Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 23 (4.6.1845)
- Date
- 1845-06-04
- Page
- Spalte 367-368 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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367 tegoren kurz zusammengenommen, was für den Lalmudkundigen hinreichend genügen konnte, die Theorie des Berfas, umzustoßen; denn die Giltigkeit der bei nicht jüdischen Gerichten ausgefertigten Schenkungsurkunden, was F. mir dem unglücklichen Wörtchen „endlich", worüber der Verf. ein Zetergeschrei erhebt (S. 24 — 26), der /ursprünglichen Bestimmung des Grundsatzes auf staatsrech t l i ch e Verhältnisse anreiht, hebr, wie wir unter d) dargestellt haben, keineswegs den primitiven Begriff desselben auf! Abermuch hierin hat F. recht, daß m e hrer e 2lutoren der Meinung sind, bei Schenkungsurkunden sei der Grundsatz Samuels nicht anwendbar; denn außer den von F. citirten Maimuni, 'dem der Verf., wo es ihm nicht dient, kein solches Gewicht beilegt und daher dieses Hr. F. (S. 26) zum Vorwurf macht,, ist noch die wichtige Stimme von Alfasi beizusügen, von dem Aderet in seinem Kommentar zur Stelle sagt: rplBTD rup .uh rurm N”im \ Wir kommen nun zu einer Stelle (27), die uns die alte Zeit des Pil'puts ins Gedächtniß ruft , wo die streitenden Parteien oft absichtlich die Meinung des Gegners verdrehen, um sich nur weidlich herumtummeln zu können. F. sagt nämlich: endlich wird dieser Satz bei Urkunden, angeführt, die des französischen Codex im Civilproeeß gewährt, weil solcher nicht mit dem Staatsinteresse kollidirt und sie zu ihm wehr Zutrauen als zu jedem andern haben (vgl. die Schrift, Beiträge zur Würdigung der Wirren S. 66 Anm. 11). Mau lese S. 334Sp.28 statt sch reibt ab schweift ab. 368 ^Giltigkeit haben, wenn sie auch bei nicht jüdischen Behörden ausgesertigt werden (diese sind nämlich solche, die wir unter c aufgesührt haben und die selbst, da rechtgiltig sind, wo das Landesgesetz ihre Giltigkeit nicht auf die ausschließende Kompetenz der Landesbehörde eingeschränkt hat) Gittin 10, wo dieses von vorzüglicher Wichtigkeit für Schenkungsurkunden ist (pp n^). Doch wird letzteres nicht ungetheilt angenommen und weichen mehrere Autoren ganz ab (daß nämlich in keinem Falle die-bei nicht jüdischen Behörden ausgefertigten Schenkungsurkundenrechtsgiltig seien); und wird es endlich von R. Äscher dahin beschränkt, daß dieses (die Giltigkeit der Schenkungsurkunden) nur für den Fall anwendbar sei, wenn die nicht jüdische Behörde die nicht bei ihnen ausgestellte Urkunde als giltig erklärt." Unbeschränkt bleibt demnach die Giltigkeit dec Urkunden, die blos eine Tatsache bezeugen (rpN") und besch r änkt wird nur die der Schenkungsurkurden. Hr.- F. hat demnach den N. Aschereben so gut verstanden wie der Vers., nur hat dieser jenen misverstanden oder misverstehen wollen; ebenso har F. Hrn. H. auf S. 86, 87 mißverstanden und die von H. mit Recht angegriffene Note 1 (S. 276) des Herrn F. bedarf einer Aufklärung, die wir von H. F. um so eher erwarten, weiter hier der angreifende Theil ist. „Die reiche und ergiebige Ernte" die der Vers. (S.29—30) hält, reducirt sich auf eine einzige Nachlese, die zum Theil in Obigem ihre Erledigung gefunden hat. ^Fortsetzung folgt.) Ankündigungen. Ankündigungen. In diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen 14 Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. [67] Im Verlage der Buchhandlung des Berliner Lesekabinets ist so eben erschienen und in allen guten Buchhandlungen Deutschlands vorrathig: Stern, Dr. S. Die Aufgabe des Judenthnms und des Juden in der Gegenwart. Acht Borlesungen, geh. Preis 1 Thlr. 10 Sgr. Cassel, Selig, Die Rabbinerversamnrluug des Jahres 1650. Eine historische Abhandlung. 8. geh. Preis 10 Sgr. [58] Bei Wolf Pascheles in Prag ist soeben erschienen und durch C. L. Fritz sch e iü Leipzig zu beziehen: Leben und Wirken Salomorr Herrre^s, Todesko's und Thomas: de Pinta' s. Brosch. Preis 3Ngr. Dasselbe in hebräischer Sprache von Dr. M. Letter i s. 5 Ngr. D erech Emu na, ein religiöses moralisches Lehrbuch. Brosch. Pr. 8 Ngr. 7HDN übw, nach den: Französischen des Racine, von Dr. M. Letteris. Brosch. Pr. 20 Ngr. Esther, Tragödie von Dr. Gustav Philippson. Brosch. Pr. 15 Ngr. Gebete für israelitische Frauenzimmer, von D a n iel Ehrmann, Rabb. und Prediger in Hohenems. 3. verbesserte Auflage. Brosch.''Pr. 3 Ngr. Inhalt des Sabbath-Blattes Nr. 28* Staat tutb R eli gi o n. Bon Dr A. Fried länder.— Zur Biographie des R. Jom - Tob Lipm a n Lewi Heller. Von L. Singer, Rabbinarskandidcit. (Fortsetzung.) — Lese-Zimmer. Gedicht aus dem Album des Dr. G. S a t o m o n. — Vermischt e Nachr ich t e n. Kurheffen. Rabbiner-Messiasse. Berlin.' Mähren. Braunschweig. Luxemburg. Literarischer Communismus. Dresden. Marokko. Verlag von C. L. Fritzsche. Druck von I. H. Nagel.