Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1844)
- Date
- 1844-07-09
- Page
- Seite 216 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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216 tung der gesetzlichen Vorschriften, die in ihrem Bezirke vorkommenden Trauungen vorzunehmen oder die Unter - Rabbiner dazu zu ermächtigen. Ohne solche Ermächtigung darf kein Unter-Rabbiner eine Trauung vornehmen. §. 62. Die Juden dürfen sich keines andern als des Landrabbiners, in dessen Bezirke sie wohnen, bedienen. §. 63. Wer als Landrabbiner zugelaffen werden will, muß Nachweisen, daß er tüchtige Schulbildung erhalten, auch auf einer deutschen Universität hinreichende allgemeine Kenntnisse erworben habe und zugleich in Bezug auf jüdisch-theologische Kenntnisse die Befähigung durch Rabbinats-Diplome darthun. §. .64, Die Landrabbiner werden von den Synagogen-Gemeinden des Landrabbinats-Bezirks nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt; vorbehältlich der Bestätigung des Ministeriums des Innern (§. 21 des Gesetzes). §. 65. Bei der Wahl hat jede Synagogen - Gemeinde Eine Stimme; derjenige, für welche der Landrabbiner zugleich als Unter-Rabbiner wirksam sein soll, zwei Stimmen abzugeben. Diese Gemeinde hat auch drei befähigte Kandidaten vorzuschlagen, von welchen einer zu wählen ist. §. 66. Die Wahl muß erfolgen an dem Orte, wo der Landrabbiner seinen Sitz haben soll, und unter Leitung eines Landdrosteilichen Kommissarius,. nach näherer von der Landdrostei zu treffender Bestimmung. §. 67. Es müssen alle Synagogen-Gemeinden des Bezirks zur Theilnahme an der Wahl aufgefordert werden. §. 68. Jede Synagogen- Gemeinde kann zu dem Ende einen Bevollmächtigen ernennen. Die Synagogen - Gemeinden, welche nicht durch Bevollmächtigte vertreten sind, sollen als der Mehrheit beitretend angesehen werden. §. 69. Der Landrabbiner ist nach Anordnung der Landdrostei auf getreue Führung seines Dienstes zu beeidigen. §. 70. Die Besoldung der Landrabbiner ist, so weit sie nicht von der Synagogen-Gemeinde getragen wird, bei welcher der Landrabbiner als Unter-Rabbiner aufzustellen ist, von den Juden im Landrabbinats - Bezirke aufzubringen, nach dem eingeführten oder ferner festzustellenden Fuße. Gleiches gilt von den Kosten der Umreisen des Landrabbiners. §. 71. Etwa angemessen scheinende Aenderung der jetzigen Bezirke der Landrabbinate bleibt Vorbehalten. Das Wahlrecht der Gemeinden tritt dabei nicht in Wirksamkeit. VII, Schluß. §. 27. Alle entgegenstehenden früheren Bestimmungen werden hiemit aufgehoben. Diese Bekanntmachung ist in die erste Abtheilung der Gesetzsammlung aufzunehmen. Hannover, den 19. Januar 1844. Königlich-Hannoversches Ministerium des Innern. I. C. v. d. Wisch. Personalchronik nnd Miseellen. Literatur. Im Verlagscomptoir in Grimma erschien: Moseh oder Geschichte und Geist des Judenthums, in religiöser Rücksicht von Pastor Karl L immer. Ij-Thlr. 1844. Soiciale Intoleranz. Es ist eine wahrhaft traurige Erscheinung, wie die künstlich genährte Abneigung gegen die Juden in Deutschland wieder mehr und mehr Platz greift. So zeigte es sich leider in Breslau, Prag und selbst in Magdeburg, wo sich christliche Kommis weigerten, zusammen mit den jüdischen der Leiche eines geachteten Christen zu folgen. * * Frankfurt a. M. Die neuen Vorsteher-Ergänzungswahlen sind zu Gunsten der Fortschrittspartei ausgefallen j die Orthodoxen haben sich dabei des Mitstimmens enthalten. In der Karlsruher Zeitung theilt ein Hr. L. L. Hegewald die Nachricht mit, daß er im Besitze eines Mskrpts. sei, daß die Ur- und Wundersagen der Juden bis zur ersten Tempelzerstörung hinauf enthält. — Der berühmte Schriftsteller B. Auerbach giebt einen Volkskalender heraus. Ein IM braucht also nicht immer seine Religionsgenossen vor Augen zu haben. Was heißt unparteiisch? Bei den divergirenden Ansichten auf religiösem Gebiete; bei dem kecken Hervordrungen einzelner Individuen, die überall den Kommandos führen möchten, aber zu schwach sind, um es zu können; muß eine in bestimmten Grenzen sich bewegende Unparteilichkeit nur mit Dank anerkannt werder. Nichtsdestoweniger spricht man von Schmähsucht i Heißt denn, die verschiedenen Parteien von den verschiedensten Färbungen und Nuancen reden lassen, sich vor jeder vorsätzlichen Einseitigkeit M Unterdrückung der aufrichtigen und unrrheuchelten Orthodoxie bewahren, Schmähsucht? Die Lexikographie weiß nichts ven einer solchen, aus wirklicher Schmähsucht entstandenen Auffassung. Ein Korrespondent der D. A. Z. ärgert sich über die Fruchtbarkeit der polnischen Weiber. Unter welchen Ge-' stalten der Judenhaß nur auftritt! Die Kinder im Muttecleihe werden schon angefeindet. Druck wn I. H. Nagel. Verlag von C. L. Fritzsche.