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Der Orient · 1844-09-10 · 37 (10.9.1844) · p. Spalte 589-590

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
37 (10.9.1844)
Date
1844-09-10
Page
Spalte 589-590 (sequence 7)
Language
German
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589 Studie». Literarische Ztnalekten. 599 soeben erwähnten Noachidischen Gebote uns stets und immer heilig bleiben müssen, und uns ihnen nicht entziehen dürfen, selbst wenn wir mit dem Tode bedrohet werden^), so kein anderes Gebot, selbst das nicht, welches den Wappen „heiliger Bund" trägt +), unterliegt keinem Zweifel, und bedarf keines weitern Beweises. Allein, alle die im Talmud (Sanhedrin 56 a) aufgezählten Noachid. Gesetze sind Verbotes, ein Müßigsitzen, ein etwas bloß Subjektives, ein, wie es der Talmud nennt n&yyn bt*)", während die in neuester Zeit in der Behandlung stehende Beschneidnng ein Gebot, ein Faktum, ein subjektivobjektives, ein mp" tft* 6), und als Solches alle an-, dern Gebote an Alter übertrifft7), in sofern glaube ich weselbst vor seinem nahen Tode, wo er doch die meisten götrlichen Gesetze wiederholt, welche sie bei ihrem künftigen ansäßigen Leben beobachten sollten, als rein überflüßig fand, (auch Muhammed hat im Koran kein Gebot der Beschneidung gegeben, weil sie schon ein uralter Gebrauch seines Volkes war): oder, wenn anders, daß Moses das Abrahamitische Gebot der Beschneidung nicht achtetete, weil Gott mit den Israeliten, vermittelst der zehn Gebote, einen neuen Band geschloffen, wo dann die Stelle (Levit. 12, 3) identisch mit: ,,'b unn Wtyn'DW' (lbid- 22, 27) zu nehmen ist. (S. More Nebuchim Th. 3. Kap. 49). 3) (Ioma 82 a) NlpD *01 }W D'DI nmy T"yD pin; ferner: (Pesach 25 a) 'Di fyn pin }\snnD tan. 4) (Or. Chaj. §. 328, 2) HDD btü .Än t> tW '»D nw m nn toi mtyri hn rby maov ferner: (Tr. Ioma 84b und Or. Chaj. §. 328, 13) hl nmrot'n HDD d tw-nra rm bbnb. Von der Beschneidung heißt es: mjTim n-qw ny imx ybö pt* rfcin inw \'bo ini mm?" nd^djh^ nym ib (Sabb. 137 a), und wenn zufälliger Weise der siebente Tag nach der gänzlichen Genesung Donnerstag, Freitag oder Samstag ist, wird die Beschneidung noch mit drei Tagen verlängert (Or. Chaj. §. 262, 2. S. T. sahab das.), ferner: in px bjn nN nnn nwsi hjddt ->8in mn (M-um. Hllchor Mila, Halacha I. Or. Chaj. 263, 1—13). 5) (Sanhedrin 56 b. Maim. Hilchot Melachim Hal. 14) ip b^y) ji pDDi ncwo dh -wn. 6) (Or. Chaj. §. 304, 3). ^p bü xb'nx fex mayyb nnum atsnn 1x2 xin nn m ^2 mso i" vby rDBQ Nur durch die Beschneidung wird der Beschnittene eingebürgert, zu einem Mitgliede des Volkes Gottes geweihet, nicht aber durch die Befolgung der Noachid. Gebote, aus angeführtem Grunde. 7) Das Sabbatgebot schreibt sich keinesweges von dorther (Genes. 2, 4), wo es Recens. irriger Weise herholt; der siebente Tag erhielt zwar gleich nach Erschaffung der Welt die heilige Weihe, er ward veredelt (Genes. 