Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1844-07-23 · 30 (23.7.1844) · p. Spalte 477-478

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
30 (23.7.1844)
Date
1844-07-23
Page
Spalte 477-478 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/8555529-9890798-9890830--3640-3530508
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Kritiken. Kurze Anzeigen. — Oeffentliche Ehrenrettung und, Aufforderung. 478 477 zum Weiterbau zu benutzen und sich von den erkannten Jrrthiimern zu befreien. Dieser eine Ausspruch Samuel's ist uns ein sicherer Beweis, daß das jüdische Leben, mithin die jüdische Geschichte, den Unterschied zwischen religiösen und politischen Verhältnissen im Iudenthum gefunden und angewandt. Freilich hat das rabbinische Iudenthum von diesem Grundsatz nur wenig Notiz genommen, und die Grenze, auf welche es ihn geführt, hätte für uns kein sonderliches Interesse mehr. So wollen wir denn diesen Grundsatz konsequenter durchzuführen versuchen. Die Resultate meiner Schrift, die Hr. Hirsch wahrscheinlich deshalb keiner weitern Prüfung gewürdigt, weil er die Prämissen bestritten zu haben glaubt, zeigen doch, daß sich aus ihr etwas machen läßt. So lange Hr. H. die Grunbansicht bekämpft, muß und werde ich ihm Rede stehen. Ich könnte mich aber dessen nunmehr füglich überhobcn halten, da er aus Inkonsequenz, wahrscheinlich ohne es zu ahnen, mir diese wichtige Prämisse zugestanden hat. Ich muß noch bemerken, daß Hr. H. in meinem ganzen Buche einen einzigen Schnitzer entdeckt hat, über diese Entdeckung so übermüthig glücklich ist, daß er ihn mir nicht als ein Versehen anrechnet, sondern ihn S. 29 mit den Worten rügt, „den der Vers, wahrscheilich im Eifer für das Vaterland begangen hat; ferner der Verfasser Ijat publicae salutis causa die Gemara mißverstanden". Diesen Schnitzer habe ich im LB. des Orients 1844, Nr. 4. 23. Januar selbst berichtigt, was dem Verfasser, dessen Schrift erst nach Ostern die Presse verlassen hat, unmöglich entgangen sein kann. Zur Widerlegung meiner Erklärung der Barajta Gittin, 88 b schreibt der Verf. sechs Seiten. Er hätte sich die Mühe sparen können, da alles dieses bereits in diesen Blättern von Dr. Gebhard gesagt worden ist. Gleich nach dem Erscheinen meiner Schrift machte mich mein Freund Dr. Geiger auf die Unhaltbarkeit dieser versuchten Deutung, namentlich auf die Mechilta des Abschnittes Mischpatim aufmerksam, welches ich ihm auch ohne Weiteres einräumte und dieselbe in meiner Schrift: über die Weschneidung rc. S. 76. Anm. 48 öffentlich zurücknahm. Hr. H. nennt meinen Versuch eine „kecke Dreistigkeit", und um den Leser nicht durch Eintönigkeit zu langweilen, abwechselnd auch „eine dreiste Keckheit". Diese Benennungen können nur durch die Voraussetzung gerechfertigt erscheinen, daß alle die Herren Rabbiner unfehlbar gewesen. Sie würden aber erstaunlich wenig zu thun gehabt haben, wenn nicht ein Jeder die irrigen Ansichten seiner Vorgänger und Zeitgenossen zu widerlegen und zu berichtigen hätte. — Ich kann Hrn. Hirsch und auch seinem Freunde Philipp ruhig den Triumph gönnen, daß auch die Partei, die einen Rechtsstreit vor ein nicht jüdisches Gericht bringt, vom jüd. Recht, oder, wie Hr. H. lieber will, von der jüd. Religion, mm T Dnoi ppnD , yi&n um iTtfD genannt werde. Wie Hr. H. mit dieser Ansicht sich auseinandergsetzt, ist oben gezeigt worden. Literarische Ankündigungen. In diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. Oeffentliche Ehrenrettung und Aufforderung. Einige Ehrlose, die ihrer Namen sich gewiß schämen müssen, haben sich vermessen, unter der Maske der Anonymität, an die achtbare Gemeinde zu Hohenems einen Brief voll der niederträchtigsten Verläumdungen auf unfern allgemein geachteten und ehrwürdigen Herrn Rabbiner und Prediger, Aaron Günzburg zu richten, in der Absicht, um unfern genannten ehrwürdigen Herrn Rabbiner von der Wahl des daselbst aufzunehmenden Rabbiners zu verdrängen. Wenn es die gefertigte Gemeinde weit unter ihrer Würde halt, diesen giftigen Blindschleichen öffentlich entgegen zu treten; anderer Seits aber der Gewißheit lebt, daß an der Spitze einer so achtbaren Gemeinde als jene zu Hohenems, gewiß Männer stehen, die die Glaubwürdigkeit anonymer Schmach-Schriften gehörig zu beurtheilen wissen werden, so erachtet sie es dennoch für heilige Pflicht, sowohl zur Steuer der Wahrheit, als aus Hochachtung und schuldiger Dankbarkeit gegen einen Mann, der nun ungefähr sechs Jahre als wahrhaft würdiger Lehrer der Religion in ihrer Mitte lebt, und sowohl hinsichtlich seines Charakters, als seiner Leistungen nichts zu wünschen übrig läßt, für denselben öffentlich das Wort zu führen, und vor aller Welt es bezeugen: „daß der genannte Herr Rabbiner während der ganzen Zeit seiner dasigen Anstellung sich stets als ein Muster einer ungeheuchelten Frömmigkeit und Tugend bewährt, uns Allen ein treffliches Vorbild alles Guten, insbesondere aber der Verträglichkeit und Unparteilichkeit ist, seinem Berufe , gemäß, Friede und Eintracht möglichst fördert, und mit einer fast beispiellosen Uneigennützigkeit sein Amt verwaltet, so, daß derselbe sich durch dieses sein rühmliches Wohlverhalten, verbunden mit der Gediegenheit seines vielseitigen Wissens/besonders aber durch seinesehr erbaulichen Predigten nicht nur in der hiesigen Stadt, sondern in der ganzen hiesigen Gegend für immer einen Ruf begründet hat." Es gehört daher zu den sehnlichsten Wünschen der hiesigen Gemeinde, daß dieser als Mensch so wie als Volkslehrev höchst achtbare Herr Rabbiner noch lange in ihrer Mitte

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.