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Der Orient · 1844-07-16 · 29 (16.7.1844) · p. Spalte 463-464

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Journal
Der Orient
Volume
1844
Issue
29 (16.7.1844)
Date
1844-07-16
Page
Spalte 463-464 (sequence 8)
Language
German
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463 Literarische Ankündigungen. 464 nur ausgeführt werden, sobald die Behörde da ist, die berechtigt ist, sie auszuübm!" Alle andern bürgerlichen und Polizeigesetze der mos. Verfassung müssen noch heute und überall als Reli gi o ns g e'bote, befolgt werden. Alle Gesetze über Eigenthumsverhältnisse find Religionsgesetze, auf die der Jude immer und überall verpflichtet ist. Wenn z. B. mein Thier einen Schaden ungerichtet, muß ich den Verletzten nach den Bestimmungen des mos. Gesetzes entschädigen und für den Fall, daß das bürgerliche Gesetz meines jetzigen Vaterlandes mich freispricht (S. 18). Die Einrede, daß ich als Bürger eines europäischen Staates nicht im Gewissen verpflichtet sein kann, die bürgerlichen Gesetze Palästinas zu befolgen,. fällt weg, da hier nicht ein v ssr g e r l i ch e s, sondern ein Religionsgefetz, Gottesgebot beobachtet wird. Diejenigen Eigenthumsverhältnisse, zu deren Beurtheilung ein jüdisches Gericht berechtigt ist, müssen also nach den Vorschriften des mos. Gesetz, d. h. nach mos. Religionsgesetzen geordnet werden. Der Jude ist in seinem religiösen Gewissen verpflichtet, dem richterlichen Ausspruch dieser Behörde sich zu fügen, d. h. das specielle Urtheil dieser Behörde als ein Religionsgesetz, als Gott es ge bot zu erfüllen. Der jüdische Staat, der nach Hrn. Hirsch deshalb nicht existirt, weil „sein verkörperter Ausdruck, seine wirkliche Wesenheit in seinen R e p r ä s an r e n t e n, den Trägern der legislativen und exxcutiven Gewalt" ihm fehlt, existirt also dennoch, zwar nicht ganz aber doch zum Th eil in seinen Repräsentanten, seinen Trägern der legislativen und exekutiven Gewalt in allen denjenigen Civilsachen und Eigenthumsverhältniffen, zu deren Beurtheilung ein jüdisches Kollegium von drei Idioten kompetent, oder richtiger, von den ehemaligen Repräsentanten des jüdischen Staates bevollmächtigt worden ist. Der jüdische Staat ist also Gottlob noch nicht ganz untergegangen, ein gutes Stück desselben existirt noch in dem Gehirne des Hrn. Hirsch. Ich gönne ihm sogar das Königthum in feinem 'wiedergeborenen Jerusalem von ganzem Herzen. Ich will hiermit Hrn. Hirsch durchaus nichts anhaben, da ich mir seine Inkonsequenz, auf seinem Standpunkte, von der ehemaligen Existenz eines jüdischen Staats zu reden, nicht zu Nutzen machen mag. Wie kann nun in einem Systeme von Grundsätzen von einem Staate die Rede sein, wo alles Religion, wo nichts anderes als Religion ist, wo nach Gottes Geboten gar nicht mehr die Frage sein darf, in welcher Eigenschaft Gott dies oder jenes geboten, ob er nur äußere menschliche Wohlfahrt oder innere Heiligung dadurch bezwecken wollte, sondern schlechthin alles und jegliches, was Gott für gewisse Zustände und Lebensverhältnisse geboten, mit gedankenloser Pietät als Religion, als ein ewiges Gebot betrachtet wird. Von seinem Standpunkte aus dürfte Hr. Hirsch konsequenter Weise das Wort „jüdischer Staat" gar nicht über den Mund gehen lassen. Wie er nur das Wort: „Staat" ausspricht, giebt er eine starke Blöße seines Princips kund. Der Staat bedeutet ein men sch li ch es Verhältnis, das veränderlich ist. Da er nach seinem Princip die Trennung des Politischen vom Religiösen nicht zugiebt, da ihm das Politische Religion ist, so mußte er sagen, daß derjenige Theil der ^Religion aufgehört hat, der an Repräsentanten rc. gebunden ist. Aber das mag Hr. Hirsch wiederum nicht sagen, daß ein Theil der Religion aufgehört hat und ich muß ihm hierin beistimmen» Denn auch nach meinem Princip kann das Religiöse nicht aushören, sondern.das Politische. Da aber Hrn. Hirsch das, was wir gewöhnliche Menschen, Politisches nennen, als Religion gilt, so muß er sich freilich dazu bequemen, daß ein Theil dessen, was wir Staat und er Religion nennt, aus Mangel an Repräsentation aufgehört oder zeitlich unterbrochen werden. In der Sache ist freilich keine Inkonsequenz, da auch Priester- und Opferdienst aufgehört, aber im Ausdruck. (Beschluß folgt.) Literarische Ankündigungen. In diesen Ankündigungen werden Anzeigen aller Art, besonders in so weit sie jüdische und orientalische Geschichte und Literatur betreffen, gegen H Sgr. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum ausgenommen. (77.) Bei Heinrich Hunger in Leipzig ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Urkunden zur . Geschichte der Juden. In ihren Originalsprachen gesammelt und mit einer deutschen Übersetzung versehen. H e r a u s g e g e b e n von Julius Fürst. Erstes Heft. Preis 10 gGr. Inhalt des Sabbath-Blattes Nr. SS. Eli Zion. Ein Gedicht (Sabbat Chason). — Die jüdischen Korrespondenten in den deutschen Zeitungen. Ein Wort zur Beberziguug. Von A. Ink. — Eine Predigt. (Fortsetzung.) — Das fliegende Blatt. Von Dr. I. Fürst. (Fortsetzung.) — Lese-Zimmer. Mährische Juden im Türkenkriege. Von Dr. I. Fürst. — Uebles und Gutes. — Zur Geschichte der Juden in England — Herbart über Juden und Katholiken. Von A. Ink. — Vermischte Nachrichten. Berlin. Königsberg. Kempen. Breslau. Frankfurt a. M. Verlag von. E. L. Fri tz sche. Druck von I. H. Nagel»

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