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Der Orient · 1845-09-17 · Heft 38 (17.9.1845) · p. Seite 297

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 38 (17.9.1845)
Date
1845-09-17
Page
Seite 297 (sequence 1)
Language
German
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Sechster Jahrgang; Berichte- Studien und Kriti für eit Das Abonnement aus ein Jahr ist 5 Lhlr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. jüdische Geschichte und Literatur. Hcrausgegeben vcn Vr. Zrrlrus Fürst. Bon dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. m Leipzig, den 17. September 18 iS« Inhalt. Deut schland. Aus dem wärt e.m be-rgifcherr Neckarkreis. Die Sektion jüdischer 'Leichname. Nechtsfall. Krotoschin. Beleuchtung des Schmähartikels gegen Dr. G r a tz. Frankfurt a. M. Die Verhandlungen der N.-V. — Oesterreich. Prag. Dr. W e s se l y 's religionsphilosophische Vorlesungen. Prag. Die Judensteuer. Die .Predigerstelle. Dr. I. Goldenthal. Wessely. Ein Ball. Aus Ungarn. Vermischtes. — Frankel und seine Antipoden. Bon K—m.— LB. b. Or. Deutschland. Aus dem wiirLeMbergischerr Weckauk^eis^ 4» Septbr. Bekanntlich ist ' der Frankfurter Nabbinerversamrnlnng unter Andern: auch die Frage, ob das jüdische Gesetz die Sektion jüdischer Leichen gestatte (natürlich wenn eine polizeiliche oder gerichtliche Veranlassung dazu nicht vorliegt, denn tu letzterm Falte cedirt die jüdische Ritna'lvorschrist unstreitig), vorgelegt, aber von der Versammlung auf das nächste Jahr vertagt worden'. Dies zuvörderst bemerkt, wird mau das Jllteresse begreifen, welches in hiesiger Gegend vielfach an folgendem, wenn auch an sieh von untergeordneter Bedeutuilg erscheinenden praktischer: Falle genommen wird. Der Oberamtmann von N. hielt neulich in der Gemeinde O. „Nuggericht" und „Nechnungsabh'ör^ der Kommunal-, Kirchen- und Schulkasseu. In den Büchern der israelitischen Kirchenpflege fand sich nun ein Posten von 4 fl. 48 kr. vor, welche vor einigen Jahre:: für das Begräbniß einer notorisch armen Judenfran verausgabt worden. Dieser Posten wurde nun bei der vorgenommenen Revision gestrichen und dem Kirchenpfteger die Erstattung des Betrags an die israelitische Kirchenkasse aufgegeben, weil nach einer bestehenden Verordnung die- Leichen solcher Personen, .deren Nachlaß zur Deckung der Beerdigungskosten nicht hinreiche, nicht ans Kosten der Kirchenpflege beerdigt, sondern an die Anatomie abgeliefert werden sollen , wenn nicht Verwandte oder sonstige Private die Kosten übernehmen. DcrKirchenpsieger, früher mit der Existenz dieser Verordnung unbekannt, schützte vor, daß solche nicht auf Israeliten, denen die Sektion ihrer Leichen religionsgefetzlich untersagt sei, und in bcui konkreten Fall um so weniger Anwendung finden könne, als hier keu^ sonstige gesetzliche Veranlassung zur Obduktion Vorgelegen, vielmehr dabei von der Leiche einer unbescholtenen, natürlich verstorbenen und llos armen Judenfran die Rede gewesen. Der Obmuntmann ließ jedoch eine Ausnahme von der bestehenden Verordnung nicht gelten. Der Rabbiner L., Mitglied der Frankfurter Rabbinerversammlung, gab auf das Gesuch des Kirchenpstegers um sein GnLa chte n nur. ausweichende Antworten und bemerkte blos, daß ihm kein ReligionSgesetz bekannt sei, das der Sektion einer jüdischen Leiche entgegenstehe. Die anderseitige Erinnerung, daß an dem Orte, wo sich die Anatomie befindet, gar kein jüdischer Gottesacker vorhanden sei re., vermochte den Entschluß des -Rabbiners nicht zu ändern, der sich indeß mündlich erbot, die Gemeindeglieder in einer Versammlung zum freiwillige!: Ersätze des Geldes an den Kirchenpfteger zu veranlassen, was jedoch der letztere, dem es lediglich um Erörterung des Prineips zu thun war, entschieden ablehnte. Die Sache wird nunmehr vor die; höhern Instanzen gebracht werden, und da der Zwang für die arme Volkskasse, ihre Leichen der Anatomie überlassen zu müssen, in hiesiger Gegend überhaupt keineswegs populär ist, so dürfte das ' Gesuch der- Israeli ter: anderweitig vielfache Unterstützung finden. 38

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