Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 18 (30.4.1845)
- Date
- 1845-04-30
- Page
- Spalte 275-276 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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272 276 Studien. Lehrt die Bibel einen persönlichen Messias? machen; dem ist jedoch nicht also, insofern hier bei den äußeren Faktis nicht stehen geblieben werden kann, sondern auf die Enthüllung der innern Nothwendigkeit eingedrungen werden muß. Hierzu kann uns aber nur die To tat-Anschauung des Judenthums verhelfen. Das Judenthum haben wir bereits als die Negation aller Persönlichkeit außer Gott deflnirt. Wie es aber einerseits zweckmäßige Anstalten getroffen, um jede Gott gegenüber sich geltendmachende Individualität zu paralysiren, — so hat es andererseits wieder auf's Beste dafür gesorgt, dem seiner individuellen Geltung Entkleideten zum Bewußtsein zu bringen, daß es ihm seinen Goldring nur darum abverlangt, um denselben in eine Kette zu schließen, innerhalb welcher er, durch die Totalität gehoben, einen um so tzöhern Werth erreicht^). Dies sollte der Kultus bezwecken. Auf Einheit und Oeffentlichkeit gebaut, sollte er der Spiegel sein, worin die Individuen ihre subjektiv nicht berechtigte Persönlichkeit — objektivirt, zu einem höher» Ganzen verschmolzen und so zur Geltung gekommen erblicken sollten. Wie aber diese Anschauung ermöglichen? Die Centralisation des Kultus an sich konnte sich über die bloße Negation der individuellen Berechtigung nicht erheben, und der eigentliche Träger der Majestät des Volkes, Gott, konnte nicht sinnlich geschaut werden. Diesen aber, nach der Weise anderer Völker, symbolisch darzustellen, wäre eine grelle contradictio in adjecto innerhalb der mosaischen Konstitution gewesen. Hier war nur ein Ausweg möglich/ nämlich ein relativ berechtigtes Individuum aus der Mitte der Nation zu wählen, in welchem, — da es bereits an sich, wenn auch nicht absolut, doch relativ berechtigt ist, — die Berechtigung der Totalität, als in ihrem Repräsentanten, nicht nur zu ihrer Geltung kommen, sondern von jener auch sinnlich angeschaut werden konnte. Dieser Anforderung ward nun durch die Creirung des Ho h enp rtesteramtes vollkommen entsprochen, insofern der .Hohepriester, schon durch seine Abstammung als berechtigt erscheinend ~), am besten gell) Was an der englischen Verfassung so sehr gerühmt wird, daß sie nämlich Demokratie, Aristokratie und Monarchie harmonisch miteinander zu verbinden weiß, — das hat das Judenthum bereits vor Jahrtausenden rcalisirt: da sehen wir einerseits das d e m o kr ati sch e Prophetenthum [in sofern dies seine Wirksamkeit nicht bloß auf die religiöse Sphäre beschränkte), andererseits das aristokratische Priesterthum, und in der Mitte das theokratische Princip walten, die beiden Gegensätze ausglcichend. — 2) In Rücksicht, daß eine freie Forschung nur außerhalb der Tradition möglich ist, sahen wir uns genöthigt, unfern Standpunkt auf r e i n b i b l i s ch e m Grund und Boden zu nehmen; wolle man uns den Muth der Konsequenz nicht verkümmern. Dem Rechtgläubigen diene zur Beruhigung, daß er der □'cn nicht bedarf; ihm ist die Ueberlieferung der Väter ein unantastbares Gut: Heil ihm 3je riD HD1 ilpbrv ~ Nur verdamme er Denjenigen