Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 8 (19.12.1845)
- Date
- 1845-12-19
- Page
- Seite 64 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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64 liche Erlaubniß kein Grundeigenthum erwerben können. Auch in anderen deutschen Staaten sind die Juden hinsichtlich der staatsbürgerlichen Rechte mehr oder weniger den übrigen Landeseinwohnern gleich gestellt. Dieses vorausgeschickt, wenden wir uns zum Gegenstände der Proposition selbst. Dieselbe bezweckt 1) , einige Lücken in der bisherigen Gesetzgebung, die Eidesleistung der Juden betreffend, auszusüllen, und zugleich einige unzweckmäßige gesetzliche Bestimmungen über die Zulässigkeit der Juden zum Zeugeneide und über die Glaubwürdigkeit der Judeneide aufzuheben; 2) einige Modificationen der bei Ableistung der Judeneide zu beobachtenden Förmlichkeiten eintreten zu lassen. Ad L Die bisher giltige Gesetzesvorschrist von 1788 bezieht sich nur auf die proceffualischen Haupt- und auf die Zeugeneide; und enthalt keine Bestimmungen darüber, wie es mit den in Processen vorkommenden Nebeneiden, als dem Calumnien- und Restitutions-Eide, imgleichen mit dem Manifestations-Eide, ferner mit den außer dem Processe vorkommenden eidlichen Bestärkungen, als des Verzichts auf die weiblichen Rechtswohlthaten, oder auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit gehalten werden soll; nimmt auch auf die promissorischen Eide, z< B. den Vormundschafts-Eid, die Amts-Eide, die Eide der Abgeordneten und Wahlmanner, die Bürger- und Fahnen-Eide, keine Rücksicht. Diesem Mangel hilft der Entwurf dadurch ab, daß für alle gerichtlichen sowohl, als außerordentlichen Eide eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Das mehrgedachte Circular-Rescript enthält ferner im §* 36 die Bestimmung, daß in Criminalfällen, wo es auf harte Leibes- und Lebensstrafe ankommt, kein Jude zur Ab- , legung eines Zeugnisses-gezwungen werden soll; ferner §. 37, daß freiwillige Aussagen jüdischer Zeugen in dergleichen Fallen niemals einen vollen Beweis ausmachen Men, und §.38, daß nur bei geringen Verbrechen das eidliche Zeugniß eines Juden zulässig und glaubwürdig sein soll. Daß diese Bestimmungen dadurch, dass sie nicht in den Entwurf ausgenommen worden, aufgehoben werden sollen, können wir nur billigen, da kein Grund vorhanden ist, die Juden von der,/jedem Staatsbürger obliegenden Pflicht, über begangene Verbrechen Zeugniß ablegen, auszunehmen, auf jeden Fall es auch mconsequent erscheint, den Juden in erheblichen Criminalsachm alle Glaubwürdigkeit abzusprechen, während man ihnen dieselbe in minder wichtigen Üntersuchungs- und in Civilsachen beilegt. Dazu kommt, daß auch die Gerichtspraxis längst von diesen Vorschriften abgewichen ist, und in Ermangelung sonstiger Verdachtsgründe, das Zeugniß eines unbescholtenen Juden nicht minder als das eines Christen berücksichtigt. Verlag von C. L. Fritzsche. Für das weibliche Geschlecht enthält übrigens der Entwurf keine speciellen Bestimmungen, daher denn die Bestimmungen des Entwurfs auf dasselbe ebenfalls Anwendung finden. (Fortsetzung folgt.) Personalchronik und Miseellen. Oberdorf. In Albert Fränkel's Schrift ist die Predigt von Samuel Hirsch, unter dem Titel „Friede Frech eit (Freiheit) Einheit" angeführt; seltener Druckfehler! * * Statistisches. Polen (1844) 524,481 Juden. (1829 erst 383,102, 1842, 512,342 Juden.) Breslau (1844) geb. 186 jüd. Kinder (kein uneheliches), getraut 29 isr. Brautpaare, gestorben 149 jüd. Personen. Altona (1844) getraut 28 jüd. Paare. Berlin (1844) etwa 100. jüd. Meister. 41 Lehrburschen bei 20 verschiedenen Handwerken angebracht. Frankfurt a. M. (1844) Verein für sog. Permissionistm 201 Mitglieder; an Kranken-Unterstützungen ausgegeben 858 Fl., von Rothschild Geschenk an den Franks. Handwerkerverein 333 Fl.; zur Vertheilung warmer Paletots 500 Fl. Verein für Handwerke 567 Mitglieder (seit 1843 um 19 gewachsen). Schwerin. Meklenburg zählte am Ende November 1844 3320 Juden. Marienwerder. Vorstand und Deputirte der mos. Gemeinde zu Flatow (Kreisstadt im NB. Marienwerder) danken dem Prinzen von Preußen für einen Beitrag von 300 Jhlr. zu Baumaterialien, ferner dem Frhrn. v. Rothschild in Franks, a. M. für seine Gabe von 200, endlich Herrn Jakob Flatau in Posen für die seinige von 300 Thlr., die sämmtlich zum Aufbau eines Tempels in Flatow bestimmt sind. * * * Leipzig. Das hebräische Werkchen Teschubot be-Ansche Awen gegen Dr. Holdheim ist nicht, wie einige in derFremde behauptet, von Hrn. K—m, sondern von einem polnischen Kaufmanne aus Krakau, der gegenwärtig in Ungarn wohnt. Die Buchstaben ), v, d, sind die Endbuchstaben seines Namens (Pinchas Menachem Heilpern). * * Vom Rhein. Zu den zahlreichen Städten in Rheinland und Westphalen, die um Judenemancipation petitionirt haben (Köln, Düsseldorf, Aachen, Elberfeld, Bielefeld, Bonn re.) ist nun auch Dortmund hinzugekommen. , Böhmen. Eine jüdische Frau zu Hoston in Böhmen hat Drillinge und zwar 3 Mädchen geboren. Druck von I. H. Nagel.