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Der Orient · 1845-03-19 · Heft 12 (19.3.1845) · p. Seite 92

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 12 (19.3.1845)
Date
1845-03-19
Page
Seite 92 (sequence 7)
Language
German
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92 — zun: Rabbbiner auf einen Einheimischen, den durch seine Vorlesungen bereits bekannten Kandidaten Meyer falten. — Fast gleichzeitig mit dem Poseuer Bekehrungsversuche ist ein noch schändlicherer in Paris gemacht worden. Der National erzählt, der berühmte Dr. Perguem ein achtbarer jüdischer Familienvater, dessen Frau und Kinder zwar seit längerer Zeit zum Christenthume übergetreten, der selbst aber Jude geblieben, sei schwer erkrankt und habe bereits ohne Bewußtsein dagelegen, als besonders sein katholischer Schwiegersohn einen katholischen Geistlichen angestiftet habe, dem Sterbenden das Abendmahl zu reichen und ihn auf dem Todtenbette zu taufen. Dem habe sich der Bruder des Krankeu, ein gelehrter Jude, zuerst mit anscheinend gutem Erfolge widersetzt; als er sich aber aus dem Zimmer entfert, habe der Priester, einer kurz vorher gegebenen Zusage zuwider, von Neuem ben Kranker: zur Annahme der Sakramente zu zwingen versucht. Als er nur: wirklich bald darauf gestorben, hätten sein Bruder unb das israel. Centralkonsistorium die Leiche reklamirt, indeß habe man dieselbe trotz dessen zur Kirche gebracht. —In Frankfurt a. M. soll sich ein reicher jüdischer Kausmanr: zu einem Beitrage von 2000 ft. zum Bau einer neuen Synagoge erboten haben, falls man alle 14 Tage einen Sonntagsgottesdicnst mit Orgelbegleitung und Predigt einrichtete. Es soll dies, so setzt der abenteuerliche Berichterstatter hinzu, eine Vorbereitung zu dem von der diesjähigen Rabbincrversammlung zu fassenden Beschluß der Verlegung des Sonnabends auf den Sonntag sein. — Die Berliner städtischen Behörden Habel: bei dem brandcnburgischen Landtage die Abänderung des Judeneides in Criminalfällen bevorwortet. — Magistrat und Stadtverordnete tu Magdeburg haben eine Petition für'bürgerliche Gleichstellung der Juden bei dem Merseburger Landtage eingereicht. — Berlin, 9. März. Das die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in den sogenannten alten Provinzen des preußischen Staats (d. h. diejenigen Landestheile, welche nach den: Tilsiter Frieden ::och preußisch blieben) betreffende königliche Edikt vom 11. März 1812 verordnet in seinem §. 39 wörtlich: ,,Die nöthigen Bestünmungen wegen des kirchlichen Zustandes und der Verbesserung des Unterrichts der Juden werden Vorbehalten, und es sollen bei der Erwägung derselben Männer deS jüdischen Glaubensbekenntnisses, die wegen ihrer Kenntnisse und Rechtschaffenheit das öffentliche Vertrauen genießen, zugezogen und mit ihrem Gutachten vernommen werden." Diese Bestimmungen haben lange auf ihre Verwirklichung warten müssen, bis jetzt dazu, auf Anordlmng des Kultusministers Eichhorn, die nöthigen Schritte geschehen sind. Unter dem Vorsitze des geheimen Regierungs- und vortragel:den Raths im Ministerium der geistlichen re. Angelegenheiten, Dr. Brüggemann, ist gegenwärtig diese aus den DD. Zunz und Rübo sowie ans dem Bankier und Vorsteher der jüdischen Gemeinde, Muhr, zusaunnengesetzte begutachtende Kommission versammelt und hat bereits mehre Sitzungen gehalten. Der Dr. Zunz ist bekanntlich die erste Autorität hinsichtlich des jüdischen Gottesdienstes, auch sonst wegen seiner gründlichen Gelehrsamkeit hochgeehrt; der Dr. Rubo ist ein tüchtiger und bewährter Rechtss kundiger, welcher erst kürzlich in einer schätzenSwerthen, die.Verhältnisse der Juden' betreffenden Schrift gezeigt hat, in wie hohem Maaß er Meister ftines Gegenstandes ist. Diese zur Verwirklichung des tz. 39 von Staats wegen niedergesetzte Kommission ist nicht mit der zu verwechseln, welche der Vorstand der jüdischen Gemeinde zur Regelung des Synagogendienstes berufen hat. D. A. Z. Polen und Rußland. Aus .Nußlmrd, Febr. Abermals ist von Petersj; bürg ein die Juden betreffendes Reglement ausgegangen, \ welches eine nicht u:inder folgenschwere und in die tiefinnersten Verhältnisse der Familien und der Individuen eingreifende Bedeuteng m sich birgt, als nur irgend die früheren Rekrutirungsltnb gewaltsamen Uebersiedelungsmaaßregeln sie haben konnten. Dieses Reglement, im Ministerium des Innern entworfen, in: ReichSrath geprüft und vom Kaiser bestätigt, scheint uns als der Anfang des Endes bezeichnet werden zu müssen, st Denn nicht blvs die Nationalität, sondern auch die kirchliche und kommunale Organisation der Juden des CzarenreicheS wird hier mit einem Schlage vernichtet. Ob der Staat fortan stlbst für die jüdischen Schul-, Armen- und Krankenanstalten sorgen, ob er die geistlicher: Beam- : ten selbst besolden werde, davon erfährt inan kein Wort;! wohl aber sollen nunmehr die Stadtrnagistrate die Stelle der Gemeindeausschi'lsse (Kahälö) einnehmen, die Inden sich der allgemeiner: LandeSverfassnrrg unterwerfet: und nur mit Genehmigung der Gonvernements-Behörden neue Steuerr: ur:d Abgaben bezahlen. Ohne Ausnahmen bleibt freilich auch dieses Reglement rricht; indeß kom- " n:en sie nur der Minderzahl, nämlich der: privilegirten : rigaischen und der: andern in den Ostseeprovinzen woh-; nenden Juden, ferner den in Sibirien angesiedelten, f dar::: den Karaiten, endlich der: ackerbautreibenden zu; Gute. Alle diese bleiben nach wie vor im Genüsse (?); ihrer bisheriger: Rechte (?). — — Von dem Rekrutirungsgesetze, wonach 7 von 1000 konskribirt werden l sollen, erfährt man viel Trauriges, Während die Israeliten gesellschaftlich immer mehr herabgedrückt werden, t: während für ihre Geschäststhätigkeit immer engere Kreist f gezogen werden, glaubt die Tyrannei sie zu emancipiren, | wenn sie an den Ketten der echtrussischen Sklaven nagen j dürfen. I

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