nicht, dem es Bedürfniß ist, in seiner väterlichen Religion zu forschen. Allerdings lehrt eine große Autorität: eignet war, der Totalität ihre Majestät wie ihre Berechtigung in seiner Person zur Anschauung zu bringen. Dadurch aber, daß auch er, und zwar zu allererst, dem Bedürfniß der Entsündigung und Versöhnung unterworfen wurdet, mußte es sowohl ihm als der durch ihn repräsentirten Totalität klar werden, daß die ihm zustehende Berechtigung nur eine relative ist^). — irain p DD'tt.3 allein hier ist (Unmündige) festzuhalten, sonst wäre dies ja ein Widerspruch gegen eine noch größere Autorität, welche sagt: nWl DDP D HOT. — So weit, um etwaigen Mißverständnissen vorzuveugen. Nun zur Sache. Die Berechtigung des Stammes Levi ist Num. 3, 12 ff. ausgesprochen^ Die besondere Berechtigung der Nachkommen Ah a ro n's scheint sich nur auf die Darbringung des Rau ch e rw erkes beschränkt zu haben; der Höhepunkt des Kultus bestand aber im Sünden-Bekenntniß am großen Versöhnung s tage, nicht in der Räucherung. Nur so begreift man, warum Moses den Kor ach und seine Rotte, die sich eigentlich nur gegen die Vorrechte der Aharoniten auflehnten, — gerade mit dein Räucherwerk ihr Heil versuchen läßt. Und spricht sich ja die Schrift selbst deutlich genug darüber aus, wenn sie sagt: )P2T jni» :ms* nr ‘»Jots” N'w nVi ' 'n mb rnbp -pippn^ * *on pnK rwo *10 'n -2i “lE'ia im$bi rrips — Num. 17, 5. — Ein ähnlicher Fall ereignete sich mit dem König Usia; dieser ließ sich in den Sinn kommen, nDTQ by ■Wprfc mttpn, worüber die Priester ihn streng tadelten, dabei aber als Vorrecht der Söhne A aron's nur in Anspruch nahmen, “ 2 Ehr. 26, 18. — Ja, zu dieser Annahmesind wir genöthigt, wenn wir in der Schrift nicht auf unauflös-, bare Widersprüche stoßen wollen. Denn wollte man auch den priesterlichen Cha-rakter Mosis als eine Ausnahme betrachten, so bliebe doch immer die Stellung Samuel's, welche ganz die des Moses war (Ps. 99, 6; Jer. 15, 1), unbegreiflich. Wer wird auch behaupten wollen, daß das Princip des Judenthums dem Interesse einer Dynastie weichen müsse? — Das Judenthum kennt keine absolute Berechtigung Gott gegenüber; es war daher ganz seinem Principe gemäß, den morschen Stamm eines Eli, trotz seines a h a r 0 n i t i s ch e n Adels, zu ignoriren, und sich dem. frisch empor schießenden Sproß eines Samuel zuzuwenden. Aus demselben Grunde mußte später Saul dem David weichen. Trotz dieses raschen Wechsels von Gunst und Misfallen von Seiten Gottes, konnte jedoch der Prophet dem geopferten König gegenüber ausrufen: LM' N1?) npizn N*? nso — Hätte dieser Ausspruch aber dem gestürzten Saul gegenüber einen Sinn gehabt, wenn er sich nicht auf das Princip des Judenthums bezöge, vor welchem jedes andere Interesse weichen muß? — Vgl. Allg. Gesch. d. isr. Volkes rc. v. Dr. Jost. Bd. 1. S. 218. — 3) Lev. 16, 11. — 4) Das Haus Eli's hatte diese große Wahrheit unbeachtet gelassen, — sie wurde ihm daher von jenem ungenannten Propheten auf eine furchtbar strenge Weise in Erinnerung gerufen: rrai 7rrn vnoN “iiDN bNny vpN 'n dn\j o rWn 'n dnj nnjn ub1? o^nrp tsn .'IDl 6p’’ IN? )mlDDD — 1 Sam. 2, 30. — Daß aber hiermit niä)t nur der Dynastie Eli's^ sondern dem erwählten Stamme überhaupt angedeutet wird, daß er an der Grenze!