Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 47 (19.11.1844)
- Date
- 1844-11-19
- Page
- Spalte 749-750 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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749 Studien. Liter. Nachr. und Miscellen. Literarische Nachrichten und Miseellen. Zrothwendlge Bemerkungen zu unnöthigen Aeußernngen des Herrn Landesrabb. Dr. Sam. Holdheim, von Leopold Low, Oberrabbiner zu Groß-Kanischa x , in Ungarn. Wenn bei Einem unserer theologischen Schriftsteller eine unangenehme Disharmonie zwischen den vertretenen, freisinnigen Amsichten und der unkritischen Methode, dieselben zu begründen, auf eine unangenehme, den Genuß der betreffenden Schriften verleidende Weise hervortritt; so ist dies bei Herrn Rabb. Dr. Hold he im der Fall. Denn während dieser scharfsinnige Theologe, seinen theologischen Ueberzeugungen nach, ganz auf antirabbinischem, ich möchte sagen, kara'itischem Standpunkte steht; während ew die Freisinnigkeit Geiger's mit einer, allerdings sehr achtenswerthen Freimüthigkeit zu überbiethen sucht; erhebt er sich in seiner Beurtheilung des Talmuds und der Rabbinen gleichwohl nicht zu jenem historisch-kritischen Standpunkte, von welchem aus allein der Nabbinismus nach seinen Herme neutischen, asketischen und disciplinarischen Momenten unbefangen begriffen, beurtheilt und gewürdigt werden kann. Jeder denkende und kundige Leser der in mancher Hinsicht so instruktiven und anregenden Schriften Holdheims wird es gewiß nicht ohne Bedauern bemerken, daß in dessen Abhandlungen aus die wissenschaftlich und sittlich begründete Forderung, Personen und Zustände im Geiste ihrer Zeit aufzufassen und zu beurtheilen, gar keine Rücksicht genommen wurde. Holdheim ladet die alten Rabbinen vor das Forum seiner modernen Bildung, und bricht den Stab über sie. Wie sich der Nabbinismus lange vor der Zerstörung des zweiten Tempels zu entwickeln begann, wie sich derselbe vor. Rabbi Akiba und dem hadrianischen Kriege, wie er sich von dieser Zeit an gestaltete, welche Schriftwerke auf einem andern Gebiete parallel mit demselben ans Licht traten, und was diese zu dessen Verständnisse beitragen, — dies und Aehnliches schließt Holdheim aus dem Kreise seiner Untersuchungen aus. Er scheint zu übersehen, wie sehr der wissenschaftliche Werth der letztern durch die sorgfältige Beachtung der genannten Momente bedingt ist. Holdheim schreibt gegen den Talmud mit kritischer Schärfe, über den Talmud ohne kritische Unparteilichkeit. Dies an speciellen Beispielen nachzuweisen, bleibe einem spätern Aufsätze Vorbehalten, wenn es nicht früher von einem Recensenten der Holdheim'schen „Autonomie" und der „Vorträge" auf befriedigende Weise geschieht. Der Zweck gegenwärtiger Zeilen ist nur der, das unkritische Verfahren des Herrn Dr. Holdheim auf einem andern, nicht talmudischen Gebiete zu zeigen, wo sich derselbe ebenfalls eine Ungerechtigkeit, freilich in ganz anderem Sinne als gegen den Talmud, zu Schulden kommen läßt. In der Vorrede zu der Schrift „Ueber die Autonomie der Rabbinen" äußert sich nämlich Hr. Dr. Holdheim wie 750 folgt: „So wenig aber das Allgemein-Menschliche mit dem Rein-Religiösen des Iudenthums streitet, kann es mit dem Geist der christlichen Religion in Widerspruch gerathen, deren Wesen eben in der reinsten und allgemeinsten Menschenliebe sich bekundet". Nun werden, wie ich hoffe, alle Leser dieser Blätter darin mit mir übereinstimmen, daß diese Aeußerung des Herrn Dr. Holdheim ganz unnöthig war; denn die Frage, ob das Christenthum die bürgerliche Gleichstellung der Nichtchristen im Staate zulaffe, — was Herr Dr. Holdheim bejahend entschieden, — diese Frage werden wohl die Christen nicht von uns Juden erledigen lassen, und sie werden hierin dem scharfsinnigsten Talmudisten, und wäre er auch ein Landesrabbiner , wohl schwerlich die geringste Kompetenz zuerkennen. Wir müssen hierüber billiger Weise die christlichen Theologen entscheiden lassen. Sollten diese in einem oder dem andern Lande — und namentlich in dem gründlichen Deutschland — zu dem Resultate gelangen, daß die bürgerliche Gleichstellung der Nichtchristm mit dem Ehristenthume nicht verträglich sei, und daß also die Emancipation der Juden in Frankreich, Nordamerika, Holland, Belgien und Hessen nach den Grundsätzen der christlichen Religion als eine verwerfliche, unchristliche Maaßregel bezeichnet werden müsse; so könnten wir mit den Herren Theologen auf religiösem Standpunkte nicht mehr polemisirm, da diese, wenn wir mit den literarischen Hilfsmitteln des Ehristenthums noch so bekannt und vertraut wären, das „Wesen" ihrer Religion doch immer um so genauer und besser kennen müssen, als sie sich am Ende auf ihr christliches Bewußtsein berufen können, das uns bei aller Belesenheit natürlich abgehen muß. Da sich nun aber Hr. Dr. Holdheim, die u n nöthig e Aeußerung über das Wesen des Christenthums erlaubt hat; so dringt sich dagegen die n ö t h i g e Bemerkung auf, daß der Herr Landesrabbiner gewaltig gefehlt hat, diese Aeußerung so im Allgemeinen und ohne die geringste Motivirung hinzu-, stellen, wodurch seine Behauptung unklar und ungegründet erscheint. Wenn der Christ von dem Ehristenthume redet, so versteht er darunter in der Regel sein Christenthum, das Christenthum seiner Kirche, seiner Sekte, seiner Schule oder der theologischtn Richtung, zu welcher er sich bekennet. Spricht ein Nichtchrist vom Christenthum, so erwartet man billiger Weise, daß er sich hierüber erkläre, welches Christenthum er im Sinne habe. Welches Christenthum hatte Hr. Dr. Holdheim im Sinne? — das sogenannte Urchristenthum? Wie denkt er sich dies? Das Christenthum des Mittelalters? wie hat er das aufgefaßt? Das Christenthum seit der Reformation? in welchem Lichte erscheint ihm dies? Hatte er das katholische oder das protestantische Christenthum im Sinne? Und wenn letzteres, dachte er an das rationalistische, oder an das supernaturalistische, oder an das pietistische, oder an das mythische Christenthum? — Oder denkt etwa Hr. Dr. Holdheim, das Wesen aller genannten und nicht genannten Christenthümer bekunde sich in reinster allgemeinster Menschenliebe? Die Kirchengeschichte bezeugt es ja auf