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Der Orient · 1845-07-16 · Heft 29 (16.7.1845) · p. Seite 232

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 29 (16.7.1845)
Date
1845-07-16
Page
Seite 232 (sequence 15)
Language
German
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232 bereits im Talmud ausgesprochen ist, daß nämlich die Frauen zur Beobachtung allev'ne ga t'i v en und Ausübung derjejenigen positi ven Gebote, die an keine bestimmte Zeit geknüpft,^ verpflichtet sind; eben so wenig bedarf es einer wiederholten- „Erklärung," „daß der Gebrauch, Frauen von der zur - Abhalung eines öffentlichen Gottesdienstes erforderlichen Anzahl auszuschließen, aber nur ein Gebrauch sei," da .solches schon R. Jakob Tam ausgesprochen hat. Der fünfte Antrag zielt unverkennbar dahin, dieKenntniß der Schriftsprache allmälig unter den Juden vergessen zu machen, daher man von den hebräischen Gebeten zu den Perißopen übergeht, und so ist uns ebenfalls ein Antrag in Aussicht gestellt, daß die Verlesung des Pantateuchs in deutscher Sprache eingerichtet werden sollte. Wenn es dem Antragsteller mit dem vorgegebenen Zweck „die Schriftkenntmß zu befördern" ernst wäre, so hätte er den Antrag stellen sollen, daß die alte Einrichtung der Meturgamin wieder eingeführt würde, daß nämlich jeder Bibelvers von einer entsprechenden Übersetzung begleitet werden sollte; denn nur in der Schriftsprache läßt sich der Gesst des göttlichen Worts erkennen, der bekanntlich auch in der besten Uebersetzung verloren geht. Der 6. 7. u. 12. Antrag ist ganz unschuldiger Natur. Die Anträge wurden wahrscheinlich von dem Rabbiner einer Dorfgemeinde gestellt, zu der deutsche Kultur und Bildung noch nicht gedrungen ist, und die dem „Bewußtsein der Zeit" noch nicht einen gackernden Hahn zum Opfer bringt. Für eine solche Gemeinde ist es allerdings höchst nothwendig, daß eine R.-B. zusammenberufen', Protokolle gedruckt, für die Präsindentenwahl intriguirt, mit glänzenden Reden cokettirt, Dankadressen votirt und für die Reisekosten collektirt werde, damit — Kapparot, Lafchlich, Malkot Schläge und der Amulettenglaube abgeschafft, und daß die R.-V. sich über r-pJ labniy und qjh dhd „erklären" und endlich — „den Gebrauch (?) der Hülsenfrüchte, des Zuckers, des Oels (?) und der Butter am Pesach gestatte." Dem Antragsteller genügt wahrscheinlich die Autorität des westph. Konsistoriums und des R's Stein nicht, welche den Genuß der Hülsenfrüchte, des D. Simrr und Chisquija de Silva, die rpj erlaubt haben und die Erleichterung, welche schon I. Tam bei edd eüttreten ließ, zu einer Zeit, wo dieses Verbot noch eine allgemeine Verbreitung hatte, und sein Gewissen wird sich wahrscheinlich erst dann beruhigen können, wenn der rigorose Holdhelm und die sich dem Chasidäismus hinneigenden Lenipelpndlger ihre einflußreichen Stimmen hierüber ausgesprochen haben! Im 10. Antrag wird nur ein Gutachten über die Abkürzung der üblichen Trauerzeit und die Abstellung einiger Trauergebräuche verlangt. Erstere findet aber schon längst in Frankfurt am Main statt, wo der greise Rabbiner die Lrauerzeit, in so fern solche den Verkehr beschränkt, auf die ersten drei Lage reducirte und über letztere sind bereits genügende Gutachten Ln der Zeitschrift -für j. L. von Dr. Verlag von C. %*- Fritzsche. Geiger niedergelegt worden; warum idieses jdem Rabbiner- Ausschuß nicht genügte, ist wohl nur einer kleinlichen Eifersucht bei zum essen. „Für die Regulirung des gegenwärtigen religiösen Verfahrens bei sterbenden und v erstorb en en Israeliten," welches der dreizehnte Antrag in Vorschlag bringt, erlauben wir uns vorzuschlagen, daß der Rabbiner Ln jeder Gemeinde Mitglied der Begräbniß - Gesellschaft sein soll, wie es auch in der alten Zeit wirklich statt fand, da es doch ohnehin seines Berufes ist, Kranke zu besuchen und Sterbende zu trösten. Der 14. Antrag ist als ein specieller bedeutungslos, principiel jedoch Ln so fern von Gewicht, wenn die Kommission, welche ein ganzes Jahr diese sehr verwickelte und scharfsinnige kasuistische Anfrage zu prüfen Hat, um in der nächsten R. - V., die uns Gott recht bald zum Segen und Heils Israels erreichen lassen möge, darüber Bericht erstatten soll, sich dahin erklärt, ob die rein rabbinischen Gebote und Einrichtungen für uns noch bindend und verpflichtend seien.— Warum übrigens der Antragsteller p'HE) hinsichtlich der gegenwärtigen Verbindlichkeit über norD TCD stellt, bedarf noch eines Nachweises. Personalchrorrik und Miseellen. Politische usird bürgerliche Verhältnisse der Juden. Nachdem in Nhempreußen die Gesetzeskraft des Napoleon. Wucherdekrets aufgehört und für Rheinhessen .dessen Abschaffung beantragt worden, hofft man diese Barbarei endlich auch in Rheinbayern verscheiden zu sehen. Auch die jüd. Gemeinde in München will um Aufhebung mehrerer auf ihr lastender civillrechllicher Beschränkungen petitioniren. — Auf die Interpellation des Herrn- Cremicux in der franz. Deputirtenkammer wegen zahlreicher, französischen Juden in der Schweiz zugefügter Beeinträchtigungen bedauerte der Minister Guizot, daß die Hinwegräumung dieser Plackereien in Sachsen nicht minder wie Ln der Schweiz noch immer auf große Schwierigkeiten stoßen. — Die Billigung wegen Zulassung der Juden zu Kommunaläintern wird nun Wohl schon im englischen Unterhause zum zweiten Male verlesen worden sein. — Immer trüber gestalten sich die Aussichten aus die Zukunft der ruff. u. der poln. Juden. In Wilna ist der neue Kleider-Ukas am 1. Juni publicirt worden. In Warschau soll der Kaiser selbst züm Kleider- (und Religions-?) Wechsel ermahnt haben. In Berdiezew (Bolhyaien) sollen 2 junge Leute, die ihre Locken abgeschnitten hatten, beim Eintritte in die Synagoge von den Chassidim fast zerrissen worden sein. Nach einer über diesen Vorfall angestellten Untersuchung sollen 15 Chassidim, in Verbrecherkleidung und mit geschornem Haupthaare nach Sibirien transportirt worden sein. —überhaupt soll ein Gesammtschlag gegen die Chassidim und ihre Häupter bevorstehend Druck von I. 5^. Nagel.

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