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Der Orient · 1844-08-20 · Heft 34 (20.8.1844) · p. Seite 258

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 34 (20.8.1844)
Date
1844-08-20
Page
Seite 258 (sequence 3)
Language
German
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- 258 — SDciS' Aufgaben des bisherigen Miethsverhaltnisses führt aber weder die Einstellung der getroffenen Einrichtungen im Gottesdienste, noch die Verlegung desselben nach einem „beschränkten Minjan-Lokale" herbei. Denn „die Zeit des Einreißens ist die Zeit des Wiederausbauens", wie Sie aus dem Cirkulare, das unmittelbar nachdem ersten, vom Herrn Referenten bereits eilirten, den Gemeinde-Mitgliedern zugekommen ist, deutlich ersehen können. Ich erlaube mir Ihnen hiermit eine Abschrift davon mitzutheilen: „Indem mit dem 1. Oktober d. I. das bisherige Miethsverhaltniß in der großen Synagoge aufhört, die Errichtung einer Gemeinde-Synagoge aber bis dahin nicht zu erwarten steht, so haben sich die Unterzeichneten entschlossen, eine Synagogen-Gesellschaft zu bilden, welche die Erwerbung einer angemessenen Synagoge mit einem den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechenden Go t tesdiem ste bis zur etwaigen Errichtung einer Gemeinde-Synagoge sich zur Aufgabe stellt. Sobald der Gesellschaft sich eine genügende Anzahl von Mitgliedern anschließt, wird dieselbe als konstituirt betrachtet, und wird sie in einer General-Versammlung ihre Statuten entwerfen, ein Konnte und einen Ausschuß erwählen, welche die Erwerbung einer Synagoge und die Feststellung einer Synagogen-Otdnung so wie die Verwaltung der Gesellschafts-Angelegenheiten zu besorgen haben. Breslau, 17. Juli 1844."*) Dies die Abschrift des Cirkulars, und nun die Bemerkung, daß dasselbe bereits mehr, als 300 Unterschriften, darunter die der ersten Familien unserer Gemeinde zahlt, und daß diese Gesellschaft, deren erste General-Versammlung gestern stattgesunden, sich bereits konstituirt hat. Da aber diese Gesellschaft aus dem größten Theile unserer Gemeinde besteht, und dieselbe ist, „welche den kühnen Schritt gethan, dem Reform- Principe die erste Statte in Preußen zu bereiten", so kann der Herr Referent ganz unbesorgt um die deutsche Predigt, den Chorgesang und den Schebuot-Pijut sein; ja, er kann sogar die Versicherung erhalten, daß diese Gesellschaft, die im geistig religiösen Fortschritte ihren „Halt", und in der Alles belebenden Sonne der Aufklärung ihre „unsichtbare Kopula" findet, sich stets bestreben wird, den Gottesdienst immer mehr und mehr zu veredeln, und ihren Institutionen eine immer festere und dauerndere Basis zu gründen. Den Anfang aber wird sie mit der Einführung der Wiener, Dresdner und Meklenburg-Schweriner Synagogen- Ordnung machen, die bereits vom 1. Oktober d. % ab auch hier in's Leben treten wird. — Dies zur Beruhigung für den Hrn. Referenten. — In der Synagoge zu Pleß wurde, durch die Bemühung des Herrn A. Muhr, ein regelmäßiger Chorgesang eingeführt. Mont er. *) Hier fehlen die Unterschriften, die doch zur Bewahrheitung des Mitgetheilten nöthig sind. Red. Gleiwitz, 5. August. Ueber die nach Ankunft der Schreckenskunde des von verbrecherischer Hand auf unseres Königs Majestät abgesehenen, von der gütigen! Vorsehung jedoch zerstörtenAttentats, sowohl von hiesiger Gemeinde als von den benachbarten veranstalteten Gocj tesdienst, einzeln zu referiren, halte ich für Überfluß, weil es an derartigen Berichten in den Zeitungen wohl nicht fehlen wird. Mehr von Interesse dürfte die Nachricht sein, daß in Folge der in jüngster Zeit sich gezeigten Gereiztheit gegen die Juden die an manchen Orten sogar schon in öffentliche Ausbrüche übergegangen sind, die betreffenden Polizei-Behörden, von der Königlichen Regierung gl Oppeln in hohem Aufträge angewiesen worden sind, diesem Gegenstände besondere Aufmerksamkeit zu schenken und in vorkommenden Fallen gegen die betreffenden Persona! ernstliche Maaßregeln zu ergreifen. Von freundlicher Hand ist mir eine Abschrift der Verfügung der Königlichen Negierung zugedacht worden und ich beeile midi, j sie den Lesern des Orients mitzutheilen *). ...n „Auf verschiedenen Punkten der Monarchie hat sich I in neuester Zeit eine gereizte Stimmung gegen die Irr- \ den offen gezeigt, und ist sogar an einigen Orten in offme j Ausbrüche übergegangen. Die Erfahrung früherer Zeit j lehrt, daß eine solche Stimmung eine ansteckende Kreit z hat, und daß Alles vermieden werden muß, was ihr I Nahrung geben könnte. j Im höheren Aufträge weisen wir daher die Herrn!! Landräthe und Magistrate an, ihr besonderes Augenmerk \ auf diesen Gegenstand zu richten und jeden Ausbruch \ von Roheit, Muchwillen und Fanatismus gegen die Zu- 1 den mit aller Umsicht nicht nur zu verhindern und im Keime zu ersticken, sondern auch dann, wenn eine solche feindselige Stimmung gegen die Juden sich irgendwo in Worten oder Handlungen etwa wirklich bethatigen sollte, mit den ernstlichsten und kräftigsten, mit VerständiciD und Klugheit zu ergreifenden Maaßregeln gegen die ictreffenden Personen einzuschreiten. Sobald sich irgendwo eine bedenkliche Stimmung der j bezeichnten Art zeigen sollte, hat der betreffende Mc>- j gistrat außer der Ergreifung der etwanigen Präventiv- Maaßregeln dem Herrn Kreislandrath sogleich eine Anj zeige zu machen. Die Herren Landräthe werden beauftragt auch dir j ländlichen Obrigkeiten hiernach gemessen zu instruim sich dahin, von wo ihnen Anzeigen über eine bedenkliche Stimmung zukommen sollte, baldmöglist persönlich p begeben, mit dem betreffenden Magistrate oder Dorninb die erforderlichen Maaßregeln zu verabreden und nach Umsl^ den durch passende Belehrung und Ermahnung, nöthig" falls aber durch Ergreifung zweckdienlicher wohlüberlegt ernstlicher Maaßregeln gegen Unruhestifter einzuschrei^' *) Lergl. den Artikel aus Pleß in der vor. Nummer.

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