Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 30 (23.7.1845)
- Date
- 1845-07-23
- Page
- Spalte 465-466 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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MeratrrMatt des Orients. Berichte, Studien und Kritiken für Mische Geschichte und Meratur. JH . Leipzig, den 23. Juli 1843« Inhalt. Studien. Ueber die Unverbrüchlichkeit der Eide. Vorn Rabbiner Fasse!. — Literarische Analekten. Trauerlied auf die Versammlung der Rabbiner. Von A. Fuld. — Vorläufiger Bericht über mein Studium der Münchner hebr. Handschriften. Von M. H. Landauer. Der Verfasser des Sohar. Charakteristik des Sohar und der Schriften Abll'l'asia's. — Kritiken. Kurze Anzeigen. Jbn-Esra's Arithmetik. Terquew. Angezeigt von I. Doktor. — Ankündigungen Ueber Sie Unverbrüchlichkeit her Gide. Vom Rabbiner Fasset*). -Ich komme nun zu einem wichtigen Gegenstände Ihres Briefes. Sie fordern mich auf, Ihnen mein Urtheil , über bk jetzt obsch web ende und in den israel. Zeitblättern vielbesprochene Polemik in Betreff der Auflösbarkeit der Eide nach rabbüüschen Grundsätzen, zu sagen. Ich 'beeile mich um so mehr, Ihnen hierin zu willfahren, als leider dieser Vorgang mich, wie so mancher Schlag, den das Iudenthum von seinen eigenen Kindern erleidet, wahrhaft ergriffen, und um so mehr, da er eben so kühn als ungerecht geführt wird. Ich muß zwar gestehen, daß ich, da mir der „Israelit des 19. Iahrh.", woselbst in Nr. 35, Iahrg. 1844, Hrn. Dr. Holdheims Abhandlung: „Was lehrt das rabb. Juden-' thum über den Eid?" enthalten ist , erst seit Anfang des l. I. zugänglich ist, gedachte Abhandlung nicht gelesen habe; und erst von diesem unedlem Werke Kenntniß erlangte, als ich die Holdh. Vertheidigung gegen Hrn. Dr. Einhorn in Nr. 2 und 3 des „Israelit" dieses Jahrganges zu Gesichte bekam. Deutlicher erkannte ich die unrichtige Behauptung des Hrn. Dr. H. aus der Entgegnung des würdigen Hrn. Rabb. Rapaport in der Frankel'schen Zeitschrift, dritten Heftes von 1845, die ich erst vorgestern zu Gesicht bekam. Ich ersehe, daß Hr. Dr. H. behauptet: „Auch solche Eide, welche aus das Verhältnis; der Menschen sich beziehen, oder vor Gericht geleistet werden , aufgelöst werden können, und daß die Auflösbarkeit aller Eide im rabbinischenIudenthume ihre volle unwichtige Vertretung findet". Und wahr- 1 Auszug aus einem Briefe. lich ich zürne nicht über Hrn. Dr. H., denn von einem Gegner ist das Judenthum der Insulten und der falschen Anklagen längst gewohnt;—und Apostasie geschiehet nicht erst durch Eintritt in eine andere Religion, sondern durch Abfall von der eigenen, und Hr. H. wird doch nicht in Abrede stellen, daß' er von dem rabb. Judertthume abgefallen sei. Oder sollen wir etwa wie jener König von Frankreich, der nicht Protestanten, wohl aber Atheisten duldete, die Abgefallenen noch immer als zu uns gehörend betrachten, weil sie auch kein anderes Religionsbekenntniß abgelegt haben? Oder weil sie sich trotz ihrer Verleugnung des Rabbinismus Rabbiner nennen? — Aber ich zürne über die Verteidiger. Wie muß Hr. Dr. H. sich ins Fäustchen lachen, wenn ihm Hr. Dr. Einhorn den promissorischen Eid preis giebt, und blos die Unauflösbarkeit des assertorischen vertritt, und Hr. H. triumphirend rufen kann: „Wer mir einen promissorischen Eid bricht, dem werde ich auch für einen assertorischen Eid keinen Glauben schenken". (Obwohl, nebenbei sei es bemerkt, der Vergleich sehr hinkt. Wer einen Eid bricht, von dem ist allerdings zu vermuthen, daß er auch einen assertorischen Eid falsch schworen werde. Aber hinsichtlich der Auflösbarkeit wäre dieses sehr verschieden. Gesetzt ein promissorischer Eid könnte aufgelöst werden, was wäre der Akt, der zu einer That gegen den Eid berechtigt? eine Auslosung des Eides bevor er gebrochen ist; dagegen ist die Ablegung eines falschen assertorischen Eides, Meineid; denn der Schwörende hätte ja nicht einen'Eid gebrochen, sondern eine falsche Sache beschworen. Die spätere Befreiung wäre dann nicht Auflösung des Eides, sondern Vergebung des Meineids, und so müßte erst Hr. Dr. H. noch beweisen — welches ihm bei seiner Art der Beweisführung zwar nicht schwer sein wird — daß das rabb. Iudenthum auch lehrt, daß der Meineid durch die Rabbiner vergeben werden kann. Eben so muß es mich 30