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Der Orient · 1845-01-01 · Beilage zu Nr. 1 (1.1.1845) · p. Seite 1

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Journal
Der Orient
Volume
1845
Issue
Beilage zu Nr. 1 (1.1.1845)
Date
1845-01-01
Page
Seite 1 (sequence 1)
Language
German
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Beilage z« Nr. 1 -es LB's. znm Orient 181». Einiges zur Widerlegung der Ansichten des Herrn Dr: Samuel Holdherm, ln seinem Werkchen: „Ueber die Beschneidung" enthaltend. Es sind bereits hinreichende Widerlegungen der Grundsätze des Reform-Vereins zu Frankfurt a. M. erschienen, so daß weiter nachfolgende überflüssig zu erachten sind; denn dieser findet so wenig Anklang'in Israel, daß er nicht nur von der Orthodoxie, sondern auch von den neuen Theologen rnit Eifer bekämpft winde. Da Lndeß aber wieder Einige, an deren Spitze Herr Dr. Hold he im §u Schweri n, austretm, um bcn Reform-Verein zu vertheidigen, ist es Pflicht eines jeden religiösen Sachkenners, die Wahrheit ans Licht zu bringen, und dadurch dem Unheile zu steuern, daß aus dem blinder: Vertrauen auf diese Ansichten entsprießen kann. Daher habe ich mich bemüht, ein Werkchen zu verfassen, in dem ich die Fragen und Gründe des Herrn Holdheim: „Ueber die Beschneidung" widerlege. Einiges davon erlaube ich mir, in dieses geschätzte Blatt einrücken zu lassen. Herr H. erklärt in seinem gedachten Werkchen, Seite 1. 2.: „Handelte es sich nur darmn, ob die Beschneiduug ein mosaisches ReligionS-Gebot fei, ob dessen Verbindlichkeit für die Gegenwart und alle Ewigkeit fortdauere, es würde dadurch nicht nur kein Kampf hervorgerufen sein; denn sämmtliche Theologen würden gewiß einstimmig diese Fragen bejaht haben, sondern re." — Es handelt sich vielmehr aber darum, ob ein Unbeschnittener zur israelitischen Religion gehöre l Herr H. hält den Rabbiner Trier und Herrn Mannheimer für unwissend, wenn dieselben einen Unbeschnittenen nicht ,,als der israelitischen Religion einverleibt" anerkennen, und behaupten, ein solches Kind nicht in die Matrikel und Geburtsbücher einzutragen, es dereinst nicht emzusegnen, noch vor die Tora aufrufen zu lassen, weder seiner einstigen Ehe die kirchliche Weihe zu geben, noch auf den jüdischen Acker begraben zu lassen, — und bringt dagegen aus dem Talmud viele Beweise: ,,daß auch die Unbefchnittenen Israeliten sind." —- Diese Beweisführung ist aber ganz unnöthig; denn es unterliegt keinem Zweifel, daß ein Kind von Israeliten geboren, Israelit ist und bleibt. Wenn es sich auch nicht beschneiderr läßt, auch sogar Götzen dienet, es ist dennoch Israelit,^."! NüW D"yN/ imb verpflichtet, die mosaischen Gebote zu erfüllen, wie Ezechiel, Kapitel 20, 32 predigt-: dhn im 'vin tob m tonn by OJn D'UD DMJ» Es kann aber auch Niemand bezweifeln, daß ein solcher Unbeschnittener und Götzendiener nicht „als einverleibt dem Judenthume" betrachtet werden kann. Obwohl er den Namen DipD1? D’OD bloS mit dem Zusatz DWWD CT03 DD ])Dto tob D^D noch beibehält, so heißt er doch: noyft^, so lange er nicht bereuet und sich bekehret. Siehe Talmud ^y tob n"i An 36 a Hier eben wird er p genannt, weil er sich bekehren kann, aber bis dahin ist er noch immer: ^Dy tob d. h. „nicht meinem Volke einverleibt." Der Unbeschnittene steht mit dem Götzendiener in einer Kategorie. Dies beweiset der Bibel-Vers im 2tm Buch Mose 12, 43. 47: biy bl N blto' tob p ta p blto' tob* Der Talmud versteht unter m p einen Israeliten, der Götzen dienet, und dieser wie der Unbeschnittene sind nicht nur vom Essen des Osterlauunes ausgeschlossen, sondern Beiden ist auch der Eintritt in den Tempel verboten. Ezechiel 44, 9.: „ Darum spricht der Herr also: Es soll kein Fremder unbefchnittenen Herzens und unbefchnittenen .Fleisches in mein Heiligthum kommen aus allen Fremdlingen, so unter den Kindern Israels sind." Eben durch diesen Bibelvers wird auch der grundfalsche Einwurf des Herrn H. Seite 15 widerlegt: „daß 2. Buch Mose 13, 43--50 nur für UHZü HDD anbefohlen und nicht geboten ist" — wie auch der Talmud ft* DTIDD deutlich das Gegentheil ausspricht, daß

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