2, 4 und Exod. 20, 11), aber erst für die späte Zukunft, wo die Israeliten, nach ihrem Auszuge aus Egypten die Feier eines Tages der Woche (als Zeichen ihres nunmehrigen Freiseins) geboten, installirt (More Nebuchim Th. 2, 31.) Die unzähligen Talmudstellen, die hier als Belege dienen könnten, finde ich für überflüßig anzuführen, da Recens. ohnehin im Gebiete des Talmud — meiner schwachen Einsicht zufolge — fremd zu sein scheint. nigstens, verdient wiederum der vom Prof. Luzzaito und Zunz geltend gemachte Grund, Berücksichtigung. Den zweiten Grund des Vers, für die Heiligkeit der Beschneidung wegen des dabeistehenden Epithets „v/lp", will Recens. aus dem Grunde nicht acceptiren, weil den Ausdruck „heiliger Bund" die Beschneidung mit vielen andern mosaischen Geboten theilt." Wahrhaftig ich bin sehr begierig, außer dem Beschneidungs- und Sabbatgebote nur noch Eins zu sehen, dem das Prädikat „i£Hp n^D" öu Th eil ward. Gesetzt aber die Behauptung sei wahr, angenommen es tragen alle Gesetze, ohne Ausnahme, einen und denselben Orden, besitzen ein und dasselbe Alter: ist doch der vom Recens. gemachte Einwurf, logisch betrachtet, grundfalsch; denn seiner Kritik zufolge hat es den Anschein, als wenn es dem Vers, einzig und allein zu thun wäre, so zwar, als hätte der Vers, behauptet, daß das Beschneidungsgebot, bezüglich seines hohen Alters allen andern Geboten kontradiktorisch entgegengesetzt sei, daß nämlich mit der Setzung des Epithets „EHp" bei dem einem Gebote, es bei allen andern Geboten aufgehoben sei, wovon in des Vers, ganzer Abhandlung keine Spur von einer solchen Behauptung vorhanden ist. Man kann vielmehr das Gegentheil behaupten, der Vers, würde gewiß mit derselben gespitzten Feder, mit derselben Begeisterung und Energie seine Herzensworte niedergeschrieben haben, so es sich statt der Beschneidung, um die Abschaffung des Sabbats, oder irgend eines Gebotes, es mag übrigens jung oder alt sein, Noachidischen, Abrahamitischen oder Mosaischen Charakters, gehandelt hätte. In der Stelle (Esra 6, 20. 21), die Recens. der vom Vers, citirten Stelle (Zacharia 9, 11), — als Beweis der fortwährenden Bethätigung des Glaubens während des Exils — entgegenstellt, kann ich durchaus nicht dasjenige Faktum finden, welches Recens. darin gefunden zu haben vorgiebt, daß nämiich der Ausdruck ,/nni3n" (v. 20) und „HNDüD" (v.21) lediglich auf die Beschneidung abziele; da der Begriff moralisch rein (wie 2b), sowie entweihen durch Frevel überhaupt, heißen kann. — Ferner, unter (Esra 6, 21) „pxn nNDüD ‘mJH bj\u sind keineswegs Israeliten, sondern Fremde, nicht israelitischen Ursprunges, die sich bei der ersten Rückkehr der Juden in ihr Vaterland zu ihnen gesellten, gemeint8). Diese mußten sich gewiß früher beschneiden, eher sie am Paffafest Theil nehmen durften. Zum Schluffe finde ich nur noch zu bemerken, daß es mich sehr befremdet, wie ein kritisches Auge, wie das des Recens. har mit Stillschweigen die Behauptung des Verf. adoptiren können: daß unter (Daniel 11, 30) ]mi DICH SfiHp rp“D Dly" die Beschneidung gemeint sei; — ein Anti och us, in dessen Plan es lag, die jüdische Religion gänzlich abzuschaffen, und seines Volkes heidnischen Götzendienst in die 8) Vergl. Jost's allg. Gesch. des israel. Volkes in 2 B. 6. Buch. S. 418.

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