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Der Orient · 1845-01-15 · Heft 3 (15.1.1845) · p. Seite 24

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Journal
Der Orient
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 3 (15.1.1845)
Date
1845-01-15
Page
Seite 24 (sequence 15)
Language
German
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24 römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, König in Germanien, zu Castilien, Region Arragon, beider Sicilien, zu Hierusalem, Hungarn, Boheims, Dalmatien, Croatien, Navonien, Navarra, Granada, Koleto, Valenzia, Gallizien, Majorka, Sevilia, Sardinia, Korduba, Korsika, Mertia, Gimmis, Algarbien, Algezira, Gibralter, der Kanarischen und Indianischen Jnsulen, Veri-ae kii'mae, und des Omanischen Meers, Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, zu Braband und zu Mailand, Markgraf zu Mähren, Herzog zu Lutzemburg, Ober- und Nieder-Schlesien, zu Steyer, zu Kärnthen, zu Krain, zu Geldern, zu Würtenberg und Luck, zu Kalabrien, zu Athen, und Neopabrlen, Fürst zu Schwaben, zu Katalonia und Asturia, Markgraf des heiligen römischen Reiches zu Burgau, Ober- und Nieder-Laußnitz, gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol, zu Psirt, zu Kyburg, zu Görtz und zu Arthois, Landgraf in Elsaß, Markgraf zu Oristain und Graf zu Goceeani, zu Namur, zu Ronsselion, und Ceritania, Herr auf der Windischen Mark, zu Portenau, zu Biskaja, zu Molins, zu Salins, zu Tripoli und zu Mechten: Bekenne öffentlich mit diesem Brief und thue kund jedermänniglich z demnach die gesummte Deputirte und Beisitzer der böhmischen Landes-Iudenschaft und allergnädigste Konsirmirung des von ihnen eventualiter et eite ulJam consequentiam anstatt des vormals über die eine Hälfte gewesten Ober-Rabiners Wolf Weedeles, nunmehro .über die gesammte Landes-Iudenschaft erwählten Ober-Rabiners David^ Oppenheimers (und die zwischen zweien sonst zu halten gepflogenen Oberrabiners entstehende Strittigkeiten und Irrungen zu vermeiden) allerunterthänigst gebeten. Wenn wir dann solche ihre allerunterthänigste Bitte gnädigst angesehen, insonderheit, daß er David Oppenheimer Anfangs die Ober-Rabinerstelle in unserm Erbmarkgrafthumb Mähren zu Nikolsburg durch fünfzehn Jahre lang bekleidet, hernach von denen Aeltesten der Iudmschaft in unserer königlichen Stadt Prag im Jahre Siebenzchn Hundert zwei, zu ihrem Oberrabiner erwählet, dazu von Wayland unserem Hochgeehrtesten Herrn Varern Leopold dem Ersten, am zwanzigsten Februarii, Anno Siebenzehn Hundert Fünf, nichtweniger von Unserem vielgeliebtesten Herrn Bruder Iosepho Primo, lobwürdigsten Andenkens unterm Neun- und zwanzigsten eben selbigen und von Uns, am acht- und zwanzigsten Aprilis des Siebenzehn Hundert Dreizehnten Jahres, bestätiget worden, und in solcher Zeit nicht allein die Obersondern auch die zur Unterrichtung der jüdischen Studenten angestellte Rabinerstelle in Prag' versehen, so im Jahr Siebenzehn Hundert Dreizehn von der einen, und sofort im jetzelaufenden Jahr von der änderten Helfte der Land-Iudenschaft gleichergestalten erkohren, mithin zum. Oberrabiner im ganzen Lande auf zehn Jahre, gegen Gemäßung deren, mit ihnen verabredeten Emolumentorum, beruffen worden, im solchen Amt des Pragerischen, und Landes-Ober-Rabbiners, und Denen dabei waltenden Verrichtungen aber auch bishero gut aufgeführt, und zu der Iudenschaft Zufriedenheit wohlverhalten hat. Des; haben wir ihm David Oppenheimer, als welcher seines Integrität und uninteregirten Wandelswillen, auch seiner Gelehrigkeit halber in jüdischen Gesetzen angerühmt wird, die Kaiserliche und Königliche Gnad' gethan, und demselben in obberührter Ober-Rabbiner-Funktion hiermit allerdings bestätigen und konsirmiren wollen. Thuen das Konsirmiren und Bestätigen ihm auch in Kraft dieses Briefes als regierender König zu Boheim. Und gebieten hierauf allen und jeden Unfern Nachgesetzten, Obrigkeiten, Magistraten, Innwohnern und Unterthanen, was Würden, Amts oder Wersens, die in Unseren Erbkönigreiche Boheim seien, Insonderheit unserer Königlichen Statthalterin, daß sie mehrerwähnten David Oppenheimer bei dieser ihm ertheilten und konflrmirten Ober - Rabinerstelle gebührend schützen und handhaben, in die allgemeine Landesprotektion nehmen, und selben auf allen Fall in demjenigen was er als ein zugleich konsirmirter Oberrabiner der Landes-Iudenschaft vermög' dieser seiner Funktion zu verrichten hat assistiren, und kräftigst manuteniren, auch auf keinerlei Weise, nach Wunk gestatten, noch zulassen sollet, daß ihm von anderen Juden, es seien wer sie wollen der mindeste Eingriff oder Verhinderung an der Ober-Rabiner Funktion geschehen möge, bei Vermeidung Unserer schweren Strafe und Ungnade. Zu Urkund dieses Briefs besiegelt mit Unserem Kaiserlichen und Königlichen anhangenden größeren Insiegel, der gegeben ist, in Unserer Stadt Wien, den Neunzehnten Monatstag Septembri im Siebenzehnten Hundert Achtzehnten, deren Hispanischen im Sechszehnten und deren Hungrisch und böhmischen im Achten Jahre. Carl VI. in. 9. Leopoldus Comes Schlik m. 9. R. B. Fa. Cancellaria Frantz E. graff Kinsky m. 9. Ad mandatum Sac. Caes, Kegiaeque. Mattj? 9roprium Joseph Graf Von Türben und Freudenthal m. 9. M. Klondeblin m. 9. Perfonalchronik und Miseelle». Braun sch w c ig. Hr. Ludwig H e l ff t in Braunschwekg, ebenso verdient um das Gemeinwohl der Stadt, wie um das Wohl der jüd. Gemeinde, deren Vorsteher er seit vielen Jahren ist zum Stadtverordneten (der erste Jude tm Brschw. Lande) erwählt worden. Verlag von C. L. Fritzsche. Druck von I. H. Nagel.

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