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Der Orient · 1844-12-03 · Heft 49 (3.12.1844) · p. Seite 384

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 49 (3.12.1844)
Date
1844-12-03
Page
Seite 384 (sequence 15)
Language
German
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384 nicht in Beziehung auf das Iudenthum. Er spricht nämlich im Vorhergehenden dem Staate das Recht ab, den von ihm ausgestellten Lehrern gewisse bestimmte Lehrmeinungen vorzuschreiben, welche sie verkünden müssen und von welchen sie sich in ihren Vorträgen nicht entfernen dürfen. Dann wirst er die Frage auf: Wie aber? wenn der Staat dennoch einen Lehrer auf gewisse bestimmte Lehrmeinungen bestellt und besoldet, der Mann findet aber nachher diese Lehrmeinung ohne Grund, was hat er zu thun? Wie sich zu verhalten, um den Fuß aus der Schlinge herauszuwinden, in welche ihn ein irriges Gewissen verwickelt hat? Hören Sie nun die Antwort, welche der Mann, dem gewiß Niemand ein kompetentes Urtheil in diesen Dingen absprechen wird, darauf ertheilt: „Drei verschiedene Wege stehen hier vor ihm offen. Er verschließt die Wahrheit in seinem Innern, und fährt fort, wider sein besseres Wissen, die Unwahrheit zu lehren; oder er legt sein Amt nieder, ohne die Ursachen anzugeben, warum dieses geschehe; oder endlich giebt er der Wahrheit ein lautes Zeugniß, und laßt es auf den Staat ankommen, was mit seinem Amte und mit der ihm ausgesetzten Besoldung werden, oder was er sonst für seine unüberwindliche Wahrheitsliebe werden soll". „Mich dünkt keiner von diesen Wegen sei unter allen Umständen schlechterdings zu verwerfen. Ich kann mir eine Verfassung denken, in welcher es vor dem Richterstuhle des allgemeinen Richters zu entschuldigen ist, wenn man fort fährt, seinem höchst heilsamen Vorträge gemeinnütziger Wahrheiten eine Unwahrheit mit einzumischen, die der Staat vielleicht aus irrigem Gewissen geheiligt hat, wenigstens würde ich mich hüten, einen übrigens rechtschaffenen Lehrer dieserhalb der Heuchelei oder des Iesuitismus zu beschuldigen, wenn mir nicht die Umstände und die Verfassung des Mannes genau bekannt sind; so genau als vielleicht die Verfassung eines Menschen niemals seinem Nächsten bekannt sein kann. Wer sich rühmt, nie in solchen Dingen anders gesprochen als gedacht zu haben, hat entweder überall nie gedacht , oder findet vielleicht für gut, in diesem Augenblicke selbst mit einer Unwahrheit zu prahlen, der sein Herz widerspricht." Ich weiß nun nicht, in wieweit Ihnen diese Entscheidung des edlen und in sittlichen Gegenständen sonst sehr zart fühlenden Mannes zusagender nicht. Jedenfalls glaube ich Ihnen den Schlußsatz : „wer sich rühmt rc." zur Beherzigung empfehlen zu dürfen. Mich will es fast bedünken, als ob Mendelssohn, eben von seiner Milde und Humanität verleitet, zu viel einräume, wenn er unter gewissen Umständen es entschuldbar findet, wenn man fortfährt, seinem sonst heilsamen Vortrage gemeinnütziger Wahrheiten eine Unwahrheit mit einzumischen. Zur Verkündigung einer Unwahrheit, wenn diese einmal als solche erkannt ist, sollte sich, meines Bedünkens, kein Mensch durch keine Macht auf Erden also auch vom Staate nicht zwingen lassen, und bleibe ihm keine andere Wahl, als einem solchen Machtgebote zu gehorchen oder seine Stelle niederzulegen, so müßte er sich eben zu Letzterem entschließen. Allein Gottlob! wir befinden uns nicht in die Nothwendigkeit einer solchen peinlichen Wahl versetzt. Ein Lehrzwang, eine Beeidigung aus symbolische Bücher u. dgl. findet nicht Statt tm Iudenthume und hat nie statt gefunden. Wir dürfen die Lehren der Religion nach unserer besten Einsicht und Erkenntniß unseren Gemeinden verkünden; daß wir dabei aus ihre Fassungskraft, sowie auf die besonder» Bedürfnisse derselben Rücksicht nehmen, das erfordert schon die gewöhnliche Lebensklugheit. Stehen sie noch nicht auf dem Standpunkte, um die volle von uns erkannte Wahrheit fassen zu können, so suchen wir sie eben durch unsere Belehrungen zu unserem Standpunkte herauf zu ziehen. Niemand aber kann oder will uns zwingen, diesen Belehrungen eine Unwahrheit beizumischen oder den erkannten Irrthum fort und fort zu predigen. Ich will damit nicht sagen, daß wir uns mit dem Verkündigen der wahren. Lehre nach unserer besten Einsicht begnügen und mit den Verbesserungen im Leben so wie im Gottesdienste so lange warten sotten, bis sich dieselben von selbsi auch ohne unser Thun gestalten werden. Auch hierin ssr unserer Wirksamkeit ein weites Feld geöffnet. Nur dürfen wir 'die Reformen, sollten sie uns noch so zweckmäßig erscheinen, den Gemeinden nicht mit Gewalt aufdringen wollen, indem dadurch die Entwicklung des religiösen Lebens mehr gehemmt als gefördert würde. In gleichem Sinne spricht sich der Redakteur des Israeliten, der'doch gewiß ein Rabbiner in ihrem Sinne ist, unmittelbar nach dem Schluffe Ihres offenen Briefes an mich in Nr. 38 aus, wo er er in einem Räsonnement über die neue Frankfurter Synagogenordnung sich also vernehmen läßt. „Wenn die dem Fortschritt aufrichtig angehörenden Nabbinen in Beziehung auf die Verbesserung des Gottesdienstes hinter ihren Ideen zurückblieben, so war dam der noch nicht so weit fortgeschrittene Standpunkt der Mehrheit ihrer Gemeinde schuld, auf welche sie nothwendig Rücksicht nehmen mußten. (Fortsetzung folgt.) Verlag von C. L. F r i tz s ch e* Druck von I. H. Nagel.

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