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Der Orient · 1845-02-12 · Heft 7 (12.2.1845) · p. Seite 56

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 7 (12.2.1845)
Date
1845-02-12
Page
Seite 56 (sequence 15)
Language
German
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- 56 — Er ist in den JO Geboten mit den Worten verboten: „Du sollst den Namen des Ewigen , deines Gottes, nicht vergeblich aussprechen; denn der Ewige wird nicht ungestraft lassen den, der seinen Namen bei einer Unwahrheit ausspricht". Der Meineidige kann durch Reue und Buße keine Vergebung hoffen; sein Gewissen beunruhigt ihn mit Vorwürfen, und früh oder spät wartet die Strafe seiner. (Soll ein Zeugniß abgelegt werden, so sagt der Richter:) Groß ist die Strafe dessen, der ein falsches-Zeugniß durch den Namen Gottes geltend machen will, denn also heißt es in der heiligen Schrift: .. ... „Lügenhafter Zeuge bleibt nicht ungestraft, und derjenige, welcher Trug verbreitet, geht zu Grunde". Der obige Entwurf ward der Stände-Versammlung mit nachstehendem Regierungs-Schreiben vorgelegt: Schon seit dem Jahre 1815 hat die hiesige Judenschaft dringend darum nachgesucht, eine Aenderung in dem Verfahren bei Abnahme der Eide jüdischer Glaubensgenossen eintreten zu lassen. Bisher haben die gegen eine solche Aenderung erhobenen und auch jetzt von manchen Seiten noch gehegten Bedenken die Erlassung neuer gesetzlicher Bestimmungen verhindert. Die Landes-Regierung ist indeß der U eberz eugung, daß der sittliche Standpunkt, den die hiesige Judenschaft einnimmt, es gestattet, hier ebenso, wie in andern deutschen Ländern, eine zeitgemäße Verbesserung der zum LH eil auf unrichtigen Ansichten beruhenden bisherigen Vorschriften eintreten zu lassen, und zugleich überdies schon aus Gebrauch gekommene Bestimmungen über die Zulässigkeit und Glaubwürdigkeit der Eide der Juden aufzuheben. Es ist daher das beigefügteGesetz über die Eide der Juden cmworfen, welches löblicher Stände-Versammlung zur verfassungsmäßigen Mitwirkung hierdurch vorgelegt wird. Braunschweig, am 18. November 1844. Herzog!. Braunschw. Lüneb. Staatsministerrum. von Schleinitz. Die zur Prüfung des Gesetz-Entwurfs erwahlee Kommission bestand aus 2 Rechtsgelchrten (den HH. Oberappellat.-Rath Günther und Kreisrichter Henke) und einem Geistlichen (dem Hrn. Abr Bartels), deren Bericht sich ebenso sehr durch Gründlichkeit, wie durch freisinniges Eingehen in die Ideen der Landes - Regierung auszeichnet und den ich zum klaren Verstänbniß der Diskussion hier vollständig mitzutheilen für wesentlich halte» ^Fortsetzung folgt.) Er ist in den 10 Geboten mit den Worten verboten: „Du sollst. den Namen des Ewigen deines Gottes nicht zu einer Lüge mißbrauchen; denn der Ewige wird nicht ungestraft lassen den, der seinen Namen zu einer Lüge misbraucht". Dem Meineidigen rauben die Martern seines Gewissens die Hoffnung auf Gottes Gnade und Vergebung, seinem Herzen die Ruhe und den Frieden im Leben und im Lode, und früh- oder spät wartet seiner die gerechte Strafe. (Soll ein Zeugniß abgelegt werden, so sagt der Richter noch:) Schwer ist die Strafe dessen, der ein falsches Zeugniß redet und dabei sogar noch Gott den Allwissenden zum Zeugen anruft, daß er die Wahrheit ausgesagt habe; denn also heißt es in der heiligen Schrift: „Ein lügenhafter Zeuge bleibt nicht ungestraft, und wer Unwahrheit verbreitet, wird zu Grunde gehen". Perfonalchronkk «nd Miseellen. Dem rabirlistischerr Lrniennnrcher (im Jsr. des 19. Jahrh.). Ehre dem würdigen Manne, der die ihm verliehenen Kräfte, Jegliches Restchen sogar, ohne Bedenken benützt. Läßt ihn die Kenntniß der Rechte nach manchem gelungenen Kunststück Stecken erbärmlichim Schlamm, greift er zur Theologie; Faselt, und wähnet am End' noch, die Juden zu Bürgern zu bilden, Wenn er in holprigem Vers leidige Gegner beschmeißt. Mag sich der würdige Doktor in solchem Treiben gefallen, Sicher verliert der Geschmack, sicher die Wahrheit, das Recht. Frankfurt, 1845. Rodenberg. Zum ersten Male ist hier ein Israelit Vorsteher des Stadtausschusses geworden; der Mann heißD S. G. Levy. Gebe Gott, daß es in Deutschland bald anders werde, und man dergleichen als etwas Seltenes nicht zu berichten brauchte. München. Die baierische Negierung hat erlaubt, daß zum Bau einer Synagoge in Kaiserslautern (Nheinbaiern) eine Sammlung im Könige. Baiern veranstaltet werden dürfe. Lyk (an der russischen Grenze). In dem Dorfe Wolka im hiesigen Kreise ist nach langem Spionirem der russischen Negierung eine Falschmünzerbande entdeckt worden. Diese Bande besteht aber nicht, wie das Gerücht verbreitet, aus Deutschen, sondern aus Juden und Christen Polens. Verlag von C. L. Fritzsche. Druck von I. H. Nagel.

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