Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1845)
- Date
- 1845-03-05
- Page
- Seite 77 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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77 all zu stärken und zu befestigen, die Liebe zum Vaterlande und zum Gesetze anzuseuern und das Bewußtsein als Angehörige desselben zu beleben. Nur das Gefühl der Besonderheit und des Fremdseins auf dem heimischen Boden war alle Zeit der Moral der Juden gefährlich, weil dieses Gefühl eine Kluft zwischen den Laüdeskindern und den Fremden war; in dem Gefühl der Heimath wächst die Liebe zum Vaterlande und zum Landesbruder, und diese Liebe ist die festeste Stütze der Moralität. Bei der Berührung des moralischen Zustandes erlaube ich mir ehrerbietigst gehorsamst zu bemerken, daß unter allen noch bestehenden besondern Judengesetzen die über den Juden - Cid für das Ehrgefühl der Israeliten am meisten Kränkendes enthalten. In meinem vorjährigen unterthänigen Berichte erlaubte ich mir, Hohe Landes-Regierung um eine gnädige Abhilfe dieses moralischen Uebelstandes gehorsamst zu bitten. Hohe Landes-Regierung geruhten, dem Oberrathe zu befehlen, angemessene Vorschläge hierüber zur hohen Negierung gelangen zu lassen, welchem Befehle der israel. Oberrath in freudiger dankbarer Anerkennung dieser hohen Gnade zu gehorchen nicht verfehlte. Seit dieser Zeit aber sieht der Oberrath und der gehorsamst Unterzeichnete einer Hohen Verfügung über den uns so sehr am Herzen liegenden Ehrenpunkt mit großer Sehnsucht entgegen. Ich wage es daher im Vertrauen auf die gnädige Huld der Hohen Regierung, daß Hochdieselbe hierin nur eine für die Ehre der Juden dringende Angelegenheit zu erkennen geruhen werde, meine ehrerbietigste gehorsamste Bitte dahin zu richten : Hohe Landes-Regierung wolle geruhen, in Betreff einer Abänderung der Form des Juden-Eides eine hohe Verfügung zu erlassen. In neuester Zeit hat auch die Hohe Regierung zu Braunschweig im Verein mit den Ständen, die in meinem vorjährigen unterthänigen Berichte in Bezug hierauf gehorsamst ausgesprochenen Ansichten durch eine zeitgemäße Umbildung und vereinfachte Form des Juden-Eides zu verwirklilichen gesucht, obwohl die dort üblich gewesene ältere Form lange nicht so viel Anstößiges als die diesseitige enthält. Als ein großer und wesentlicher Mangel in den bestehenden Verhältnissen, welcher namentlich auf die moralische Bildung der Heranwachsenden Jugend von nachtheiligem Einfluß sein muß, ist der hervorzuheben, daß in denjenigen Ortschaften, wo die israelitischen Gemeinden der Ortsschule auf dem Wege privatlicher Uebereinkunft. sich nicht angeschlossen haben, die Kinder armer israelitischer Eltern, welche das Schulgeld nach bestehender Norm zu zahlen nicht im Stande sind, oder gar verwaiste arme Kinder ohne allen Unterricht in den nöthigen bürgerlichen Kenntnissen aufwachsen müssen. Ist es schon in den bestehenden.allgemeinen Schulverhältnissen als nothwendig begründet, daß der Anschluß der israelitischen Gemeinden an dieselbe ihrem eigenem Belieben anheim gestellt werde, so erscheint es doch nothwendig, wenigstens wünschenswert!), daß die israelitische Gemeinde als solche für den bürgerlichen Unterricht ihrer armen Jugend solidarisch verpflichtet werde. Ist die Gemeinde, wo gesondertes Armenwesen besteht, zur leiblichen Ernährung ihrer Armen verbunden, warum sollte sie es zur geistigen und moralischen Ausbildung der in ihrer Mitte befindlichen armen Jugend weniger sein? Wenn die Juden sich weigerten und zum Theil sich noch weigern würden, dem Orrsschulwesen sich anzuschließen, so ist es lediglich dem Mangel an Einsicht auf ihrer Seite zuzuschreiben. In ihrem eigenen hohem und principiellen Interesse hätten sie jeder Verallgemeinerung der Interessen, auch wenn diese für Einzelne einen allgemeinen Nachtheil mit sich führen sollte, die Hand bieten müssen. Wünschenswerter kann für die Israeliten nichts sein, als wenn jede Besonderheit in Armen- und bürgerlichen Schulwesen ein für alle Mal schwände und die Differenz auf die notwendigen religiösen Schranken im kirchlichem Gemeinwesen und religiöser Erziehung ausschliießlich reducirt bliebe. (Beschluß folgt.) Das Gesetz über die Eide der Juden i w Hexzogthm» Braunschweig. M i t g e t h e i l t von Dr. Ph. Ehrenberg. (Fortsetzung.) Dieser Bericht ward am 12. December den versammelten Ständen vorgelegt und veraistaßte folgende Beratung re. A n l. III. Berathuug über den Gesetz-Entwurf, die Eide der Inden betreffend. Herr F.’). Der vorliegende Gesetz - Entwurf verdiene vollständige Anerkennung, da derselbe den Zweck habe, die bestehende Gesetzgebung über die Eide der Juden in demMagße abzuändern, daß sie zu den heutigen Verhältnissen paffe. Dieselbe rühre noch aus den Zeiten eines religiösen Fanatismus her, der die Juden bis in das innerste Privatleben verfolgt habe', und man könne um so weniger Bedenken tragen, die proponirten Modifikationen eintreten zu lassen, da die Erfahrung lehre, daß eine -Befreiung der Juden von der vorurteilsvollen Behandlung, der dieselben in früheren Zeiten 1) Diese Buchstaben sind nicht die Anfangsbuchstaben der Eigennamen, sondern dienen nur dazu, die Personen zu verbergen, indem sie in jeder Sitzung wechseln. Einige der Redner glaube ich aus dem Inhalte ihrer Worte richtig .erkannt zu haben.