Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 18 (30.4.1845)
- Date
- 1845-04-30
- Page
- Spalte 287-288 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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287 daß eine jede Gemeinde, nach jüd. Rechte, befugt sei, diejenigen Personen, die das jüd. Recht für untüchtig zum Zeugen erklärt, in ihren vorigen Stand zu retabliren und zum Zeugen zuzulaffcn (ngX+ Batra 8 b. mit Mim» h. mechira 12. Resp. des B. Scheschct 496. RGA. desSLm. b. Aderet 895z best RGA. des Enkels von S. Duran abgedr. im 4. LH. der NAG. des S. Duran, auch RGA. des S. Duran LH. 2. 63 und die daselbst angeführten RGA. des Nosch. S. b. Ader Meier v. Rothenburg?c) Dasselbe Verhältniß findet natürlich auch in Betreff des Eides statt. Denn wie im Allgemeinen die Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit zum Schwören sich nach der Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit zum Zeugen regulirt: so führt insbesondere gerade in Betreff des Eides die angeführte Mischna die Gültigkeit einer, dem jüd. R e ch r e nicht konformen, Uebereinkunft an. Wenn wir uns erinnern, daß die Untüchtigkeitserklärung zum Schwören und Zeugen nichts mit einer Erklärung einer sittlichen Unfähigkeit gemein hat; so wird uns diese den Einzelnen wie den Gemeinden gestattete Rechtswohlthat nicht auffallen. 288! t Nun stcht aber dasselbe Recht, das den Gemeinden früher f zustand, in unfern Landern, in welchen die Gerichtsbarkeit i aus den: Händen der Gemeinden in die des Staates übergegangen -ist, offenbar auch diesem zu. ' Folglich erhält der Staat, nach jüd. Rechte, die Befugnis' über die Untüchtigkeit zum Eibe seine gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Diese sind getroffen und die meisten, wegen des Uebertretens eines Verbotes, nach jüd. Rechte, zum Schwören Untüchtige sind dem Staate nicht untüchtig. Auf diese Weise glaubten wir zugleich dem Frankfurter wie so manchem andern Rabbinatt, das bei dieser Angelegenheit das jüd. Recht als Normgebend geltend machte, wenigstens eine Entschuldigung an die Hand zu geben, daß sie Personen die Eidesleistungen gestatteten, von denen sie die vollkommene Ueberzeugnag hatten, daß sie nach dem 34. u. 92. Cap. des Ch. Mifchpat zum Eide von ihnen nicht zugelaffen werden sollten, (Beschluß folgt.) Ankündigungen. Ankündigungen. In diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders m so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. [4 t.] Bei C. L. Fritz sehe in Leipzig ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu haben: nwD mm oiDin no1? vntan ’JN 8. drosch. Preis 40 Ngr. Indem wir den schmerzlichen Verlust, den wir durch Den Tod unsres verewigten Gatten, Vaters und Schwiegervaters, deö Ober-Rabbiners Heymann Joel, erlitten, theilnehmeuden Freunden und Bekannten mijtheilm, fühlen wir uns veranlaßt, den hiesigen Gemeiudemitgliedem, namentlich deren verehrtem Vorstände, unfern tiefgefühlten Dank für die Treue uub Pflege, die sie ihm in seiner langen Krankheit angedeihen ließen, sowie überhaupt für die Liebe und Anhänglichkeit, mit welcher sie ihm während seiner 13jährigen Anrtsführnng ergeben lvaren, hiermit auszusprechen. Schwerin a. W., den 21. April 1845. Die Familie des Verewigten. [43] Belm 'Antiquar Wolf Kaufmann aus Hamburg und bei ihm auch in den Messen zu Leipzig, Frankst a. O» und Braunschweig ist zu haben: -»DD 7WD rWD oder Dettheidigimg des Moses Maimonides. Auö einer Handschrift herausgegeben von Dr. I. Goldenthal, In gr. 8. Preis 5 Ngr. netto. Inhalt des Sabbath-Blattes Ne L§ Probe aus der Tragödie „Esther". — Die Juden und der Handel. Aus dem Französischen. (Schluß.) — Lese- Zimmer. Fortbildung und Fortschritt auf religiösem Gebiete. — Der „Sohar" über den Partikularismus der Juden. — Historische Notizen von Dr. W. Wessely em jüdischer Doktor i I. 1626; das Wort „rodal“)* — Eine talmudische Leichenrede. — Jüdische Wohltha'tigkeit. — Vermischte Nachrichten. Paris. London. Die Landtage. Juden und Tscherkesftn Frankst a. M. .Berlin. Breslau. Bemerkung. Durch eine Unleserlichkeit des Manuskripts ist der Bericht aus Westphalen in einer der vorigen Nummern entstellt worden, was ich hier bemerke. Red. Verlag von C. L. F r i tz sch e. Druck von I. H. Nagel.