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Der Orient · 1844-10-01 · 40 (1.10.1844) · p. Spalte 637-638

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
40 (1.10.1844)
Date
1844-10-01
Page
Spalte 637-638 (sequence 7)
Language
German
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637 Studien. Literarische Analekten. 638 Ende erreicht und der Eintritt von Stand und Gattin stattfindet. Der Austritt des jungen Ehemannes aus dem Braucgemache wird <Psalm 19, 6) mit dem Aufgange der Sonne verglichen. Er tritt freudig hervor, im Gefühle der vollen Kraft des Mannes, -mit welcher er nun ein neues Leben voll neuer Pflichten und neuen Genußes beginnt. Nicht die sinnlichen Genüsse, sondern die edelsten, die Menschen beseelenden kennt die Liehe zu andern Menschen, die voll Vertraunes auf uns blicken, und wahre Liebe mit der ihrigen erwiedern. Er tritt hervor aus seinem Gemache, wie die Sonne, um den von Gort ihm angewiesenen Pfad zu durchwandeln. Der Ehemann tritt hervor aus seinem Gemache, und überblickt wie die Sonne beim Aufgange, den ganzen ihm vorgezeichneten Pfad rmt opo bü) (Kohelet 1, 4). Wie sie die ganze Welt durchleuchtet und belebt (>riOT2 "inDJ p-N), so wird er in dem Kreise, den er sich schließen wird, Leben und Glück verbreiten. Wir haben nunmehr dargethaw, daß wir nur der Bibel diese Institutionen der Verlobung und der Verheirathung zu verdanken habem Die Erhaltung der weiblichen Scham war das Ziel der heiligen Schrift, und ihre Verletzung hat sie als den ersten Schritt zur Unzüchtigkeit betrachtet; daher die Anordnung Deut. 25, 11. 12. Dieses Schamgefühl zu erhalten, find viele Anordnungen getroffen worden; auch diejenige, daß der weibliche Theil niemals den Mann zur Ehe aufzu fordern habe, — tmi urm -iitrfc ntw* »tdvi ]W. Die angeborne Schamhaftigkeit des Weibes, halt sie zurück, Ihre Wünsche und Bedürfnisse deutlich auszuspvechen; ihr verlassener, unbefriedigter Zustand erfordert die Beihilfe ihrer Verwandten und besondern Beaufsichtigung der der Gerichte. Ihre Schaam und zarte Gefühle zerstören, hieße: Sittlichkeit bei unverdorbenen Weibern .zernichten, im Dalle jene Beihilfe ausbleibt, und sie genöthigt wird, ihre Wünsche und Bedürfnisse allein wahrzunehmen und auszuführen; und im Falle es ihr gelingt, durch .ein Passives Benehmen ohne die Hilfe Anderer ihre Natur zu retten, so arten ihre Wünsche in Schwermuth aus und sie verfällt für immer in eine trübe Stimmung. Diese zarte Aufrechthaltung der weiblichen Scham durchweht das göttliche Gesetz. Keinesweges finden wir eine Zurücksetzung der Frauen als Menschen, weil diese die Zeichen des Bundes.nicht tragen. Tragen denn in civilisi'rten Staaten die Frauen die Kokarde als Zeichen des Staatenbundes? Warum sollen fie das Zeichen des göttlichen Bundes tragen? Wenn nun die Frau sich zur Abwehr des allgemeinen Feindes nicht eignet (die erste Pflicht des Mannes) und auf gleiche Weise von einem großen Theile der Gesetze der Theokratie befreit wird , -da ihre natürliche Beschaffenheit und Ihr häuslicher Wirkungskreis sie in beiden davon befreit, zu welchem Zweck sollen also die Zeichen der Bündnisse von Gott und dem Staate ihr dienen? In allen diesen Punkten stimmt also die edle Menschennatur sowie der spätere Gebrauch mit der Offenbarung vollkommen überein. Indessen behälr das Gesetz den eigentlichen Zweck der Ehe, nämlich die Erzeugung der Kinder im Auge, und verlangt eine Trennung jeder Ehe, welche Vinnen Jahren kinderlos geblieben ist. Da die Frau durch ihr weibliches Gefühl verhindert ist, auf die Trennung zu dringen, so tritt ein Kuratorium für sie aus; das theokatische Gericht zwingt den Mann nach vorhergegangener Untersuchung, die Scheidung zu vollziehen. Der Herr Dr. H. hat also bei diesem Einschreiten des Gerichts keine Veranlassung, über Zurücksetzung des weiblichen Geschlechts zu klagen. Das Weib, welches durch ihr natürliches Schamgefühl und. ihre Schüchternheit nicht im Stande sein würde, alle ihre Verhältnisse zum Manne und die betreffenden Angelegenheiten öffentlich mit Erfolge zu führen, bedarf in allen diesen Fällen einer Fürsprache. Diese leistet ihr während ihrer Verheirathung der Mann, aber wenn der Mann selbst Partei ist, so tritt das Gericht der sonst hilflosen Frau bei. Auf eine ähnliche Art nahm das göttliche Gesetz Fürsorge für Jungfrauen, (Deut. 22, 13—21>, deren Ruf als die weibliche Ehre angetastet wurde (Exod. 22, 15—16. Deut. 22, 23—29). Ihr natürlicher Vormund ist der Vater. Wird sie verführt, so trifft ihn öffentlicher Tadel, und es gereicht ihn zum Ruhme, wenn er sie als Jungfrau dem Ehemanne übergeben kann. Vor der Thüre des Vaters wird dasjenige Weib hingerichtet, welches der junge Ehemann als unzüchtig entdeckte. Sowie es heißt: „So soll man das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Leute ihrer Stadt sollen sie steinigen (Deut. 22)" und bei der unzüchtigen Tochter des Priestes: „Ihren Vater soll sie noch richten, im Feuer soll sie verbrannt werden" (Levit. 21, 9). Daher gebührt auch die Buße, welche -der Verführer zu zahlen hatte, dem Vater, so lange das Mädchen noch als unter seiner Aufsicht .stehend angesehen wird. Aber nach dem zwölften Jahre, wo sie als majorenn angesehen, die Hüterin der eigenen Unschuld wird, gehört die Buße dem Mädchen selbst. — Literarische Analekten. Ueber das Wort fc'tnn. Die Bezeichnung min '»ti/Din nttfDH ist im -ersten -und dritten Worte hebräisch. Aus diesem, wenn.auch nur äußern Grunde, scheint es mir, daß auch das mittlere Wort — — nicht aramäisch, sondern gleich seiner Umgebung hebräisch sei. Dann wäre es der Plur. von Wh/ freilich unter Verwechslung des Kamez charuf mit Kibbuz, wie iWpr statt

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