Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1845
- Issue
- 6 (5.2.1845)
- Date
- 1845-02-05
- Page
- Spalte 81-82 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Mteratnrblalt des Orients. Berichte, Studien und Kritiken für jüdische Geschichte und Meratur. JVI 6» Leipzig, den 5. Februar 184Ä« Inhalt. Kritiken. Kritische Anmerkungen zu den Protokollen der ersten Rabbinerversammlung. (Fortsetzung.) — Geige r's Lehrbuch zur Sprache der Mischna. Angezeigt von Gratz. Zweiter Artikel. (Schluß.) — Studien. Literarische Analekten. UeLersetzung und Umschreibung eines hebraisch-romanisch-französischen Volksliedes. Von A. Ink. — Die Frankfurter Gutachtensammlung über die Beschneidung, beurtheilt vom Rabbiner S. Süßkind. (Forts.) — Literar. Ankündigungen. Kritische Anmerkungen zu den Protokollen der ersten Rabbinerverfammlnng. (Fortsetzung.) Gegen §. 5. Zur Anordnung des Arrangements bildet sich an dem Orte der Versammlung ein Konnte aus dem Schooße der dortigen Gemeinde, haben wir nichts emzuwenden, als, daß die Rabbinerversammlung darüber nicht gebieten, es daher auch nicht in dieser Form in ihre Statuten aufnehmen kann; sie kann nur bitten oder wünschen. S. 87 wiO-'das Konnte mit Bildung einesFonds zur Bestreitung der Reisekosten der Rabbiner beauftragt. Ob es den Auftrag annehmen wird? .8 und 9 geben in der angenommenen Fassung zu großem Bedenken Anlaß, indem unseres Dafürhaltens sie sich ganz widersprechen. Sie lauten folgendermaaßen: §. 8. Mit der Entgegennahme der eingehenden Anträge beschäftigt sich der Ausschuß (§. 4). Dieser prüft die Anträge und erstattet darüber dem Präsidio schriftlichen Bericht, von welchem sodann die Referate an die Versammlung gebracht und von dieser in Berathung genommen werden. §. 9. Alle an die Kommission bis zwei Monate vor der Versammlung gelangenden Anträge werden von der Kommission in den öffentlichen Organen des Iudenthums veröffentlicht. Diese Anträge werden dann durch das Präsidium nach der Reihenfolge ihres Einlaufens vor die Versammlung zur Berathung und Beschlußnahme gebracht. Wir müssen hier zuerst die Unbestimmtheit des Ausdrucks rügen, wie es sich für Gesetze, nach denen im vorkommenden Fall entschieden werden soll, am wenigsten geziemt. Sind Ausschuß und Kommission dasselbe, oder ist der von Dr. Herz selb statuirte Unterschied, der Ausschuß fei permanent, die Kommission trete erst jedesmal mit der Versammlung ins Leben, gegründet § Findet das. -Letztere Statt, so weinen die Statuten etwas Anderes als sie sagen, rm ersteren Falle jedoch giebt die Abwechselung der Ausdrücke eine Undeutlichkeit, die gleich bei der ersten Berathung zu Lage kommt. Der einfache Sinn jedoch muß sich dafür entscheiden, daß Beides dasselbe meine: denn unmöglich kann eine neue Behörde durch bloße Erwähnung bei Gelegenheit eines andern Gegenstandes geschaffen werden. Wir rügen eben so die Ausdrücke : Präses, Pr äfidi u m und Vo rsitz end e — auch Präsident kommt in den Debatten und in der Namensunterschrift unter den Statuten vor —, die ohne Noth mit einander abwechseln. Daß die Diskussion, die sich später über „die öffentlichen Organe des IudenLhums" erhebt, nicht hierher gehört, werden wir seines Ortes erläutern: sie ist aber ebenfalls dadurch veranlaßt und würde durch eine bessere Redaktion vermieden worden sein. Gehen wir aber näher auf den Inhalt der beiden Paragraphen ein, so leidet auch dieser an Unbestimmtheit und sogar an Widersprüchen. Aus den Debatten geht hervor, daß die Versammlung sich die Geschäfte erleichtern will, ohne darum auf ihre Befugniß, über Alles selber zu entscheiden, zu verzichten. Deshalb sollen die Anträge zuvor von dem Ausschuß geprüft und Bericht darüber erstattet werden, wodurch natürlich Manches schon vorher auf seinen wahren Gehalt zurückgesiihrt und Zeit zu wichtigeren Besprechungen erspart werden kann. Dies ist ganz Ln der Ordnung und mit gebührendem Lobe anzuerkennen. Aber die vorgeschriebene Form lei- 6