entwickelung; die/Offenbarung. 3) Standpunkt des Judenthums; die Gottesidee. 4) Die Sittlichkeitsidee und das Sittengesetz. 5) Messiaslehre und Unsterblichkeit. 6) Das Ceremonialgesetz. 7) Gebet und Kultus. Sabbat und Festtage. 8) Die Zukunft des Judenthums.— Wieder Aussicht auf einen Band schöner Phrasen. Verlag von C. L. Fritzsche. Druck von I. H. Nage!.